Art der Gefährdungen und deren Wirkungen
Wie entstehen Abstürze?
Abstürze entstehen durch
- Zusammenbrechen oder Durchbrechen des hochgelegenen Standplatzes (unzureichende Tragfähigkeit)
Dies kann ausgelöst werden durch:
- das Einwirken zu großer Kräfte, zum Beispiel Überlastung durch Personen und/oder Gegenstände (Werkzeuge, Material), Sturm, Kollision mit Kranen oder Baumaschinen
- Materialversagen, zum Beispiel durch unzureichende Dimensionierung der Gesamtkonstruktion oder einzelner Teile, Verschleiß oder Korrosion
- Umkippen, Wegrutschen oder Wegrollen des hochgelegenen Standplatzes (unzureichende Standfestigkeit)
Beispiele sind:
- Umkippen eines Gerüstes
- Wegrutschen einer Leiter
- Wegrollen einer fahrbaren Arbeitsbühne
- Verrutschen einer Abdeckung
- Fallen, Kippen oder Rutschen einer Person über eine beziehungsweise von einer Absturzkante (sicherheitstechnische Einrichtungen fehlen oder werden nicht wirksam)
Der Absturz kann ausgelöst werden durch:
- zu weites Hinauslehnen
- Angestoßen werden
- Stolpern, Ausrutschen
- Gesundheitsstörung
Unfallbegünstigend kann das Arbeitsumfeld wirken, z. B. durch Zwangshaltungen, Heben und Tragen schwerer Lasten oder unzureichende Sichtverhältnisse.
Absturzhöhe und Aufprallfläche
Entscheidend für die Schwere eines Unfalls ist neben der Absturzhöhe unter anderem die Beschaffenheit der Aufprallfläche. So sind bei einem Absturz, zum Beispiel auf harte oder scharfkantige Oberflächen, schwerste oder tödliche Verletzungen auch bei geringen Absturzhöhen möglich.
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
Arbeiten mit Absturzgefährdung sollen nur von Personen ausgeführt werden, die gesundheitlich dazu in der Lage sind. Zu empfehlen sind arbeitsmedizinische Erstuntersuchungen vor Aufnahme der Tätigkeit und regelmäßige Nachuntersuchungen. Vorzeitige Nachuntersuchungen sollten nach längeren Erkrankungen, auf Wunsch eines Beschäftigten oder bei Vorliegen von gesundheitlichen Bedenken erfolgen (BGI/GUV-I 504–41).




