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GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
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Grenzwerte, Beurteilungskriterien

Eine Gefährdung durch den elektrischen Schlag und/oder Störlichtbogen liegt vor, wenn:

  • die Spannung zwischen einem aktiven Teil und Erde oder die Spannung zwischen aktiven Teilen höher als 25 V Wechselspannung (Effektivwert) oder 60 V Gleichspannung (oberschwingungsfrei) ist (DIN VDE 0100-410) und der Kurzschlussstrom an der Arbeitsstelle größer 3 mA Wechselstrom (Effektivwert) oder 12 mA Gleichstrom beträgt;
  • die Energie mehr als 350 mJ (Ladung 50 µC) ist (TRBS 2153; BGV A3-DA zu § 8 Nr. 1);
  • Störlichtbögen mit einer Lichtbogenarbeit größer 250 kWs entstehen. Dabei sind Verbrennungen der Haut bei normaler Arbeitsbekleidung möglich. (Auf der Grundlage von Untersuchungen der BG Feinmechanik und Elektrotechnik und des Prüffeldes für elektrische Hochleistungstechnik in Berlin festgelegter Grenzwert in TGL 200 0606/05);
  • bei Annährung an direkt berührbare aktive Teile die Schutzabstände der Tabelle aus Anlage 1 "Annäherungszone für nicht elektrotechnische Arbeiten" unterschritten werden.

Elektrische Betriebsmittel mit einer Nennspannung zwischen 50 V und 1000 V für Wechselstrom und zwischen 75 V und 1500 V für Gleichstrom müssen den Sicherheitsgrundsätzen der 1. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (1.ProdSV) entsprechend beschaffen sein.

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Quelle

"Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung"
Broschüre der BAuA

Autoren

  • Dr.-Ing. P. Lange
  • Dr.-Ing. J. Nagel

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