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GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
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Sie befinden sich hier ... Startseite Expertenwissen Mechanische Gefährdungen Teile mit gefährlicher Oberfläche Grenzwerte, Beurteilungskriterien

Grenzwerte, Beurteilungskriterien

Grenzwerte für Abmessungen von gefährlichen Oberflächen gibt es nicht. Schutzmaßnahmen werden unter Berücksichtigung der Technischen Regel zur Betriebssicherheitsverordnung TRBS 2111 und TRBS 2111-3 festgelegt, aber auch auf der Grundlage von Erfahrungen aus zurückliegenden Schadensereignissen oder auf Grund von Vorschriften. Näheres dazu finden Sie im Abschnitt "Arbeitschutzmaßnahmen".

Entscheidend ist es, den Kontakt des Menschen mit den gefährlichen Oberflächen auszuschließen.

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Quelle

"Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung"
Broschüre der BAuA

Autoren:

  • Dr.-Ing. H. Fischer
  • Dipl.-Ing. T. Mössner

Ansprechpartner: