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- Info
Gefährdungen durch Teile mit gefährlicher Oberfläche
Art der Gefährdungen und deren Wirkungen
Gefährliche Oberflächen Gefährliche Oberflächen sind - Ecken, Kanten
- Spitzen, Schneiden
- Oberflächenrauhigkeit
an feststehenden, umherliegenden oder beweglichen Teilen, zum Beispiel an Arbeitsmitteln, baulichen Anlagen, Werkzeugen, Werkstücken, Arbeitsmaterial, Abfällen. Ursachen für Verletzungen Verletzungen können entstehen, wenn sich Teile mit gefährlicher Oberfläche - im Handhabungs- und Bewegungsbereich des Menschen, zum Beispiel an hervorstehenden Stellteilen, Maschinen- oder Anlagenteilen
- in Engen, zum Beispiel raue Oberflächen in schmalen oder niedrigen Durchgängen, geringen Handfreiräumen
- an unerwarteten, zeitweiligen Hindernissen im Gehbereich, zum Beispiel plötzliches Öffnen von Türen und Toren
- an Werkzeugen, Werkstücken, Abfällen
- an Abrissmaterial oder zerstörten Gegenständen, zum Beispiel Splitter, Scherben, Nägel
- auf Tritt-, Knie-, Sitzflächen
befinden. Unfallfolgen Gefährliche Oberflächen können bewirken: - Stoßen, Stechen, Schneiden
- Schürfen, Aufreißen
- Einhaken, Hängen bleiben.
Form und Abmessungen beeinflussen die Schwere des möglichen Körperschadens. Neben der Oberflächengestalt spielen - Intensität der Körperbewegung (Geschwindigkeit, Kraft, Weglänge)
- betroffenes Körperteil und dessen spezifische Widerstandsfähigkeit
- Benutzung von PSA
eine Rolle. Unfallbegünstigende Faktoren Unfallbegünstigende Faktoren können sein: - schlechte Wahrnehmbarkeit der gefährlichen Oberfläche durch
- fehlende Sicht
- unzureichende Beleuchtung, zu geringer Kontrast
- unerwartetes, plötzliches Auftreten gefährlicher Oberflächen
- ungünstiger Bewegungsraum, ungünstige Wegführung (Kontaktmöglichkeit mit gefährlichen Oberflächen)
- zu geringe Standfläche, zu enger Bewegungsraum sowie Zwangshaltungen.
Grenzwerte, Beurteilungskriterien
Grenzwerte für Abmessungen von gefährlichen Oberflächen gibt es nicht. Schutzmaßnahmen werden unter Berücksichtigung der Technischen Regel zur Betriebssicherheitsverordnung TRBS 2111 und TRBS 2111-3 festgelegt, aber auch auf der Grundlage von Erfahrungen aus zurückliegenden Schadensereignissen oder auf Grund von Vorschriften. Näheres dazu finden Sie im Abschnitt "Arbeitschutzmaßnahmen".
Entscheidend ist es, den Kontakt des Menschen mit den gefährlichen Oberflächen auszuschließen.
Arbeitsschutzmaßnahmen
Gefährliche Oberflächen vermeiden Der wirksamste Schutz ist, gefährliche Oberflächen zu vermeiden. Dort, wo dies nicht möglich ist, sollte deren schädigende Wirkung auf ein ungefährliches Maß verringert werden, zum Beispiel durch Abrunden, Anfassen, Entgraten, Verwendung von splitterfreiem Material, Schneiden- oder Kantenschutz, Abpolstern mit weichem Material, Abdecken oder bewegliche Gestaltung, um möglichst große und/oder weiche beziehunsweise nachgiebige Kontaktflächen zu erzielen. Gefährdungspotenzial auf ungefährlichen Wert verringern Sind gefährliche Oberflächen unvermeidbar, sollten durch den technologischen Ablauf die Bewegungsrichtungen des Menschen so festgelegt werden, dass es möglichst zu keinem Kontakt kommt oder die Bewegungsräume so angeordnet und bemessen sind, dass mit ausreichendem Sicherheitsabstand ein Kontakt mit den gefährlichen Oberflächen vermieden werden kann, zum Beispiel durch: - Verwendung von technischen Hilfsmitteln (zum Beispiel Spänehaken)
- freie Bewegungsfläche am Arbeitsplatz >=1,5 m² bei einer Seitenlänge >=1,0 m.
