Grenzwerte, Beurteilungskriterien
Das Ausmaß der genannten Gesundheitsbeeinträchtigungen wird hauptsächlich durch die Parameter Schalldruckpegel, Frequenzcharakteristik (zum Beispiel hervortretender Ton), zeitliche Struktur (zum Beispiel Impulshaltigkeit) sowie durch die Schalleinwirkdauer bestimmt und hängt auch von der physischen und psychischen Konstitution der betroffenen Personen ab.
1. Emission, Immission und Exposition
Zur sachgerechten Planung von Lärmminderungsmaßnahmen ist es zweckmäßig, den Lärm in die Bereiche Emission, Immission und Exposition aufzuteilen. So beschreibt
- die Emission die Schallerzeugung und -abstrahlung,
- die Immission die Schalleinwirkung auf einen Ort im Raum und
- die Exposition die Schalleinwirkung auf den Menschen.
Geräuschemission
Als Geräuschemission wird die Luftschallabstrahlung einer Maschine oder anderer Geräuschquellen bezeichnet. Die Kenngrößen der Geräuschemission werden unter genormten Aufstell- und Betriebsbedingungen ohne Schalleinflüsse von anderen Quellen und ohne Reflexionsschall von Wänden und anderen Oberflächen in der Umgebung (siehe Abbildung 7.1-1) ermittelt. Die Geräuschemission ist damit unabhängig von der Umgebung und daher ein quelleneigenes Merkmal.

Abbildung 7.1-1. Veranschaulichung von Geräuschemission
Emmission:
- maschinenbezogen
- Betrieb nach Norm
- ohne Reflexionsschall
- ohne Fremdgeräusch
Kenngrößen:
- Schallleistungspegel LWA
- Emissionsschalldruckpegel LpA
- Spitzenschalldruckpegel LpCpeak
Geräuschimmision
Die Geräuschimmission ist die Summe aller Schalleinwirkungen am betrachteten Raumpunkt zum Beispiel an einem Arbeitsplatz in einer Werkhalle.
Die Höhe der Geräuschimmission hängt ab
- von der Höhe der Geräuschabstrahlung (Geräuschemission) der eingesetzten Arbeitsmittel (zum Beispiel Maschinen), Arbeitsverfahren, Zusatzausrüstungen, wie Absauganlagen und ähnliche Schallquellen,
- von den akustischen Eigenschaften des Raumes zum Beispiel beschrieben durch die Schallpegelabnahme mit der Entfernung von der Schallquelle (siehe "Arbeitsschutzmaßnahmen"),
- vom Abstand der Quelle(n) zum betrachteten Raumpunkt (Arbeitsplatz),
- von der Anzahl der wirksamen Quellen.
Die Höhe der Geräuschimmission wird im Allgemeinen durch den energieäquivalenten Schalldruckpegel LpAeq beschrieben. Der LpAeq ist der zeitliche Mittelwert des Schalldrucks über einen definierten Zeitraum.

Abbildung 7.1-2. Veranschaulichung von Geräuschimmission
Geräuschimmission:
- messpunkt-/ arbeitsplatzbezogen
- berücksichtigt alle Schalleinwirkungen einschließlich Reflexionsschall
- abhängig vom realen Betrieb der Geräuschquellen
Kenngrößen:
- äquivalenter Dauerschalldruckpegel LpAeq
- Spitzenschalldruckpegel LpCpeak
Geräuschexposition
Die Geräuschexposition beschreibt die Lärmbelastung von Arbeitnehmern. Sie ist abhängig von der Höhe der Geräuschimmission und der Einwirkungszeit und damit eine personenbezogene Größe. Die Geräuschexposition wird üblicherweise als energieäquivalenter Schalldruckpegel LpAeq, normiert auf eine 8-stündige Arbeitsschicht, ermittelt und als Tageslärmexpositionspegel LEX,8h (ISO 1999, DIN EN ISO 9612) gekennzeichnet. Der Tageslärmexpositionspegel LEX,8h ist die wichtigste Kenngröße der EG-Richtlinie 2003/10/EG zur Vermeidung von Gefährdungen durch Lärm am Arbeitsplatz und ihrer nationalen Umsetzung, der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV).

