Elektrischer Schlag und Störlichtbogen
Einführung
Mit einer Gefährdung durch elektrischen Schlag oder Störlichtbogeneinwirkung ist zu rechnen, wenn aktive Teile berührt oder unterschiedliche Potentiale überbrückt werden können, oder bei einer Annäherung an aktive Teile die Isolationsfestigkeit unterschritten werden kann.
Art der Gefährdungen und deren Wirkungen
Gesundheitliche Schädigungen durch die Wirkung des elektrischen Stromes können durch elektrischen Schlag oder Störlichtbogeneinwirkung entstehen.
Elektrischer Schlag
Gefährdungen durch einen elektrischen Schlag können auftreten, wenn der Strom durch den menschlichen Körper in Abhängigkeit der Widerstände im Unfallstromkreis und der treibenden Spannung eine gefährliche Größe annimmt. Der elektrische Schlag kann erfolgen:
- bei direkter Berührung von unter Spannung stehenden Teilen unterschiedlichen Potentials,
- bei der unzulässigen Näherung im Hochspannungsbereich, wenn die Luftstrecke innerhalb der Gefahrenzone (siehe Abbildung 2.1-1 und Anlage 1) durch einen Vorlichtbogen zwischen dem unter Spannung stehenden Teil und Mensch überbrückt wird.
Dabei können Strommarken an den Berührungspunkten, innere Verbrennungen, Verkochung der Blutbahn oder Herzkammerflimmern entstehen.
Störlichtbogen
Gefährdungen durch Störlichtbögen sind auf deren thermische, dynamische und toxische Wirkungen auf den Menschen zurückzuführen:
- Thermische Wirkungen:
Verbrennungen 1. bis 4. Grades durch erhitzte Gase oder Metallteile - Dynamische Wirkungen:
Verletzungen durch bewegte Teile infolge des Druckaufbaus in geschlossenen Räumen mit anschließendem Zerbersten der Kapselung - Toxische Wirkungen:
Vergiftungen durch Gase oder Stäube, zum Beispiel durch Ozon oder die Zersetzungsprodukte von Schwefelhexafluorid SF6 - Lichtwirkung:
Verblitzen der Augen
Grenzwerte, Beurteilungskriterien
Eine Gefährdung durch den elektrischen Schlag und/oder Störlichtbogen liegt vor, wenn:
- die Spannung zwischen einem aktiven Teil und Erde oder die Spannung zwischen aktiven Teilen höher als 25 V Wechselspannung (Effektivwert) oder 60 V Gleichspannung (oberschwingungsfrei) ist (DIN VDE 0100-410) und der Kurzschlussstrom an der Arbeitsstelle größer 3 mA Wechselstrom (Effektivwert) oder 12 mA Gleichstrom beträgt;
- die Energie mehr als 350 mJ (Ladung 50 µC) ist (TRBS 2153; BGV A3-DA zu § 8 Nr. 1);
- Störlichtbögen mit einer Lichtbogenarbeit größer 250 kWs entstehen. Dabei sind Verbrennungen der Haut bei normaler Arbeitsbekleidung möglich. (Auf der Grundlage von Untersuchungen der BG Feinmechanik und Elektrotechnik und des Prüffeldes für elektrische Hochleistungstechnik in Berlin festgelegter Grenzwert in TGL 200 0606/05);
- bei Annährung an direkt berührbare aktive Teile die Schutzabstände der Tabelle aus Anlage 1 "Annäherungszone für nicht elektrotechnische Arbeiten" unterschritten werden.
Elektrische Betriebsmittel mit einer Nennspannung zwischen 50 V und 1000 V für Wechselstrom und zwischen 75 V und 1500 V für Gleichstrom müssen den Sicherheitsgrundsätzen der 1. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (1.ProdSV) entsprechend beschaffen sein.