Gefährliche Quetschstellen sollten durch Einhaltung folgender Mindestabstände nach DIN EN 349, [1] vermieden werden: - Ganzkörper-Enge/vertikal: 1800 mm
- Ganzkörper-Enge/horizontal: 500 mm
- Arm-Enge: 120 mm
- Hand-Enge: 100 mm
- Finger-Enge: 25 mm
- Bein-Enge: 180 mm
- Fuß-Enge: 120 mm
In Abhängigkeit von tätigkeitsbezogener Bewegungsgeschwindigkeit, vom erforderlichen Bewegungsraum sowie von der Art der gefährlichen Oberfläche können zusätzlich Sicherheitszuschläge festgelegt werden. - Feststehende Bewegungshindernisse sind möglichst zu vermeiden. Ist dies nicht möglich, sollten diese beweglich beziehungsweise elastisch nachgebend gestaltet werden.
- Türen sollten so angebracht sein, dass sie beim Öffnen vorbeiführende Verkehrswege (zum Beispiel Gänge) nicht einengen (ASR 10/1).
Wahrnehmung und Handhabung Sind gefährliche Oberflächen nicht vermeidbar, sollte für deren Wahrnehmbarkeit gesorgt werden (Beleuchtung). Bei gefährlichen Oberflächen von Werkzeugen ist auf eine sichere und praktische Handhabung zu achten, zum Beispiel durch sichere Ablagestellen und Behältnisse. Scharfe und spitze Werkzeuge und ähnliche Gegenstände sollten nicht in der Kleidung getragen werden. Persönliche Schutzausrüstung Auch durch persönliche Schutzausrüstungen: - Kopfschutz (Schutzhelm)
- Fußschutz (Sicherheitsschuhe mit durchtrittsicherer Sohle - Kategorie S 3 oder S 5 nach DIN EN ISO 20345)
- Körperschutz (Handschuhe, schnitt- und stichsichere Kleidung - DIN EN 340, BGR 196, BGR 200)
kann vor gefährlichen Oberflächen geschützt werden (PSA-BV).
Vorschriften, Regelwerk, Literatur
Gesetze, Verordnungen, Richtlinien Arbeitsstätten-Richtlinien (ASR) Technisches Regelwerk zu den Arbeitsschutzverordnungen Berufsgenossenschaftliche Vorschriften Sonstige Regeln der Technik Literatur - [1] Nohl, J; Thiemecke, H.:
Systematik zur Durchführung von Gefährdungsanalysen - Teil II: Praxisbezogene Anwendung Bremerhaven: Wirtschaftsverlag NW 1988 (Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz: Forschung, Fb 542)
Textbausteine für Prüflisten und Formblätter
Prüffragen - Kann ein Kontakt mit gefährlichen Oberflächen (zum Beispiel Ecken, Kanten; Spitzen, Schneiden; raue Oberflächen) durch trennende Schutzeinrichtungen verhindert werden?
- Sind ausreichend Frei- und Bewegungsräume vorhanden, um einen Kontakt mit den gefährlichen Oberflächen zu vermeiden?
- Werden gefährliche Oberflächen beseitigt beziehungsweise ihre Wirkung verhindert, zum Beispiel durch Entgraten, Schneidenschutz, Handschuhe?
- Sind die gefährlichen Oberflächen in ihrer Anordnung beziehungsweise durch Beleuchtung, Kontrast und Farbe gut wahrnehmbar?
Festgestellte Gefährdungen / Mängel - Kontakt mit gefährlichen Oberflächen im Bewegungsraum ... möglich (zum Beispiel Ecken, Kanten; Spitzen, Schneiden; raue Oberflächen)
- zu enger Bewegungsraum in Nähe von gefährlichen Oberflächen ...
- gefährliche Oberflächen sind schlecht wahrnehmbar ... (zum Beispiel Beleuchtung, Kontrast, Farbe)
Maßnahmen - trennende Schutzeinrichtungen einsetzen ... (zum Beispiel Verkleidungen, Verdeckungen)
- gefährliche Oberflächen beseitigen... (zum BeispielEntgraten, Polstern, Kantenschutz)
- spitze und scharfe Werkzeuge, Werkstücke und so weiter sicher aufbewahren ... (zum Beispiel Behälter, Ablagen)
- technische Hilfsmittel verwenden ... (zum Beispiel Spänehaken)
- Wahrnehmbarkeit verbessern ... (zum Beispiel Beleuchtung)
- ausreichenden Frei- und Bewegungsraum schaffen ...
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