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GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
Benutzerspezifische Werkzeuge
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Arbeitsschutzmaßnahmen

Bei der Festlegung von Maßnahmen zum Schutz vor unkontrolliert bewegten Teilen ist insbesondere TRBS 2111-2 zu berücksichtigen.

Maßnahmen zum Schutz vor kippenden, pendelnden Teilen

Stabilen Gleichgewichtszustand gewährleisten

Schutzmaßnahmen dienen in erster Linie zur Erhaltung beziehungsweise Erlangung des stabilen Gleichgewichtszustandes, zum Beispiel durch:

  • Vermeidung von Beschleunigungskräften - keine plötzliche Richtungsänderung, kein plötzliches Bremsen, Anfahren, Schrägzug bei pendelnder Last
  • Vermeidung von einseitiger Schwerkrafteinwirkung, zum Beispiel durch einseitiges Einsinken in Untergrund, Löcher, Vertiefungen; bergseitiges Führen von Kopflast
  • Sicheres Einrichten, Erhalten und Abtragen von Stapeln, insbesondere durch Einhaltung des Lastverteilungsplanes und der zulässigen Stapelhöhe
  • Gleichmäßige Masseverteilung, zum Beispiel bei Lageveränderung von Bauteilen, Beladen mit Material
  • Einhaltung eines Sicherheitsabstandes zu bewegten Teilen von mindestens 0,5 m (siehe Abbildung 1.3-1)

Kippsicherung

Wo die genannten Maßnahmen nicht möglich oder unzweckmäßig sind, wird Standsicherheit mit zusätzlichen Mittel (Kippsicherungen) erreicht, zum Beispiel durch

  • seitliche Befestigungen, Stützen, Rungen, Abspannungen, Blockierungen,
  • senkrechte Befestigungen, Verankerungen in der Standfläche,
  • an der Grundfläche befestigte Plattformen zur Vergrößerung der Standfläche.

Maßnahmen zum Schutz vor rollenden, gleitenden Teilen

Wegrollsicherung

Bei Teilen, die durch zu geringes Eigengewicht, zu geringen Haftreibungswiderstand oder mögliche äußere Krafteinwirkungen keine ausreichende Stand- beziehungsweise Lagesicherheit besitzen, wird ein Rollen oder Gleiten mit zusätzlichen Mitteln (Wegrollsicherungen) oder Sicherheitsabständen verhindert, zum Beispiel durch

  • Keile, Gegensteigungen,
  • Rungen, Pflöcke, Stützen, Rahmen, Bordwände,
  • Spannseile, -gurte,
  • sicheres Stapeln durch Aufsetzen im Stapelverband, möglichst pyramidenförmigen Aufbau, Verwendung von rutschhemmenden Zwischenlagen, Keilen,
  • Sicherheitsabstand zu Transportmitteln von mindestens 0,5 m (siehe Abbildung 1.3-1).

Sonstige Schutzeinrichtungen

Ist das Rollen beziehungsweise Gleiten nicht auszuschließen, können rollende oder gleitende Teile durch Schutzeinrichtungen kontrolliert geführt beziehungsweise aufgefangen werden, zum Beispiel durch

  • Leitplanken, Führungsrinnen,
  • Fangnetze, -körbe, -zäune,
  • Verkleidungen, Verdeckungen, Umzäunungen.

Zusätzlich sind persönliche Schutzausrüstungen (Fußschutz mit Zehenkappen) zu tragen (PSA-BV).

