Hand-Arm-Vibrationen
Einführung
Ursachen und Auftreten
Hand-Arm-Vibrationen werden durch Vibrationen verursacht, die über die Handinnenfläche und die Finger in Hände und Arme übertragen werden und zu einer mittelbaren oder unmittelbaren Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten führen können.
Hand-Arm-Vibrationen werden vorwiegend durch rotierend oder schlagend arbeitende Handmaschinen oder durch Werkstücke, die während der Bearbeitung mit den Händen gehalten werden, verursacht [1], [2].
Art der Gefährdungen und deren Wirkungen
Wirkungen von Hand-Arm-Vibrationen
Arbeitnehmer, deren Hände regelmäßig Vibrationen ausgesetzt sind, leiden möglicherweise an Schädigungen, die zu den allgemein unter dem Begriff "vibrationsbedingte Erkrankungen" [1] bekannten Symptomen führen, zum Beispiel Knochen- oder Gelenkschäden, Durchblutungsstörungen oder neurologische Erkrankungen.
Durch langjährige Tätigkeit mit starken Hand-Arm-Vibrationen können degenerative Veränderungen der Handknochen, der Gelenke in der Hand, des Ellenbogens und der Schultern entstehen. Diese sind mit Schmerzen und Bewegungseinschränkungen verbunden. Außerdem können Durchblutungsstörungen in den Fingern auftreten, die sich durch Taubheit und Kribbeln in den Fingern äußern und bis zu krampfartigen Attacken führen (Vibrationsbedingtes vasospastisches Syndrom bzw. Weißfinger-Krankheit) [3], [4]. Langdauernde, intensive Hand-Arm-Vibrationen können zu den Berufskrankheiten BK 2103 "Erkrankungen durch Erschütterung bei Arbeit mit Druckluftwerkzeugen oder gleichartig wirkenden Werkzeugen oder Maschinen" sowie BK 2104 "Vibratiosnbedingte Durchblutungsstörungen an den Händen" führen.
Expositionsdauer
Der auf europäischer Ebene festgelegte Expositionsgrenzwert und der Auslösewert werden auf eine Achtstundenschicht bezogen [1].
Gefährdungsbeurteilung / Messverfahren
Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass eine Gefährdungsbeurteilung erfolgt und gegebenenfalls Messungen nach dem Stand der Technik von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Dazu müssen:
- Messverfahren und -geräte den vorhandenen Arbeitsplatz- und Expositionsbedingungen angepasst sein; dies betrifft insbesondere die Eigenschaften der zu messenden Vibrationen, die Dauer der Einwirkung und die Umgebungsbedingungen und
- Messverfahren und -geräte geeignet sein, die jeweiligen physikalischen Größen zu bestimmen, und die Entscheidung zu erlauben, ob Auslöse- und Expositionsgrenzwert eingehalten sind.
Die durchzuführenden Messungen können auch eine Stichprobenerhebung umfassen, die für die persönliche Exposition eines Beschäftigten repräsentativ ist. Der Arbeitgeber hat die Dokumentation über die ermittelten Messergebnisse mindestens 30 Jahre in einer Form aufzubewahren, die eine spätere Einsichtnahme ermöglicht [1].
Grenzwerte, Beurteilungskriterien
Beurteilungsgrößen
In § 9 Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) sind Expositionsgrenzwerte und Auslösewerte angegeben.
Für Hand-Arm-Vibrationen beträgt
- der Expositionsgrenzwert A(8) = 5 m/s2 und
- der Auslösewert A(8) = 2,5 m/s2.
Bewertung
Die Bewertung des Ausmaßes der Exposition gegenüber Hand-Arm-Vibrationen erfolgt nach dem Stand der Technik (zum Beispiel VDI 2057-2, DIN EN ISO 5349-1) anhand der Berechnung des auf einen Bezugszeitraum von acht Stunden normierten Tagesexpositionswertes A(8). Dieser wird ausgedrückt als Quadratwurzel aus der Summe der Quadrate (Gesamtwert) der Effektivwerte der frequenzbewerteten Beschleunigung in den drei orthogonalen Richtungen ahwx, ahwy, ahwz.
Die Bewertung des Ausmaßes der Exposition kann mittels einer
- Schätzung anhand der Herstellerangaben zum Ausmaß der von den verwendeten Arbeitsmitteln verursachten Hand-Arm-Vibrationen und
- mittels Beobachtung der spezifischen Arbeitsweisen oder
- durch Messung vorgenommen werden.
