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GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
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Sie befinden sich hier ... Startseite Expertenwissen Gefährdungen durch spezielle physikalische Einwirkungen Hand-Arm-Vibrationen Arbeitsschutzmaßnahmen

Arbeitsschutzmaßnahmen

Arbeitsverfahren und -mittel

Zu den Maßnahmen gehören:

  • alternative Arbeitsverfahren, die die Expositionen verringern
  • Auswahl und Einsatz neuer Arbeitsmittel, die möglichst geringe Vibrationen verursachen, zum Beispiel schwingungsgedämpfte handgehaltene oder handgeführte Arbeitsmaschinen [8].

Arbeitsorganisation

Zu den Maßnahmen gehören:

  • Wartungsprogramme für Arbeitsmittel und Arbeitsplätze
  • Schulung der Beschäftigten im bestimmungsgemäßen Einsatz und in der sicheren und vibrationsarmen Bedienung von Arbeitsmitteln
  • Begrenzung der Dauer der Exposition

Technische Maßnahmen

Maßnahmen zur Expositionsminderung:

  • Es sind möglichst schwingungsarme Technologien auszuwählen.
  • Die Griffschwingungen bei Handmaschinen sind vom Hersteller durch Anwendung der Prinzipien des schwingungsarmen Konstruierens möglichst niedrig zu halten. Die technische Dokumentation von Handmaschinen muss eine Angabe zur Schwingungsemission enthalten. Vom Nutzer ist ein Maschinentyp mit möglichst geringer Schwingungsemission und nicht überdimensionierter Maschinenleistung zu wählen.
  • Kalte Hände sind während der Schwingungsbelastung zu vermeiden, zum Beispiel durch Handschuhe, durch Arbeitspausen.

Bei Expositionen oberhalb des Auslösewertes ist der Arbeitgeber für die Ausarbeitung und Durchführung eines Programms mit Maßnahmen zur Beseitigung oder Minimierung der Exposition gegenüber Hand-Arm-Vibrationen verantwortlich [1].

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Quelle

"Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung"
Broschüre der BAuA

Autoren:

  • Dr. B. Hinz
  • Dr. M. Schust

Ansprechpartner: