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- Info
Textbausteine für Prüflisten und Formblätter
Prüffragen - Ist gewährleistet, dass betriebsmäßig unter Spannung stehende Teile nicht berührt werden können?
- Werden elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von Elektrofachkräften oder unter deren Leitung und Aufsicht von elektrotechnisch unterwiesenen Personen errichtet und betrieben?
- Werden in regelmäßigen Abständen Wiederholungsprüfungen zum Erhalten des ordnungsgemäßen Zustandes durchgeführt? (TRBS 1201- Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen)
- Werden besonders vor Arbeitsbeginn Unterweisungen über mögliche Gefährdungen durch elektrischen Strom durchgeführt, einschließlich für elektrotechnische Laien (Bagger-, Kranführer und Bauarbeiter)?
- Wie wird abgesichert, dass die vorgeschriebenen Schutzabstände nicht unterschritten werden?
- Werden defekte elektrische Betriebsmittel (zum Beispiel handgeführte Elektrowerkzeuge, Kabelroller, Verlängerungsleitungen, Steckvorrichtungen) unverzüglich außer Betrieb genommen?
Gefährdungen/Mängel - Arbeiten oder Eingriff an elektrischen Anlagen durch Fachunkundige (Laien)
- Durchführung von Arbeiten unter Spannung von ungeschulten Personen (BGR A3: Arbeiten unter Spannung an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln)
- sichtbare Schäden an elektrischen Betriebsmitteln
(zum Beispiel beschädigte Isolierungen, unzulässige Steckverbindungen oder Verlängerungsleitungen) - Unterschreiten von vorgeschriebenen Schutzabständen durch Unkenntnis
- Fehlender Berührungsschutz
(Abstand, Abdeckung, Umhüllung, Kapselung) - nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch von elektrischen Betriebsmitteln
(zum Beispiel elektrische Handwerkzeuge für Innen bei Regen im Freien) - Nichtbeachten der 5 Sicherheitsregeln
(zum Beispiel unterlassene Erdung an der Arbeitsstelle) Maßnahmen - Arbeiten an elektrischen Anlagen nur durch Elektrofachkräfte und elektrotechnisch unterwiesene Personen
- Mängel durch die Elektrofachkraft beseitigen ...
- über Schutzabstände, Schutzmaßnahmen und bestimmungsgemäßen Gebrauch elektrischer Betriebsmittel unterweisen ...
- Fünf-Sicherheitsregeln konsequent einhalten
- Wiederholungsprüfungen durchführen ...
- elektrischen Anlagen und Betriebsmittel entsprechend den elektrotechnischen Regeln (Anhang BGV A3) betreiben ...
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