Gefährdungen durch Sturz, Ausrutschen, Stolpern, Umknicken
Art der Gefährdungen und deren Wirkungen
Sturzgefährdungen auf der Ebene können unterschieden werden in Gefährdungen durch:
- Ausrutschen
- Stolpern
- Umknicken
- Fehltreten
Ursachen für Rutschgefährdungen
Rutschgefährdungen bestehen unter anderem auf:
- Flächen mit öligen, fettigen, schmierigen Verschmutzungen (Speisereste, Öle, Fette, Pflanzenabfälle und anderen)
- Nassen Trittflächen (stauende Nässe durch fehlende Abflussmöglichkeiten)
- glatten Trittflächen (geschliffene, mit Pflegemitteln polierte Flächen), unter anderem auf Treppenstufen und Stufenkanten
- Flächen mit witterungsbedingter Glätte (Eis, Schnee)
- losen Ablagerungen auf Trittflächen (Laub, körniges Material, Staub)
- losen Belägen auf Trittflächen (Teppiche, Bleche, Roste)
- wechselndem Belag auf Trittflächen mit unterschiedlichem Gleitreibungswiderstand
- zu großer Unterschied des Gleitreibungswiderstandes von Treppenstufe und Stufenkante
- Trittflächen mit Neigung/Steigung (Auffahrrampen, Laufstege und andere)
Ursachen für Stolpern, Umknicken, Fehltreten
Gefährdungen durch Stolpern, Umknicken oder Fehltreten entstehen durch
- Unebenheiten der Fläche (Stufungen, Schrägen/Welligkeit, Öffnungen/Vertiefungen)
- Gelöste, hochstehende Belagränder oder Stufenkantenprofile
- Fußangeln, die Fußspitze oder Fuß erfassen (zum Beispiel Spanndraht)
- herumliegende Gegenstände
- unzureichende Form und Größe der Auftrittsfläche
- unzureichende Tragfähigkeit der Trittfläch
Grenzwerte, Beurteilungskriterien
Prüfungsverfahren und Grenzwerte für Rutschgefährdungen
Prüfverfahren für neue Fußböden
Die Prüfung der Rutschhemmung von neu zu verlegenden Fußböden kann nach dem labormäßigen Prüfverfahren auf der Schiefen Ebene durchgeführt werden - für Arbeitsbereiche nach BGR 181 beziehungsweise DIN 51130 und für nassbelastete Barfußbereiche nach GUV-I 8527 beziehungsweise DIN 51097. Bewertungskriterien sind der Neigungswinkel/Akzeptanzwinkel, bei dem ein Begehen der Schiefen Ebene gerade noch möglich ist, und die Volumina der Hohlräume des Fußbodenprofils (Verdrängungsräume). Bestimmte Winkelbereiche und Volumina des Verdrängungsraumes werden Bewertungsgruppen der Rutschhemmung R9 bis R13 beziehungsweise A bis C (Tabelle 1.5-1 und Tabelle 1.5-3) beziehungsweise Bewertungsgruppen des Verdrängungsraumes V4 bis V10 (Tabelle 1.5-2) zugeordnet.
R- und V-Wert
In Abhängigkeit von Arbeitsbereich und Tätigkeit kann aus dem Anhang 1 der BGR 181 der erforderliche R- und V-Wert entnommen werden. Zum Beispiel gelten für nicht überdachte Arbeitsbereiche im Freien allgemein R10/V4 beziehungsweise R11.
Positivliste Fußböden
Die BGR 181 kann neben Fußböden auch für Treppenstufen angewendet werden. Für die Bestimmung der Rutschhemmung von Stufenkanten gibt es zur Zeit noch kein anerkanntes Prüfverfahren.
Bei Kenntnis des R- und V-Wertes kann der geeignete Fußboden aus der Positivliste - Geprüfte Fußböden - [1] ausgewählt werden (für nassbelastete Barfußbereiche entsprechend - Liste NB [2]).
