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GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
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Arbeitsschutzmaßnahmen

Maßnahmeempfehlung nach EMKG

Mit den Eingangsparametern

  • Gefährlichkeitsgruppe "Einatmen"
  • Mengengruppe
  • Freisetzungsgruppe

wird anhand der nachfolgenden Entscheidungstabelle der Schutz abgeleitet, der beim Einatmen des Gefahrstoffes notwendig ist.

Maßnahmenempfehlungen nach EMKG sind:

Reihe 100 = Maßnahmen der Schutzstufe 1 = Schutzleitfäden 1xx

Die Maßnahmen der Schutzstufen bauen aufeinander auf. Deshalb sind die Maßnahmen der Schutzstufe 1 immer umzusetzen. Die Maßnahmen und die zugehörigen Schutzleitfäden sind ausführlich in Kapitel 3.1 beschrieben.

Empfiehlt das EMKG Maßnahmen der Schutzstufe 1 sind entsprechend der Schutzstufe die organisatorischen Maßnahmen der Schutzstufe 2 und 3 nach GefStoffV berücksichtigt.

Bei einem Gefahrstoff der Schutzstufe 2 sind folgende Maßnahmen zu prüfen, gegebenenfalls umzusetzen:

  • Ersatzstoffprüfung,
  • gefahrstofffreie Bereiche zum Essen und Trinken,
  • getrennte Aufbewahrungsmöglichkeiten für Arbeits- oder Schutzkleidung und Straßenkleidung,
  • Sicherheitsvorkehrungen bei Alleinarbeit,
  • Betriebsanweisungen und mündliche Unterweisungen,
  • arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung,
  • arbeitsmedizinische Vorsorge. 

Bei einem Gefahrstoff der Schutzstufe 3 sind ergänzende Maßnahmen zu ergreifen:

  • Lagerung giftiger und sehr giftiger Stoffe unter Verschluss
  • Zugangsbeschränkungen für Arbeitsbereiche

Reihe 200 = Maßnahmen der Schutzstufe 2 = Schutzleitfäden 2xx

Hier muss die Freisetzung von Gefahrstoffen möglichst an der Entstehungsstelle begrenzt werden. Eine Hilfestellung zur Auswahl von emissionsmindernden technischen Maßnahmen bieten die Schutzleitfäden 2xx. Sie beschreiben technische Maßnahmen für typische Arbeitsabläufe, wie zum Beispiel wiegen, ab- und umfüllen, entleeren, mischen, beschichten sowie laminieren. Die Schutzleitfäden sind Checklisten und können als Dokumentationshilfe bei der Umsetzung und Überprüfung der Maßnahmen genutzt werden.

In den Schutzleitfäden der Reihe 2xx sind die organisatorischen Maßnahmen der Schutzstufe 3 nicht berücksichtigt. Wie unter Reihe 100 beschrieben sind diese Maßnahmen zusätzlich zu treffen. 

Reihe 300 = Maßnahmen der Schutzstufe 3 = Schutzleitfäden 3xx

Ergänzende Maßnahmen der Schutzstufe 3 sind Tätigkeiten im geschlossenen System. Diese Arbeitsverfahren werden in den Schutzleitfäden 3xx beschrieben. Neben dem allgemeinen Leitfaden 300 "Geschlossenes System" liegen weitere spezielle Schutzleitfäden zum Beispiel zum Entleeren und Befüllen von Fässern IBC-Containern sowie Umpumpen von Flüssigkeiten vor. Integrierte Absaugungen werden aufgrund ihrer hohen Wirksamkeit den geschlossenen Systemen zugeordnet [2].

Beratung

Empfiehlt das EMKG bei einer sehr hohen Gefährdung eine Beratung, kann in vielen Fällen auf das technische Regelwerk oder andere Informationen der Unfallversicherungsträger und Länder zurückgegriffen werden.Wenn keine Technische Regel oder Informationen vorliegen ist hier eine der Gefährdung angepasste technische Beratung, ergänzt durch eine allgemeine organisatorisch-toxikologische und arbeitsmedizinische Beratung, notwendig. 

Abbildung 3.2-6 Entscheidungstabelle für den Maßnahmenbedarf „Einatmen nach EMKG [1]

Abbildung 3.2-6. Entscheidungstabelle für den Maßnahmenbedarf "Einatmen nach EMKG".

Wirksamkeitsprüfung

Ein zentraler Punkt der Gefährdungsbeurteilung ist die Überprüfung der Wirksamkeit von festgelegten Schutzmaßnahmen.

Die Überprüfung der immer anzuwenden Maßnahmen der Schutzstufe 1 kann mit den Schutzleitfäden der Reihe 100 vorgenommen werden.

Funktion und Wirksamkeit von technischen Schutzeinrichtungen ist regelmäßig zu prüfen. Hierzu gehört die Überwachung von lüftungstechnischen Kontrollgrößen nach Angaben des Herstellers (zum Beispiel ein Maß für die Qualität der Erfassung ist der Erfassungsgrad, der das Verhältnis des erfassten Stoffstroms zum freigesetzten Stoffstrom angibt und messtechnisch bestimmt werden kann). Die Überprüfung von technischen Einrichtungen muss regelmäßig, mindestens jedoch alle drei Jahre erfolgen. Einrichtungen zum Abscheiden Erfassen und Niederschlagen von Stäuben sind mindestens jährlich zu prüfen.

Die Funktion einer technischen Anlage sollte möglichst täglich geprüft werden. Zu achten ist auf sicht- oder hörbare Veränderungen.

Für Stoffe ohne AGW und Zubereitungen mit Inhaltsstoffen ohne AGW ist das EMKG in Kombination mit den Schutzleitfäden oder anderen branchen- oder tätigkeitsspezifische Hilfestellungen eine nichtmesstechnische Ermittlungsmethode. Die Umsetzung der gewählten Schutzmaßnahmen ist zu dokumentieren.

Das EMKG kann auch als nichtmesstechnisch Ermittlungsmethode für Stoffe mit AGW oder Zubereitungen mit Stoffen mit AGW gelten.

Hierzu werden bei Stoffen mit AGW die Gefährlichkeitsgruppen eine Kategorie strenger gewählt, als durch den Arbeitsplatzgrenzwert vorgegeben.

Abbildung 3.2-7 EMKG als nichtmesstechnische Ermittlungsmethode

Abbildung 3.2-7. EMKG als nichtmesstechnische Ermittlungsmethode.

Auch bei Zubereitungen, die Inhaltsstoffe mit AGW enthalten kann das EMKG als nichtmesstechnische Ermittlungsmethode gelten, wenn die Gefährlichkeitsgruppe aus der Einstufung eine Kategorie strenger ist, als die höchste Gefährlichkeitsgruppe aus den AGW der Inhaltsstoffe der Zubereitung.

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Weitere Informationen

Quelle

"Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung"
Broschüre der BAuA

Autoren

  • Dipl.-Ing. Annette Wilmes

Ansprechpartner