Abbildung 7.1-3. Veranschaulichung von Geräuschexposition
Geräuschexposition:
- personenbezogen
- berücksichtigt alle Schalleinwirkungen einschließlich Reflexionsschall auf den Arbeitnehmer
- abhängig vom realen Betrieb der Geräuschquellen
- ist abhängig von der Einwirkungszeit
Kenngrößen:
- Tagesexpositionspegel LEX,8h
- Spitzenschalldruckpegel LpCpeak
2. Auslösewerte, Beurteilungskriterien
Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen
Die Richtlinie 86/188/EWG von 1986 über den "Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Lärm am Arbeitsplatz", im nationalen Recht umgesetzt durch die BGV B3 "Lärm", wurde im Jahr 2003 ersetzt durch die Richtlinie 2003/10/EG über "Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (Lärm)". Diese neue Richtlinie zum Lärmschutz am Arbeitsplatz wurde zusammen mit einer entsprechenden europäischen Richtlinie zum Gefährdungsfaktor Vibrationen (2002/44/EG) im März 2007 durch die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) ins nationale Recht umgesetzt, womit gleichzeitig die bisher geltende BGV B3 "Lärm" ihre Gültigkeit verlor.
Auslösewerte
Die Verordnung enthält zwei Auslösewerte für den Tageslärmexpositionspegel (80 und 85 dB (A)) und zur besonderen Berücksichtigung impulsförmiger Schallereignisse noch Auslösewerte von 135 und 137 dB für den C-bewerteten Spitzenschalldruckpegel. Darüber hinaus führt die LärmVibrationsArbSchV noch maximal zulässige Expositionswerte ein, die unter Einbezug der Wirkung von Gehörschutz nicht überschritten werden dürfen.
3. Kenngrößen
Tageslärmexpositionspegel
Hauptkenngröße für die Lärmbelastung am Arbeitsplatz ist der Tageslärmexpositionspegel LEX,8h (ISO 1999, DIN EN ISO 9612).
Anmerkung:
Für frequenz- und zeitbewertete Schallpegel sind im Schrifttum etwas differierende Schreibweisen anzutreffen. Machmal werden die Bewertungskennbuchstaben nur im Formelzeichen genannt, zum Beispiel LpAeq ≤ 85 dB, manchmal zusätzlich oder allein in Klammern hinter dem Maß, zum Beispiel LpAeq ≤ 85 dB(A). Inhaltlich sind die Angaben gleichwertig. Auch der Tageslärmexpositionspegel, bei dem im Formelzeichen die Frequenzbewertung A entsprechend ISO 1999 nicht angegeben wird, ist A-bewertet.
Der Tageslärmexpositionspegel am Arbeitsplatz LEX,8h wird gebildet aus dem äquivalenten A-bewerteten Dauerschalldruckpegel für die tatsächliche Dauer der Arbeitsschicht LAeq,T und der Umrechnung der tatsächlichen Arbeitsschichtdauer T auf die Referenzbeurteilungszeit (nominale 8-Stunden Arbeitsschicht) Tr = 8 h:
LEX,8h=LAeq,T+10lg+T/Tr dB(A)
LAeq,T ist der zeitliche Mittelwert des A-bewerteten Schalldruckpegels über die Zeit T, gemessen mit der Zeitbewertung S (= Slow) oder F (= Fast).
Messverfahren
Der Tageslärmexpositionspegel ist eine personenbezogene Kenngröße. Er wird in der Praxis am Arbeitsplatz beziehungsweise Maschinenbedienerplatz durch ortsfeste Messungen in Ohrnähe des Arbeitnehmers bestimmt.
Bei Arbeitsaufgaben mit ungeregeltem Aufenthalt an mehreren Arbeitsorten, zum Beispiel bei Instandhaltungspersonal, kann der Tageslärmexpositionspegel aus der energetischen Summe der Lärmexpositionspegel, die an den einzelnen Arbeitsorten gemessen wurden, ermittelt werden.