Bewertung der Rutschhemmung von Fußböden nach BGR 181
| Bewertungsgruppe | Winkelbereiche |
|---|---|
| R 9 | von 6° bis 10° |
| R 10 | mehr als 10° bis 19 |
| R 11 | mehr als 19° bis 27° |
| R 12 | mehr als 27° bis 35° |
| R 13 | mehr als 35° |
| Bewertungsgruppe des Verdrängungsraumes | Mindestvolumen des Verdrängungsraumes (cm3/dm2) |
|---|---|
| V 4 | 4 |
| V 6 | 6 |
| V 8 | 8 |
| V 10 | 10 |
Bewertung der Rutschhemmung von Bodenbelägen in nassbelasteten Barfußbereichen nach GUV-I 8527 [2]
| Bewertungsgruppe | Mindestneigungswinkel | Bereiche |
|---|---|---|
| A | 12 ° |
|
| B | 18 ° |
|
| C | 24 ° |
|
Prüfung vorhandener Fußböden
Vorhandene Fußböden können mittels mobiler Prüfgeräte vor Ort geprüft werden. Zur Zeit gibt es einen Normentwurf eines Prüfverfahrens für nichtprofilierte und für textile Bodenbeläge (DIN 51131), sowie ein Prüfverfahren für Sportböden (DIN V 18032-2). Für die Gleitreibungsmessung von Fußböden vor Ort haben sich Tribometer-Prüfgeräte bewährt. Gegenwärtig kommen in Deutschland vor allem folgende motorbetriebene Geräte zum Einsatz:
- FSC 2000 und
- GMG 100/200
Den Anforderungen der DIN 51131 genügt z.Zt. nur das GMG 100/200.
Zu ermitteln ist der Gleitreibwert µ:
µ = FR / FN
FR - Reibekraft
FN - Normalkraft (Last)
Die mit Hilfe von Tribometern erzielten Reibwerte können nach den Kennwerten in Tabelle 1.5-4 bewertet werden.
Zu hohe Reibwerte (zum Beispiel µ > 0,6 bei Sportböden nach Vornorm DIN V 18032-2) können unter bestimmten Bedingungen (häufige Drehbewegungen des Fußes, Abbremsen schneller Bewegungen) zu einer zu hohen Belastung des Stütz- und Bewegungsapparates führen.
Beurteilungskriterien für Sturzgefährdungen durch Stolpern, Umknicken, Fehltreten; Grenzwerte
Die Sturzgefährdungen können in erster Linie nach dem Grad der Unebenheit beziehungsweise nach dem Vorhandensein von Bewegungshindernissen beurteilt werden. Im Vorschriften- und Regelwerk existieren keine allgemeingültigen Grenzwerte für unzulässige Stolper- und Umknickhöhen.
Für den Bau von Fußböden werden in der Norm DIN 18202 Toleranzen für Unebenheiten angegeben. Für einzelne bautypische Bodenbeläge existieren weitere DIN-Normen (Abschnitt "Vorschriften, Regelwerk, Literatur"). Als häufigste zulässige Höhendifferenz auf 0,1 m Länge werden 2 mm angegeben. Diese Höhendifferenz ist eher als bautechnische Qualitätsforderung, weniger als untere Grenze für unzulässige Stolper- oder Umknickkanten anzusehen.
Zur allgemeinen Orientierung für gefährliche Unebenheiten von Trittflächen können die in Abbildung 1.5-1 und 1.5-2 angeführten Richtwerte (nach [4]) dienen:

Abbildung 1.5-1. Gefährliche Höhenunterschiede und Schrägen.

Abbildung 1.5-2. Gefährliche Öffnungen und Vertiefungen.
Gefahrstellen, wie gelöste, hochstehende Belagränder und Stufenkantenprofile, sind bei jeder Höhe gefährlich und sollten in jedem Fall beseitigt werden.
Zu geringe Tritt- und Standflächen, die zum Fehltreten führen können, sind dann vorhanden, wenn die für Treppenstufen und Stufenpodeste empfohlenen Mindestabmessungen (ASR 17/1,2, BGI 561, DIN 18065) nicht eingehalten werden (29 cm Auftrittstiefe, 80 cm Trittflächenbreite). Podestartige Arbeitsflächen sollten eine Bewegungsfläche von mindestens 1,5 m2 bei einer Länge von mindestens 1 m haben.
