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GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
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Textbausteine für Prüflisten und Formblätter

Prüffragen

  • Ist gewährleistet, dass betriebsmäßig unter Spannung stehende Teile nicht berührt werden können?
  • Werden elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von Elektrofachkräften oder unter deren Leitung und Aufsicht von elektrotechnisch unterwiesenen Personen errichtet und betrieben?
  • Werden in regelmäßigen Abständen Wiederholungsprüfungen zum Erhalten des ordnungsgemäßen Zustandes durchgeführt? (TRBS 1201- Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen)
  • Werden besonders vor Arbeitsbeginn Unterweisungen über mögliche Gefährdungen durch elektrischen Strom durchgeführt, einschließlich für elektrotechnische Laien (Bagger-, Kranführer und Bauarbeiter)?
  • Wie wird abgesichert, dass die vorgeschriebenen Schutzabstände nicht unterschritten werden?
  • Werden defekte elektrische Betriebsmittel (zum Beispiel handgeführte Elektrowerkzeuge, Kabelroller, Verlängerungsleitungen, Steckvorrichtungen) unverzüglich außer Betrieb genommen?

Gefährdungen/Mängel

  • Arbeiten oder Eingriff an elektrischen Anlagen durch Fachunkundige (Laien)
  • Durchführung von Arbeiten unter Spannung von ungeschulten Personen (BGR A3: Arbeiten unter Spannung an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln)
  • sichtbare Schäden an elektrischen Betriebsmitteln
    (zum Beispiel beschädigte Isolierungen, unzulässige Steckverbindungen oder Verlängerungsleitungen)
  • Unterschreiten von vorgeschriebenen Schutzabständen durch Unkenntnis
  • Fehlender Berührungsschutz
    (Abstand, Abdeckung, Umhüllung, Kapselung)
  • nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch von elektrischen Betriebsmitteln
    (zum Beispiel elektrische Handwerkzeuge für Innen bei Regen im Freien)
  • Nichtbeachten der 5 Sicherheitsregeln
    (zum Beispiel unterlassene Erdung an der Arbeitsstelle)

Maßnahmen

  • Arbeiten an elektrischen Anlagen nur durch Elektrofachkräfte und elektrotechnisch unterwiesene Personen
  • Mängel durch die Elektrofachkraft beseitigen ...
  • über Schutzabstände, Schutzmaßnahmen und bestimmungsgemäßen Gebrauch elektrischer Betriebsmittel unterweisen ...
  • Fünf-Sicherheitsregeln konsequent einhalten
  • Wiederholungsprüfungen durchführen ...
  • elektrischen Anlagen und Betriebsmittel entsprechend den elektrotechnischen Regeln (Anhang BGV A3) betreiben ...

 

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Weitere Informationen

Quelle

"Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung"
Broschüre der BAuA

Autoren

  • Dr.-Ing. P. Lange
  • Dr.-Ing. J. Nagel

Ansprechpartner

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