Außerdem besteht die Möglichkeit, den Tageslärmexpositionspegel mit Hilfe von Lärmdosimetern, die möglichst ohrnah am Körper getragen werden, zu bestimmen (DIN EN ISO 9612).
Immissionsprognose
Im Planungsstadium (Errichtung oder wesentliche Änderung von Arbeitsstätten) kann die Geräuschimmission, gekennzeichnet durch LpAeq, mit Hilfe der Geräuschemissionswerte der vorgesehenen Arbeitsmittel und -verfahren und der Merkmale des Arbeitsraumes, wie Geometrie und Absorptionsvermögen, abgeschätzt werden (VDI 3760, DIN EN ISO 11690-1).
Wochen-Lärmexpositionspegel
Nach § 15 (2) der LärmVibrationsArbSchV kann in besonderen Fällen, zum Beispiel wenn die Lärmexposition von einem Arbeitstag zum anderen erheblich schwankt, auf Antrag, nach Genehmigung durch die zuständige Behörde, anstatt des Tageslärmexpositionspegels auch der Wochenlärmexpositionspegel verwendet werden, sofern der Wochenlärmexpositionspegel den Expositionswert LEX,40h = 85 dB nicht überschreitet, dies durch eine geeignete Messung nachgewiesen wird und geeignete Maßnahmen getroffen werden, um die mit diesen Tätigkeiten verbundenen Gefährdungen auf ein Minimum zu verringern.
Der Wochenlärmexpositionspegel LEX,40h ergibt sich aus
LEX,40h=LAeq,T+10lg*T/40h dB(A)
und ist damit auf eine nominale 40-stündige Arbeitswoche bezogen.
Tages-Lärmexpositionspegel
Anmerkung:
Bisher wurde der Beurteilungspegel als Kenngröße für die Belastung von Arbeitnehmern durch Lärm über eine achtstündige Arbeitsschicht entsprechend BGV B3 verwendet. Nach Inkrafttreten der LärmVibrationsArbSchV wird als Leitgröße für die Lärmbelastung nun der Tageslärmexpositionspegel verwendet. Die Definition des Beurteilungspegels LAr wurde in der DIN 45645-2 zur Berücksichtigung extra auraler Lärmwirkungen bei Tätigkeiten unterhalb des Pegelbereichs der Gehörgefährdung überarbeitet.
Spitzenschalldruckpegel
Der C-bewertete Spitzenschalldruckpegel LpCpeak ist die Kenngröße zur Bewertung der Gefährdung durch impulsförmigen Schall. Er kann auf der Emissionsseite die Eigenschaft einer Maschine beschreiben, Schallimpulse zu erzeugen. Im Bereich der Immission kann er aber auch einen Arbeitsplatz, Raumbereich oder Raumpunkt hinsichtlich der dort auftretenden Schallimpulse kennzeichnen oder bei Betrachtung der Exposition eines Arbeitnehmers die einwirkenden Schallimpulse beschreiben. Die Ermittlung des Spitzenschalldruckpegels im Bereich der Emission erfolgt auf Basis der Normenreihe DIN EN ISO 11200.
Auslösewerte
Die LärmVibrationsArbSchV legt untere und obere Auslösewerte fest, bei deren Erreichen oder Überschreiten bestimmte Maßnahmen zu treffen sind.
Die unteren Auslösewerte liegen bei einem
- Tageslärmexpositionspegel von LEX,8h= 80 dB(A)
- und einem Spitzenschalldruckpegel von LpCpeak= 135 dB.
Die oberen Auslösewerte betragen
- LEX,8h= 85 dB(A) und LpCpeak= 137 dB.
Anzustrebende Werte
Meist sind nach dem Stand der Technik und gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen niedrigere Schallpegelwerte als die genannten Auslösewerte erreichbar. Solche Werte (anzustrebende Werte) sind im Regelwerk (Normen, VDI-Richtlinien und ähnliches) angegeben; sie sollten nach Möglichkeit noch unterschritten werden.