Ergänzende Beurteilung der Sturzgefährdungen
Eine ergänzende Beurteilung kann unter Beachtung der Umfeld- und Einsatzbedingungen nach Tabelle 1.5-5 durchgeführt werden.
| Umfeld- und Einsatz-bedingungen | Kriterien | Vorschriften/ Regeln |
|---|---|---|
| Schuhwerk | Bereitstellung und Tragen geeigneter Schutzschuhe:
| BGR 191 DIN EN ISO 13287 DIN EN ISO 20345 DIN EN ISO 20346 |
| Erkennbarkeit von Gefährdungen | Erkennbarkeit möglicher Sturzgefährdungen auf Trittflächen:
| ASR 7/3 ASR 7/4 ASR 41/3 DIN EN 12464-1 DIN 12464-1 DIN 12464-2 BGR 131-1 BGR 131-2 |
| Erschwerende Bedingungen | Erhöhte Anforderungen durch erschwerende Bedingungen (erhöhte Rutschhemmung):
|
Arbeitsschutzmaßnahmen
Technische und organisatorische Maßnahmen für sturzsichere Fußböden
(ASR 8/1, ASR 17/1,2; §§ 7, 10 BGV C22)
Auswahl rutschsicherer Beläge
- Verwendung von Bodenbelägen mit Verdrängungsraum (Durchbrüchen) bei starkenVerschmutzungen
- Verwendung von rutschhemmenden Beschichtungen (mit körnigen Einstreuungen) bei dünnen filmartigen Schmutzschichten
- Vermeidung von wechselnden Bodenbelägen mit großem Unterschied der Rutschhemmung
- Gleiche Steighöhen bei benachbarten stufenförmigen oder podestartigen Erhebungen/Vertiefungen
Oberflächenbehandlung
- pflegeleichter Zustand der Trittflächen; Eindringen von schmierigen und öligen Stoffen verhindern (zum Beispiel durch Versiegelung)
- chemische Nachbehandlung (mit Flusssäure und anderem) zur Erhöhung der Oberflächenrauhigkeit von Trittflächen
- mechanische und thermische Nachbehandlung (Schleifen, Fräsen, Strahlen, Stocken, Beflammen)
- laser-technische Nachbehandlung
- Gewährleistung von Rutschsicherheit durch Reinigung und Pflege (BGI 659)
- Sofortiges Auftragen von Abstumpfmitteln bei auftretender Glätte (zum Beispiel Sägespäne, Taumittel, Sand)
Bauliche Maßnahmen
- Vermeidung von Nässestaus in Nassbereichen durch geeignete Entwässerungsmöglichkeit (zum Beispiel Abfluss mit Gefälle >1%)
- Vermeidung von witterungsbedingter Glätte infolge Eis, Schnee, Nässe an ständigen Arbeitsplätzen im Freien (zum Beispiel durch Überdachung)
- Befestigung von losen Belägen mit geringer Rutschhemmung an der Unterseite (zum Beispiel von Teppichen, Gitterrosten)
- Ausfüllen von Vertiefungen, Löchern
- Überdecken von trittunsicheren Flächen (zum Beispiel mit nicht-verschiebbaren Blechen, Platten) (§ 12a BGV C22)
- Anbringung von Gleitschutzleisten auf geneigten Trittflächen mit Steigung >11° und/oder bei unzureichender Rutschhemmung (im Abstand zwischen 400 und 500 mm)
Zusätzliche Absicherung
- Anbringen von Handläufen, Haltegriffen oder anderen Haltemöglichkeiten auf trittunsicheren Flächen
- Absicherung von Gefahrstellen, in die durch Sturz hineingeraten werden kann (zum Beispiel mit trennenden Schutzeinrichtungen)
Organisatorische und verhaltensbezogene Maßnahmen gegen Sturzgefährdungen
- Beseitigung beziehungsweise Vermeidung von Unordnung und Ablagerungen im Arbeitsbereich ( § 4 ArbStättV)
- Wahrnehmbarkeit verbleibender Sturzgefährdungen (Beleuchtung, Kontrast, farbliche Kennzeichnung, keine Wahrnehmungstäuschungen) (ASR 7/3, ASR 7/4, ASR 41/3)
- Anbringung von gekennzeichneten Absperrungen oder Hinweisen (Schilder, Piktogramme) (BGV A8, ASR 17/1,2)
- Durchführung von Unterweisungen (BGV A1)
- Beachtung höherer Anforderungen beim Gehen mit getragener Last, Ziehen/Schieben von Last, auf Schrägen (Sichteinschränkungen, Schwerpunktverlagerung des Körpers und anderem); ausreichender Bewegungsraum
- Erfassen und Berücksichtigen physischer und psychischer Leistungsvoraussetzungen/Überforderungen (Balancestörungen, körperliche Störungen des Bewegungsapparates, verlangsamtes Reaktionsvermögen)
- Bereitstellung von geeignetem Schuhwerk (Tabelle 1.8) (BGR 191; DIN EN ISO 20345; DIN EN ISO 20346; DIN EN ISO 20347; PSA-BV)
Hinweise zur Auswahl von geeignetem Schuhwerk
siehe auch Abschnitt "Grenzwerte, Beurteilungskriterien / Ergänzende Beurteilung der Sturzgefährdungen"
- Schuhsohlen sollen flexibel und in allen Richtungen gleichmäßig profiliert sein. Querprofile sind bei verschmutzten Böden am wirksamsten.