Arbeitsschutzmaßnahmen
Um die elektrische Sicherheit von Betriebsmitteln zu gewährleisten, müssen die Maßnahmen, die diese Sicherheit realisieren (Basisschutz, Fehlerschutz und Zusatzschutz sowie Lichtbogenschutz), im ordnungsgemäßen Zustand erhalten bleiben: Schutzmaßnahmen gegen das Berühren betriebsmäßig Spannung führender Teile: Schutzmaßnahmen beim Berühren von Teilen, die im Fehlerfall eine gefährliche Spannung annehmen können: Der Zusatzschutz ist nur als Ergänzung des Basisschutzes einzusetzen. Er wird realisiert mit RCDs (früher Fehlerstrom-Schutzschaltern) mit IΔn ≤ 30 mA oder mit LS/DI-Schalter (bedingt zulässig). Der Zusatzschutz wird besonders dort gefordert, wo robuste Bedingungen den Basisschutz unwirksam machen können, zum Beispiel in Räumen mit Badewanne oder Dusche, Schwimmhallen, Baustellen, landwirtschaftliche Betriebsstätten (nach DIN VDE 0100 Gruppe 700). Schutzmaßnahmen gegen das Auftreten beziehungsweise gegen die Wirkungen von Störlichtbögen:Pflichten des Arbeitgebers bei Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
Arbeitsschutzmaßnahmen im Rahmen der Fach- und Aufsichtsverantwortung der Elektrofachkraft
Unterliegen Arbeitsmittel Schäden verursachenden Einflüssen, die zu gefährlichen Situationen führen können, so sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (TRBS 1111) wiederkehrende Prüfungen vorzusehen. Für wiederkehrende Prüfungen sind die Fristen so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.
Die Beispiele für die Ermittlung der Fristen für Wiederholungsprüfungen an elektrischen Betriebsmitteln sind in der TRBS 1201 Punkt 3.5.2 gegeben.Maßnahmen zum Erhalten des ordnungsgemäßen Zustandes
Basisschutz
Austausch von
Fehlerschutz
Zusatzschutz
Störlichtbogenschutz
Vorschriften, Regelwerk, Literatur
Gesetze, Verordnungen
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Erste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über die Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen auf dem Markt) (1. ProdSV)
Technische Regelwerke zu den Arbeitsschutzverordnungen
- TRBS 1111: Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung
- TRBS 1201: Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen
- TRBS 1203: Befähigte Person
Vorschriften der Berufsgenossenschaften
- BGV A1: Grundsätze der Prävention
- BGV A3: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, mit Durchführungsanweisungen und Anhang
- BGR A3: Arbeiten unter Spannung an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
Weitere Regeln der Technik
- DIN IEC/TC 60479-1 (VDE V 0140-479-1):2007-05 Wirkungen des elektrischen Stromes auf Menschen und Nutztiere – Teil 1: Allgemeine Aspekte
- DIN EN 61140 (VDE 0140-1):2007-03 (IEC 61140:2001+A1:2004) Schutz gegen elektrischen Schlag: Gemeinsame Anforderungen für Anlagen und Betriebsmittel
- DIN VDE 0100-410:2007-06 (IEC 60364-4-41:2005, modifiziert); Deutsche Übernahme HD 60364-4-41:2007 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 4-41: Schutzmaßnahmen - Schutz gegen elektrischen Schlag
- DIN VDE 0105-100:2005-06 + A1:2008-06 (DIN EN 50110-1:2005-06 modifiziert) Betrieb von elektrischen Anlagen – Teil 100: Allgemeine Festlegungen
- DIN VDE 0100-100:2002-08 (IEC 60364-1:1992, modifiziert); Deutsche Fassung HD 384.1 S2:2001 Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 100: Anwendungsbereich, Zweck und Grundsätze
- DIN VDE 0100-739:1989 Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V: Zusätzlicher Schutz bei direktem Berühren in Wohnungen durch Schutzeinrichtungen mit IΔn≤30 mA in TN- und TT-Netzen
- DIN IEC 60364-5-54 (VDE 0100-540:2008-01 (IEC 60364-5-54:2002, modifiziert); Deutsche Übernahme HD 60364-5-54:2007) Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 5-54: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel - Erdungsanlagen, Schutzleiter und Schutzpotentialausgleichsleiter