Messung
Im Falle von Messungen können
- Stichprobenverfahren verwendet werden, wenn sie für die fraglichen Hand-Arm-Vibrationen, denen der einzelne Beschäftigte ausgesetzt ist, repräsentativ sind; die eingesetzten Verfahren und Vorrichtungen müssen hierbei den besonderen Merkmalen der zu messenden Hand-Arm-Vibrationen, den Umweltfaktoren und den technischen Merkmalen des Messgerätes angepasst sein.
- an Geräten, die beidhändig gehalten oder geführt werden müssen, sind Messungen an jeder Hand vorzunehmen. Die Exposition wird unter Bezug auf den höheren der beiden Werte ermittelt; der Wert für die andere Hand wird ebenfalls angegeben.
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
Pflichtuntersuchungen gemäß ArbMedVV sind vom Arbeitgeber regelmäßig zu veranlassen, wenn der Expositionsgrenzwert
A(8) = 5 m/s2
für Tätigkeiten mit Hand-Arm-Vibrationen erreicht oder überschritten wird.
Angebotsuntersuchungen sind vom Arbeitgeber anzubieten, wenn der Auslösewert
A(8) = 2,5 m/s2
für Tätigkeiten mit Hand-Arm-Vibrationen überschritten wird.
Technischen Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
Mit den Anfang 2010 veröffentlichten Technischen Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV) wird die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) hinsichtlich der Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen durch Vibrationen, hinsichtlich der Messung von Vibrationen sowie der Ableitung von geeigneten Schutzmaßnahmen konkretisiert. Als zusätzliche Informationsquelle für die Gefährdungsbeurteilung durch Vibrationen sind Gefährdungstabellen ein Bestandteil der TRLV. Bei Anwendung der TRLV kann von der Einhaltung der Vorschriften der LärmVibrationsArbSchV ausgegangen werden.
Arbeitsschutzmaßnahmen
Arbeitsverfahren und -mittel
Zu den Maßnahmen gehören:
- alternative Arbeitsverfahren, die die Expositionen verringern
- Auswahl und Einsatz neuer Arbeitsmittel, die möglichst geringe Vibrationen verursachen, zum Beispiel schwingungsgedämpfte handgehaltene oder handgeführte Arbeitsmaschinen [8].
Arbeitsorganisation
Zu den Maßnahmen gehören:
- Wartungsprogramme für Arbeitsmittel und Arbeitsplätze
- Schulung der Beschäftigten im bestimmungsgemäßen Einsatz und in der sicheren und vibrationsarmen Bedienung von Arbeitsmitteln
- Begrenzung der Dauer der Exposition
Technische Maßnahmen
Maßnahmen zur Expositionsminderung:
- Es sind möglichst schwingungsarme Technologien auszuwählen.
- Die Griffschwingungen bei Handmaschinen sind vom Hersteller durch Anwendung der Prinzipien des schwingungsarmen Konstruierens möglichst niedrig zu halten. Die technische Dokumentation von Handmaschinen muss eine Angabe zur Schwingungsemission enthalten. Vom Nutzer ist ein Maschinentyp mit möglichst geringer Schwingungsemission und nicht überdimensionierter Maschinenleistung zu wählen.
- Kalte Hände sind während der Schwingungsbelastung zu vermeiden, zum Beispiel durch Handschuhe, durch Arbeitspausen.
Bei Expositionen oberhalb des Auslösewertes ist der Arbeitgeber für die Ausarbeitung und Durchführung eines Programms mit Maßnahmen zur Beseitigung oder Minimierung der Exposition gegenüber Hand-Arm-Vibrationen verantwortlich [1].
Vorschriften, Regelwerk, Literatur
Gesetze, Verordnungen
- Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)
- Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung) (9. ProdSV)
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
- Mutterschutzgesetz (MuschG)
- Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV)
Regeln der Technik
- BGI/GUV-I 504-46: Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G46 "Belastungen des Muskel und Skelettsystems einschließlich Vibrationen"
- TRLV: Technische Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
- DIN EN ISO 5349-1:2001 Mechanische Schwingungen - Messung und Bewertung der Einwirkung von Schwingungen auf das Hand-Arm-System des Menschen, Teil 1 : Allgemeine Anforderungen
- DIN EN ISO 5349-2:2001 Mechanische Schwingungen - Messung und Bewertung der Einwirkung von Schwingungen auf das Hand-Arm-System des Menschen, Teil 2 : Praxisgerechte Anleitung zur Messung am Arbeitsplatz
- DIN V 45694:2006 Mechanische Schwingungen – Anleitung zur Beurteilung der Belastung durch Hand-Arm-Schwingungen aus Angaben zu den benutzten Maschinen einschließlich Angaben von den Maschinenherstellern. CEN/TR 15350:2006
- DIN V 45695:1996 Hand-Arm-Schwingungen – Leitfaden zur Verringerung der Gefährdung durch Schwingungen – Technische und organisatorische Maßnahmen. CR 1030-1:1995 + CR 1030-2 - 1995
- VDI 2057-2:2002 Einwirkung mechanischer Schwingungen auf den Menschen. Blatt 2: Hand-Arm-Schwingungen
- VDI 2057-2 Berichtigung 1:2006 Einwirkung mechanischer Schwingungen auf den Menschen. Blatt 2: Hand-Arm-Schwingungen
Geltendes EU-Recht
- Richtlinie 2002/44/EG: Richtlinie 2002/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (Vibrationen). 16. Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG, Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 177 vom 6.7.2002, S. 13-19
Literatur
-
[1] Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.):
CD Handbücher Vibration
Die CD beinhaltet die beiden Broschüren 'Ganzkörpervibrationen' und 'Hand-Arm-Vibrationen'. Beide Publikationen sind ein rechtlich nicht bindendes Handbuch im Hinblick auf die Umsetzung der Richtlinie 2002/44/EG über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (Vibrationen).