- Ein stark ausgeprägtes Sohlenprofil ist nicht immer gleichbedeutend mit einer hohen Rutschsicherheit.
- Schlamm, Schnee und ähnliches erfordern ein grobes Sohlenprofil mit selbstreinigender, offener Randgestaltung.
- Je geringer der Verschmutzungsgrad, desto feiner die Profilierung.
- Bei Fußbodenverschmutzungen sind folgende Sohlenwerkstoffe zu empfehlen:
- für ölige und fettige Fußböden: vor allem Weich-PUR, PUR, PVC
- für nasse und schlammige Fußböden: vor allem Gummi
- Bei niedrigen beziehungsweise frostigen Umgebungstemperaturen sind Sohlen aus harten Werkstoffen oder Werkstoffen, die zum Verspröden neigen, zum Beispiel aus Leder, Hartplaste oder PUR, ungeeignet; geeignet sind zum Beispiel flexible Gummisohlen.
Technische und organisatorische Maßnahmen für sturzsichere Treppen
- Voraussetzung für ein sicheres Treppensteigen ist eine optimale Treppengestaltung unter Beachtung der Schrittmaßformel (DIN 18065). Das heißt für Treppen mittlerer Neigung (α = circa 24° bis 36°):
a + 2s = 62 cm (± 3 cm),
das heißt = 59 bis 65 cm (optimales Schrittmaß: 62 cm), wobei
a – Auftrittstiefe
s – Steigung/Auftrittshöhe
Günstige Abmessungen sind gegeben, zum Beispiel bei a = 29 cm und s = 17 cm, was einem Treppenneigungswinkel α von etwa 30° entspricht. - Für steilere Treppen (α = 36° bis 45°), zum Beispiel Steiltreppen zu Arbeitsbühnen und Hilfstreppen zur gelegentlichen Nutzung, können folgende Berechnungsformeln verwendet werden:
a + 2s = 65 cm
a + s = 46 cm - Unterschiedliche Auftrittshöhen und -tiefen sowie gewendelte Treppenabschnitte besonders im Antritt und Austritt der Treppen möglichst vermeiden.
- Wenn möglich, auf Zwischenpodeste verzichten, da diese den Schrittrhythmus stören können; bei Festlegung der Podestlänge Schrittmaß (circa 62 cm) berücksichtigen.
- Auftrittskanten rutschhemmend und möglichst nicht überstehend ausbilden; je flacher die Treppe, desto breiter sollten Kantenprofile, -streifen und ähnliches sein.
(α < 30° : ca. 3 cm bis 5 cm
α > 30° : ca. 3 cm) - Der Mindestreibwert von Auftrittsflächen und Stufenkanten im Innenbereich sollte µ >= 0,3 sein. Für Außentreppen ist ein Wert von µ >= 0,45 anzustreben.
- Rutschhemmung von Auftrittsflächen einschließlich Auftrittskanten sowie von Treppenpodesten möglichst gleich gestalten (Reibwertdifferenz Δ µ <= 0,2).
- Beleuchtung so anordnen, dass Stufen und Stufenkanten gut wahrnehmbar sind, erforderlichenfalls durch zusätzliche farbliche Kennzeichnung; besonders gut wahrnehmbar sollten erste und letzte Stufenkante sein.
- Störeinflüsse auf Schrittrhythmus im Treppenlauf, zum Beispiel Blickfang durch Werbemittel oder Spiegel, vermeiden.
- Handlauf benutzen!
