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GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
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Sie befinden sich hier ... Startseite Expertenwissen Gefährdungen durch spezielle physikalische Einwirkungen Ionisierende Strahlung Arbeitsschutzmaßnahmen

Arbeitsschutzmaßnahmen

Eine geschlossene Darstellung aller Schutzmaßnahmen für den gesamten Bereich der ionisierenden Strahlung ist nicht möglich. Um die Strahlenbelastung zu minimieren beziehungsweise die Einhaltung der Grenzwerte zu sichern, gibt es verschiedene Möglichkeiten wie Abschirmung, Zeitregime, Abstandsvergrößerung, persönliche Schutzausrüstungen (zur Vermeidung von Kontamination beziehungsweise zur Abschirmung).

Einsatz sicherer Arbeitsmittel

Voraussetzung für eine sichere Arbeit ist, dass die eingesetzten Bauteile, Geräte, Maschinen und Komponenten beziehungsweise Anlagen im Sinne des Strahlenschutzes sicher sind. Dies wird dadurch erreicht, dass sie die genormten sicherheitstechnischen Eigenschaften beziehungsweise Anforderungen erfüllen.

Bauartzulassung

Bei Geräten mit besonders hohem Gefährdungsgrad wird eine Bauartzulassung verlangt (zum Beispiel bei Röntgengeräten).

Sicherheitsklassen

Zur Kontrolle der Gefährdung strahlenexponierter Personen werden Klasseneinteilungen vorgenommen, denen abgestufte sicherheitstechnische und betriebsorganisatorische Maßnahmen zugeordnet werden. Dazu gehören Kennzeichnung und Zutrittsbeschränkungen von Räumen.

Beauftragte

Für das sichere Betreiben von Einrichtungen mit ionisierender Strahlung sind unter bestimmten Voraussetzungen Beauftragte für die Sicherheit zu bestellen, die über die erforderliche Fachkunde verfügen:

  • Strahlenschutzbeauftragter nach StrlSchV
  • Röntgenbeauftragter nach RöV

Messung

Messungen vor Ort sind in jedem Fall schwierig und verlangen große Erfahrung. Zum Beispiel müssen alle Röntgenanlagen durch Sachverständige alle 5 Jahre überprüft werden, Beschleuniger jedes Jahr. Auch für radioaktive Präparate gibt es teilweise zeitlich gestaffelte Überprüfungsfristen. Einige Anwender haben als Auflage ausreichende eigene Messgeräte vorzuhalten und bestimmte Messungen durchzuführen.

Beruflich strahlenexponierte Personen müssen Personendosimeter (Filmdosimeter, TLD, Fingerring-, Füllhalterdosimeter) sowie gegebenenfalls Dosisleistungsmesser (Pegelwarner) tragen.

Organisatorische Maßnahmen

Für die Auswahl der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen gelten die in der Strahlenschutzverordnung festgelegten Bestimmungen.

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Weitere Informationen

Quelle

"Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung"
Broschüre der BAuA

Autoren:

  • Dr. med. I. Ruppe
  • Dr. rer. nat. H. Neuschulz
  • Dipl.-Phys. K. Hentschel

Ansprechpartner: