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GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
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Deutsche Übersetzung des "Leitfaden zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG" freigegeben 08.09.2011

Quelle/Urheber: BMAS, 7. September 2011]

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die deutsche Übersetzung des "Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG - 2. Auflage 2010" für die Erwägungsgründe und Artikel freigegeben.

Der Leitfaden soll eine Hilfestellung bei der europaweit einheitlichen Auslegung und Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG geben. Er ist somit an alle Kreise gerichtet, die mit der Anwendung der Richtlinie befasst sind, wie z.B. Hersteller, Händler, Importeure von Maschinen, Marktüberwachungsbehörden, Aufsichtsdienste der Berufsgenossenschaften oder Prüfstellen.

Zweck des Leitfadens ist es, die Konzepte und Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG zu erläutern, um auf diese Weise für eine einheitliche Auslegung und Anwendung in der gesamten EU zu sorgen. Außerdem enthält der Leitfaden Informationen zu weiteren mit der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG verbundenen EU-Rechtsvorschriften.

Die neue Maschinenrichtlinie muss seit dem 29. Dezember 2009 angewendet werden. In Deutschland ist sie durch die Neunte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung - 9. GPSGV) in Verbindung mit dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) in nationales Recht umgesetzt. ...

Weitere Informationen finden Sie hier: Zur Pressemeldung des BMAS
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Weitere Informationen

Quelle

"Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung"
Broschüre der BAuA

Autoren

  • Dr.-Ing. H. Fischer
  • Dipl.-Ing. M. Kittelmann
  • Dipl.-Ing. T. Mössner

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