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GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
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Sie befinden sich hier ... Startseite Expertenwissen Gefahrstoffe Einatmen von Gefahrstoffen (Gase, Dämpfe, Nebel, Stäube, Rauche) Grenzwerte, Beurteilungskriterien

Grenzwerte, Beurteilungskriterien

Beurteilungskriterien nach EMKG

Beurteilungskriterien sind:

  • Gefährlichkeitsgruppe "Einatmen"
  • Mengengruppe
  • Freisetzungsgruppe  

Arbeitsplatzgrenzwert (AGW)

Der AGW ist der Grenzwert für die zeitlich gewichtete durchschnittliche Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz in Bezug auf einen gegebenen Referenzzeitraum. Er gibt an, bei welcher Konzentration eines Stoffes akute oder chronische schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit im Allgemeinen nicht zu erwarten sind.

Biologische Grenzwert (BGW)

Der BGW ist der Grenzwert für die toxikologisch-arbeitsmedizinisch abgeleitete Konzentration eines Stoffes, seines Metaboliten oder eines Beanspruchungsindikators im entsprechenden biologischen Material, bei dem im Allgemeinen die Gesundheit eines Beschäftigten nicht beeinträchtigt wird. 

Technische Regeln

Im EMKG sind folgende technischen Regeln als Beurteilungskriterien integriert:

  • TRGS 900 – Arbeitsplatzgrenzwerte
  • TRGS 905 – Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe
  • TRGS 906 – Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten oder Verfahren nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 GefStoffV
  • TRGS 907 – Verzeichnis sensibilisierender Stoffe
  • TRGS 402 – Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffe: Inhalative Exposition
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Weitere Informationen

Quelle

"Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung"
Broschüre der BAuA

Autoren

  • Dipl.-Ing. Annette Wilmes

Ansprechpartner