Grenzwerte, Beurteilungskriterien
Die Grundsätze der Hygienestandards und einer guten Arbeitspraxis sind im Kapitel 4 der TRGS 500 - Schutzmaßnahmen festgelegt.
Die Beurteilung, ob die Maßnahmen im Betrieb, an den Arbeitsplätzen und während der Tätigkeit umgesetzt sind, kann mit den Schutzleitfäden der Reihe 100 erfolgen. Die Schutzleitfäden sind wie Checklisten aufgebaut und bieten somit auch eine Möglichkeit zur Dokumentation. Die Überprüfung der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen ist im Schutzleitfaden integriert.
Die Schutzleitfäden entwickelte die BAuA gemeinsam mit der Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie. Sie sind ebenfalls unter www.einfaches-massnahmenkonzept-gefahrstoffe.de abrufbar.