Nach allgemeiner Fachmeinung anzustrebende Werte für den LpAeq (DIN EN ISO 11690-1) zeigt Tabelle 7.1-1. Die Werte verstehen sich einschließlich des von außen einwirkenden Lärms.
| Tätigkeitsart (mit Beispielen), Raumart | anzustrebende Werte von LpAeq in dB |
überwiegend geistige Tätigkeiten:
| 35 ... 45 |
einfache und überwiegend Routinetätigkeiten in Büros und vergleichbare Tätigkeiten:
| 45 ... 55 |
sonstige Tätigkeiten:
| 75 ... 80 |
Pausen-, Bereitschafts-, Liege-, Sanitätsräume | 35 ... 45 |
Hinweise und weitere Beispiele zur Zuordnung von praktisch vorkommenden Tätigkeiten zu den Schallpegelwerten enthält VDI 2058 Blatt 3.
Tätigkeitsanforderung: sprachliche Kommunikation
Steht als Tätigkeitsanforderung die sprachliche Kommunikation im Vordergrund, können als Beurteilungskriterien die Angaben der Tabelle 7.1-2 mit herangezogen werden (VDI 2058 Blatt 3, VDI 2569, DIN ISO 9921). Die in der Tabelle empfohlenen Werte für LpAeq sollten nicht überschritten werden. Sie beziehen sich auf die Summe aller störenden Geräusche (zum Beispiel durch Bürogeräte, Raum-Lüftungsanlage, Sprechen in benachbarten Arbeitsbereichen, Lärm von außen).
| Anforderung an die Sprachverständlichkeit | Sprach-verständlichkeit | Sprechaufwand | Entfernung der Gesprächspartner in m | empfohlene Werte für LAr in dB |
| hoch 1) | sehr gut | entspannt bis normal | 2 ... 4 | 30 ... 40 |
| mittelmäßig 2) | gut | normal bis angehoben | 1 ... 2 | 45 ... 55 |
| gering 3) | befriedigend | angehoben | 1 ... 2 | 55 ... 65 |
1) Situation: Arbeitsbereich für Gespräche von mehreren Personen (hohe Verantwortung, Fachgespräche, Fremdsprachen) | ||||
Bei größeren Entfernungen der Gesprächspartner als angegeben, wird die aufgeführte Qualität der Sprachkommunikation nicht erreicht, bei geringeren Entfernungen wird sie verbessert.
Lärmbereiche
Lärmbereiche sind räumlich abzugrenzende und mit dem Schild "Gehörschutz tragen" zu kennzeichnende Bereiche in Arbeitsstätten, in denen Schalldruckpegel auftreten, die mit einem erhöhten Gehörschadens- und Unfallrisiko verbunden sind. Als Lärmbereiche gelten nach § 7 (4) LärmVibrationsArbSchV Arbeitsbereiche, in denen die oberen Auslösewerte von
LEX,8h = 85 dB(A) beziehungsweise LpCpeak = 137 dB
erreicht oder überschritten werden. In diesen Bereichen dürfen Beschäftigte nur tätig werden, wenn das Arbeitsverfahren dies erfordert.
Anmerkung:
Ein Lärmbereich entsteht bereits dann, wenn arbeitsbedingt der Fall
LpCpeak ≥ 137 dB
nur einmal während der Arbeitsschicht eintritt; praktisch kommen so hohe Spitzenwerte jedoch relativ selten vor (zum Beispiel beim Arbeiten mit Bolzensetzgeräten).
Infraschall, Ultraschall
Soweit eine Belastung durch Infraschall (Frequenzbereich circa 2 Hz bis 20 Hz) oder Ultraschall (Frequenzbereich circa 20 kHz bis über 200 kHz) vermutet wird, sollte VDI 2058 Blatt 2 beachtet werden.
Anmerkung:
Mit Infraschall ist unter anderem bei Lichtbogen-Schmelzöfen, Kolbenverdichtern und Mahlwerken für Gestein und ähnliches, mit Ultraschall bei allen Geräten für Industriezwecke, bei denen Ultraschall die Funktionsbasis ist (zum Beispiel Schweiß-, Bohr-, Lötgeräte, Reinigungsgeräte), zu rechnen.




