Einführung
Mobile Arbeitsmittel
Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich schwerpunktmäßig auf:
- Fahrzeuge (zum Beispiel LKW, Kipper, Anhängefahrzeuge - im Sinne der BGV D29)
- Flurförderzeuge (zum Beispiel Gabelstapler, Hubwagen, Heberoller - im Sinne der BGV D27)
- Krane/Hebezeuge (zum Beispiel Krane mit Tragmitteln, LKW-Ladekran, Regalbedienkran - im Sinne der BGV D6 und BGR 500).
Sie können auch auf die übrigen Transportmittel, sowie andere bewegte Arbeitsmittel (nachfolgend Transportmittel genannt) angewendet werden.
Für ortsgebundene Transportmittel, zum Beispiel Stetigförderer (siehe BGR 500), Hebebühnen (siehe BGR 500), sind zusätzlich Abschnitt "Gefährdungen durch ungeschützt bewegte Maschinenteile" und für Aufzugsanlagen die Aufzugsverordnung (12. ProdSV) zu beachten.