Maßnahmen zum Schutz vor herabfallenden Teilen

Zum Schutz vor herabfallenden Teilen können die folgenden Maßnahmen ergriffen werden:

  • Entfernen der nicht gesicherten Teile oder sichere Aufbewahrung von Werkzeugen, Werkstücken, Kleinmaterial in geeigneten Behältern sowie andere Maßnahmen zum Schutz vor Herabfallen von höherliegenden Standorten (Gerüste, Laufstege und andere)zum Beispiel durch Umwehrungen, Fußleisten >= 5 cm (ASR 12/1-3)
  • Befestigungen (Halte- und Spanneinrichtungen) für Werkstücke, Werkzeuge und anderes, die auch bei Energieausfall oder gefahrbringendem Lösen wirksam sind
  • optische oder akustische Warneinrichtungen
  • Sicherung gegen Herabfallen von Ladeeinheiten und Lagergut durch entsprechende Regalgestaltung und -dimensionierung nach BGR 234
  • sichere Errichtung und Kennzeichnung von tragenden Teilen der Lagereinrichtungen mit Angabe der zulässigen Belastung
  • Abdeckung von Öffnungen in höherliegenden Flächen
  • Errichtung von Auffangeinrichtungen, zum Beispiel Fangnetze, Schutzdächer über Verkehrswegen (DIN 4420-1), Gerüstbeläge (§ 13 BGV C22)
  • kein unnötiger Aufenthalt unter angehobenen Lasten (§ 30 BGV D6) oder Kennzeichnung und Absperrung des Gefahrbereiches oder Sicherung durch Warnposten (§ 13 BGV C22), (siehe auch Abschnitt "Gefährdung durch bewegte Transportmittel, bewegte Arbeitsteile - Arbeitsschutzmaßnahmen")
  • Tragen von Kopfschutz (Schutzhelmen) und Fußschutz mit Zehenkappen (DIN EN 397; BGR 191; PSA-BV)

Maßnahmen zum Schutz vor sich lösenden, berstenden und wegfliegenden Teilen

Maßnahmen zum Schutz vor sich lösenden, berstenden und wegfliegenden Teilen sind:

  • Geschwindigkeitsbegrenzungen für bewegte Maschinenteile, Werkzeuge, Werkstücke (siehe Abschnitt "Gefährdung durch ungeschützte bewegte Maschinenteile"), zum Beispiel Drehzahlbegrenzung
  • Vermeidung von Unwuchten und anderen ungewollten dynamischen Belastungen (Stoß, Druck), zum Beispiel durch entsprechende Auswahl und Umgang mit rotierenden Werkzeugen (Abschnitt 2 BGR 269)
  • Kontrolle von Befestigungen, Halterungen und ähnlichem
  • Vermeidung unsicherer anhaftender Verbindungen
  • Druckbegrenzung in hydraulischen und pneumatischen Ausrüstungen bei Gefährdungen durch Herumschlagen von Schlauchleitungen sowie Versprühen oder Verspritzen von Fluiden (zum Beispiel 5 MPa nach DIN EN 982, DIN EN 983, DIN EN ISO 12100-2)
  • Verwendung von Auffangeinrichtungen, zum Beispiel Abdeckungen, Schutzwände, Fangkörbe
  • Kennzeichnung und Absperrung der Gefahrstellen
  • Tragen von persönlicher Schutzausrüstung: Augen- und Gesichtsschutz (Schutzbrille) und Kopfschutz (Schutzhelm) bei Verletzungsgefahr durch Versprühen fester und flüssiger Stoffe, Zerspringen von rotierenden Werkzeugen oder Werkstücken (BGR 500)

Zum Schutz vor Gefährdungen durch berstende Druckbehälter oder Rohrleitungen infolge Überdrucks, die von den unter Abschnitt Grenzwerte und Beurteilungskriterien genannten überwachungsbedürftigen Anlagen ausgehen können, sind durch Sachverständige beziehúngsweise. zugelassene Überwachungsstellen zu prüfen. Nach Ablauf von Übergangsfristen werden ab 01.01.2008 die Prüfungen nicht mehr von Sachverständigen, sondern nur noch von zugelassenen Überwachungsstellen durchgeführt. Zum Vollzug der Störfallverordnung sind nach § 58a BImSchG Störfallbeauftragte als sachkundige Berater für die Planung von Betriebsanlagen und Beschaffung von Einrichtungen zu bestellen.

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Weitere Informationen

Quelle

"Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung"
Broschüre der BAuA

Autoren

  • Dr.-Ing. H. Fischer
  • Dipl.-Ing. M. Kittelmann
  • Dipl.-Ing. T. Mössner

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