Vorschriften, Regelwerk, Literatur
Gesetze, Verordnungen
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Verordnung über das Inverkehrbringen von Persönlicher Schutzausrüstung (8. GPSGV)
- PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)
Technisches Regelwerk zu den Arbeitsschutzverordnungen
- ASR 7/3: Künstliche Beleuchtung
- ASR 7/4: Sicherheitsbeleuchtung
- ASR 8/1: Fußböden
- ASR 17/1,2: Verkehrswege
- ASR 41/3: Künstliche Beleuchtung für Arbeitsplätze und Verkehrswege im Freien
Berufsgenossenschaftliche Vorschriften
- BGV A1: Grundsätze der Prävention
- BGV A8 (VBG 125): Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz
- BGV C22 (VBG 37): Bauarbeiten
Sonstige Regeln der Technik
- DIN EN ISO 20345 : 2007 Persönliche Schutzausrüstung : Sicherheitsschuhe
- DIN EN ISO 20346 : 2007 Persönliche Schutzausrüstung : Schutzschuhe
- DIN EN ISO 20347 : 2007 Persönliche Schutzausrüstung : Berufsschuhe
- DIN EN ISO 13287 : 2008 Persönliche Schutzausrüstung : Schuhe : Prüfverfahren zur Bestimmung der Rutschhemmung
- DIN V 18032-2 : 2001 (Vornorm) Sporthallen : Hallen für Turnen, Spiele und Mehrzwecknutzung - Teil 2 : Sportböden : Anforderungen, Prüfungen
- DIN 18065 : 2000 Gebäudetreppen : Definitionen, Meßregeln, Hauptmaße
- DIN 18202 : 2005 Toleranzen im Hochbau : Bauwerke
- DIN 18318 : 2006 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) : Verkehrswegebauarbeiten, Pflasterdecken und Plattenbeläge in ungebundener Ausführung, Einfassungen
- DIN 18333 : 2000 VOB Verdingungsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) : Betonwerksteinarbeiten
- DIN 18352 : 2006 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) : Fliesen- und Plattenarbeiten
- DIN 18353 : 2006 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) : Estricharbeiten
- DIN 18367 : 2002 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) : Holzpflasterarbeiten
- DIN 51097 : 1992 Prüfung von Bodenbelägen : Bestimmung der rutschhemmenden Eigenschaft : Naßbelastete Barfußbereiche, Begehungsverfahren - Schiefe Ebene
- DIN 51130 : 2004 Prüfung von Bodenbelägen : Bestimmung der rutschhemmenden Eigenschaft : Arbeitsräume und Arbeitsbereiche mit Rutschgefahr, Begehungsverfahren - Schiefe Ebene
- DIN 51131 (Entwurf) : 2006 Prüfung von Bodenbelägen : Bestimmung der rutschhemmenden Eigenschaft : Verfahren zur Messung des Gleitreibungskoeffizienten
- BGR 131-1: Natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten - Teil 1: Handlungshilfen für den Unternehmer
- BGR 131-2: Natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten - Teil 2: Leitfaden zur Planung und zum Betrieb der Beleuchtung
- BGR 181 (ZH 1/571): Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr
- BGR 191 (ZH 1/702): Benutzung von Fuß- und Beinschutz
- GUV-R 181: Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr
- BGI 561 (ZH 1/113): Treppen
- BGI 643 (ZH 1/381): Auf Nummer Sicher gehen!, Ausrutschen – Stolpern – Umknicken
- BGI 659 (ZH 1/470): Gebäudereinigungsarbeiten
- GUV-I 8527: Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche
Literatur
- [1] Berufsgenossenschaftliches Institut für Arbeitssicherheit (Hrsg.):
Sicherheitstechnisches Informations- und Arbeitsblatt 560210
Geprüfte Bodenbeläge-Positivliste
In: BIA (Hrsg.): BIA-Handbuch. Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.
Bielefeld: Erich-Schmidt. Losebl.-Ausg. Stand: VI/2004 - [2] Säurefliesner-Vereinigung e.V. (Hrsg.):
Rutschhemmende Bodenbeläge in naßbelasteten Barfußbereichen: Liste NB
Burgwedel: Säurefliesner-Vereinigung. Stand 2003 - [3] Skirba, R.:
Taschenbuch Arbeitssicherheit
9. Auflage. Bielefeld: E.-Schmidt 1997 - [4] Fischer, H,; Görner, B.; Karl, M.; Mössner, Th.; Reyhl, H.; Schatte, M.; Tschöcke, E.; Weißgerber, B.:
Vermeiden von Unfällen durch Stolpern, Umknicken und Fehltreten.
1. Aufl. Dortmund: Bundesanstalt für
Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2008
Textbausteine für Prüflisten und Formblätter
Prüffragen
- Sind bei witterungsbedingter Glätte, Nässe oder Verunreinigungen Maßnahmen zur Vermeidung beziehungsweise zur Beseitigung von Rutschgefährdungen ausreichend?