Bonn: BMAS 2007 -
[2] Christ, E.; Fischer, S.; Kaulbars, U.; Sayn, D.:
Vibrationseinwirkung an Arbeitsplätzen – Kennwerte der Hand-Arm- und Ganzkörperbelastung
Sankt Augustin: HVBG 2006 (BGIA Report, 6/2006) -
[3] Bovenzi, M., Hulshof C.T.J.:
An updated review of epidemiologic studies on the relationship between exposure to whole-body vibration and low back pain
Int Arch. Occup. Environ. Mealth 72 (1999) 351-65. -
[4] Fachausschuss Maschinenbau, Fertigungssysteme, Stahlbau, Berufsgenossenschaft Metall Nord Süd (Hrsg.):
Gefährdungsbeurteilung "Vibrationen" bei handgeführten und –gehaltenen Arbeitsmaschinen: Hinweise zur Nutzung von Herstellerangaben aus Betriebsanleitungen
Mainz-Weisenau: 07/2006 (Fachausschuss-Informationsblatt 017) -
[5] Fachausschuss Maschinenbau, Fertigungssysteme, Stahlbau, Berufsgenossenschaft Metall Nord Süd (Hrsg.):
Vibrationen am Arbeitsplatz: Hilfestellung zur Umsetzung der LärmVibrationsArbSchV
Mainz-Weisenau: 05/2007 (Fachausschuss-Informationsblatt 008) -
[6] European Agency for Safety and Health at Work (Hrsg.):
Workplace exposure to Vibration in Europe: an expert review
Luxembourg: Office for Official Publications of the European Communities 2008
Internetangebote / Links
-
[7] Griffin, M. J.; Howarth, H. V. C.; et al.:
Handbuch zum Thema Hand-Arm-Schwingungen
Rechtlich nicht bindendes Handbuch im Hinblick auf die Umsetzung der Richtlinie 2002/44/EG über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (Schwingungen)
2006 -
[8] KarLA – Katalog repräsentativer Lärm- und Vibrationsdaten am Arbeitsplatz
Landesamt für Arbeitsschutz Brandenburg -
[9] Kennwertrechner für Hand-Arm-Vibrationen
Landesamt für Arbeitsschutz Brandenburg -
[10] Punktetabelle für Hand-Arm-Vibrationen
Landesamt für Arbeitsschutz Brandenburg
Textbausteine für Prüflisten und Formblätter
Prüffragen
- Werden vibrationsarme Handmaschinen benutzt?
- Wird die tägliche Zeit der Belastung durch Hand-Arm-Vibrationen minimiert?
- Werden vibrationsarme Maschinen / Geräte ausgewählt?
- Wird geprüft, ob durch Arbeitsschutzmaßnahmen (zum Beispiel Schwingungsisolierung) die Belastung durch Hand-Arm-Schwingungen reduziert werden kann?
- Werden kalte Hände während der Benutzung von Handmaschinen vermieden, zum Beispiel durch Handschuhe oder Aufwärmmöglichkeiten?
Festgestellte Gefährdungen / Mängel
- Entstehung von Kribbeln oder Taubheitsgefühl in den Händen nach Arbeiten mit vibrierenden Werkzeugen
- Häufiges oder langzeitiges Benutzen von vibrierenden Handmaschinen
Maßnahmen
- Substituierung durch andere Arbeitsmittel
- Auswahl der Arbeitsmittel
- Gestaltung des Arbeitsplatzes, Mitarbeiterschulung, Informationen über mögliche Gefährdungen
- Arbeitspläne, Zeitregime
- Arbeitsschutzhandschuhe, Antivibrationsgriffe
- Fachleute für Schwingungsschutz konsultieren
- Schwingungsmessung veranlassen




