Arbeitsschutzmaßnahmen
Arbeitsmittel und -verfahren
Allgemein können folgende Arbeitsschutzmaßnahmen getroffen werden [7]:
- alternative Arbeitsverfahren, die die Expositionen verringern
- Auswahl und Einsatz neuer Arbeitsmittel, die möglichst geringe Vibrationen verursachen, zum Beispiel Einsatz schwingungsgedämpfter Fahrerkabinen
- Bereitstellung von Zusatzausrüstungen, die Ganzkörper-Vibrationen wirkungsvoll dämpfen, zum Beispiel Sitze
- Wartungsprogramme für Arbeitsmittel, Arbeitsplätze und Anlagen sowie Fahrbahnen
- Schulung der Beschäftigten im bestimmungsgemäßen Einsatz und in der sicheren und vibrationsarmen Bedienung von Arbeitsmitteln
- Begrenzung der Dauer der Exposition
Arbeitsorganisation
Maßnahmen zur Expositionsminderung:
- Die Arbeit sollte so organisiert werden, dass die tägliche Zeit der Schwingungsexposition nicht zu einer möglichen Überschreitung des Auslösewertes führt.
- Fahrbahnunebenheiten, zum Beispiel auf unbefestigten Wegen, auf Baustellen, auf Werksstraßen, in Toreinfahrten, sollten gemindert oder beseitigt werden.
Fahrzeugsitze
In Abhängigkeit von den Einsatzbedingungen und vom Fahrzeugtyp sollten schwingungsisolierende Fahrzeugsitze oder Kabinen ausgewählt werden. Eventuell sind dafür Beratungen oder Schwingungsmessungen durch Experten erforderlich.
- Die Federung, Dämpfung und Polsterung von Fahrzeugsitzen sollte instandgehalten werden.
- Die Schwingungsübertragung von stationären Maschinen auf den Menschen kann durch eine ordnungsgemäß ausgelegte Schwingungsisolierung der Maschine oder des Arbeitsplatzes vermindert werden.
Bei Expositionen oberhalb des Auslösewertes ist der Arbeitgeber für die Ausarbeitung und Durchführung eines Programms mit Maßnahmen zur Beseitigung oder Minimierung der Exposition gegenüber Ganzkörper-Vibrationen verantwortlich [1].