- Sind bei wechselnden Bodenbelägen mit sehr unterschiedlicher Gleitreibung (besonders in Kurven) oder losen Bodenbelägen Maßnahmen zur Vermeidung beziehungsweise Beseitigung von Rutschgefährdungen ausreichend, zum Beispiel durch chemische Nachbehandlung beziehungsweise Befestigung?
- Sind im Gehbereich vorhandene Unebenheiten, wie Öffnungen, Vertiefungen, Stufungen, Schrägen ungefährlich beziehungsweise sind entsprechende Überdeckungen vorhanden, die Gefährdungen durch Stolpern oder Umknicken weitgehend ausschließen?
- Sind Tritt- und Standflächen in Form, Größe und Tragfähigkeit ausreichend, um ein Fehltreten zu vermeiden?
- Sind unvermeidbare, zeitweilige Sturzgefährdungen durch Ausrutschen, Stolpern, Umknicken, Fehltreten ausreichend wahrnehmbar, zum Beispiel durch entsprechende Beleuchtung, Farbe, Kontrast, Hinweisschilder?
- Kann der Schrittrhythmus beim Treppensteigen gestört werden? (ungleiche Stufenhöhen, ungleiche Rutschhemmung beziehungsweise Ebenheit von Trittstufe/Stufenkante, schlechte Wahrnehmbarkeit der ersten und letzten Stufenkante)
- Wird geeignetes Schuhwerk getragen (festes Schuhwerk mit rutschhemmender und angemessen profilierter Sohle)?
Festgestellte Gefährdungen / Mängel
- Rutschgefährdung infolge ... (zum Beispiel Nässe, witterungsbedingte Glätte, Verunreinigungen, körniges Material, wechselnder Bodenbelag, Neigung/Steigung)
- Gefährdung durch Stolpern/Umknicken infolge... (zum Beispiel Öffnungen, Vertiefungen, Stufungen > 6 mm, Schrägen >25 %, gelöste Belagränder oder Stufenkantenprofile, unzureichende Beleuchtung)
- Gefährdung durch Fehltreten infolge ... (zum Beispiel unzureichende Form, Größe, Tragfähigkeit der Trittfläche; Ablenkung beim Begehen von Treppen)
Maßnahmen
Vermeidung beziehungsweise Beseitigung von Rutschgefährdungen
- rutschhemmende Beläge einsetzen beziehungsweise herstellen ... (zum Beispiel profilierte Beläge, Beschichtungen, chemische Oberflächenbehandlung, Stufenkantenprofile)
- Nässestaus, Verunreinigungen und witterungsbedingte Glätte vermeiden beziehungsweise rechtzeitig beseitigen ...
- wechselnde Bodenbeläge mit sehr unterschiedlicher Gleitreibung (besonders in Kurven) beseitigen beziehungsweise mit möglichst gleicher Gleitreibung versehen ... (zum Beispiel Beschichtungen, chemische Nachbehandlung)
- Gleitreibungsmessungen durchführen ...
- lose Beläge ... (zum Beispiel Teppiche, Gitterroste, Abdeckungen) befestigen
- auf Schrägen Gleitschutzleisten anbringen ..., Haltemöglichkeiten schaffen ...
- Wahrnehmbarkeit zeitweiliger Rutschgefährdungen verbessern ... (zum Beispiel Beleuchtung, Hinweisschilder)
- geeignetes Schuhwerk tragen ... (rutschhemmend, angemessene Profilierung)
Vermeidung beziehungsweise Beseitigung von Stolpergefährdungen
- Stolperstellen beseitigen, überdecken oder absperren ...
- Kabel und andere Versorgungsleitungen überdecken oder in >2 m Höhe verlegen ...
- Gitterroste und ähnliche Abdeckungen gegen Abheben und Verschieben sichern ...
- gelöste Stufenkantenprofile erneuern oder befestigen ...
- Wahrnehmbarkeit unvermeidbarer Stolperstellen verbessern ...
Vermeidung bzw. Beseitigung von Gefährdungen durch Fehltreten
- unterschiedliche Steighöhen bei benachbarten Trittflächen angleichen beziehungsweise beseitigen ...
- auf Benutzung der Handläufe von Treppen und anderen Haltemöglichkeiten hinweisen ... (zum Beispiel Unterweisung)
- ausreichende Standfläche am Arbeitsplatz zur Verfügung stellen