- DIN EN 50310 (VDE 0800–2–310):2006-10 Anwendung von Maßnahmen für Erdung und Potentialausgleich in Gebäuden mit Einrichtungen der Informationstechnik; Deutsche Fassung EN 50310:2006
- DIN VDE 0100-550:1988 Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel ; Steckvorrichtungen, Schalter, Installationsgeräte
- DIN VDE 0100-600:2008-06 (IEC 60364-6:2006, modifiziert); Deutsche Übernahme HD 60364-6:2007 Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 6: Prüfungen
- DIN VDE 0100-705:2007-10 (IEC 60364-7-705:2006, modifiziert); Deutsche Übernahme HD 60364-7-705:2007 + Corrigendum 1:2007 Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 7-705: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art - Elektrische Anlagen von landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betriebsstätten
- DIN VDE 0101:2000 Deutsche Fassung HD 637 S1:1999) Starkstromanlagen mit Nennwechselspannungen über 1 kV
- DIN EN 50191 (VDE 0104):2001 Errichten und Betreiben elektrischer Prüfanlagen
- DIN VDE 0105-112:2008-06 Betrieb von elektrischen Anlagen - Teil 112: Besondere Festlegungen für das Experimentieren mit elektrischer Energie in Unterrichtsräumen oder in dafür vorgesehenen Bereichen
- DIN VDE 0100-710:2002 Errichten von Niederspannungsanlagen - Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art - Teil 710: Medizinisch genutzte Bereiche
- DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1):2007-06 + A1:2008-01 (IEC 60204-1:2005, modifiziert); Deutsche Fassung EN 60204-1:2006 Sicherheit von Maschinen - Elektrische Ausrüstung von Maschinen - Teil 1: Allgemeine Anforderungen
Textbausteine für Prüflisten und Formblätter
Prüffragen
- Ist gewährleistet, dass betriebsmäßig unter Spannung stehende Teile nicht berührt werden können?
- Werden elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von Elektrofachkräften oder unter deren Leitung und Aufsicht von elektrotechnisch unterwiesenen Personen errichtet und betrieben?
- Werden in regelmäßigen Abständen Wiederholungsprüfungen zum Erhalten des ordnungsgemäßen Zustandes durchgeführt? (TRBS 1201- Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen)
- Werden besonders vor Arbeitsbeginn Unterweisungen über mögliche Gefährdungen durch elektrischen Strom durchgeführt, einschließlich für elektrotechnische Laien (Bagger-, Kranführer und Bauarbeiter)?
- Wie wird abgesichert, dass die vorgeschriebenen Schutzabstände nicht unterschritten werden?
- Werden defekte elektrische Betriebsmittel (zum Beispiel handgeführte Elektrowerkzeuge, Kabelroller, Verlängerungsleitungen, Steckvorrichtungen) unverzüglich außer Betrieb genommen?
Gefährdungen/Mängel
- Arbeiten oder Eingriff an elektrischen Anlagen durch Fachunkundige (Laien)
- Durchführung von Arbeiten unter Spannung von ungeschulten Personen (BGR A3: Arbeiten unter Spannung an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln)
- sichtbare Schäden an elektrischen Betriebsmitteln
(zum Beispiel beschädigte Isolierungen, unzulässige Steckverbindungen oder Verlängerungsleitungen) - Unterschreiten von vorgeschriebenen Schutzabständen durch Unkenntnis
- Fehlender Berührungsschutz
(Abstand, Abdeckung, Umhüllung, Kapselung) - nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch von elektrischen Betriebsmitteln
(zum Beispiel elektrische Handwerkzeuge für Innen bei Regen im Freien) - Nichtbeachten der 5 Sicherheitsregeln
(zum Beispiel unterlassene Erdung an der Arbeitsstelle)
Maßnahmen
- Arbeiten an elektrischen Anlagen nur durch Elektrofachkräfte und elektrotechnisch unterwiesene Personen
- Mängel durch die Elektrofachkraft beseitigen ...
- über Schutzabstände, Schutzmaßnahmen und bestimmungsgemäßen Gebrauch elektrischer Betriebsmittel unterweisen ...
- Fünf-Sicherheitsregeln konsequent einhalten
- Wiederholungsprüfungen durchführen ...
- elektrischen Anlagen und Betriebsmittel entsprechend den elektrotechnischen Regeln (Anhang BGV A3) betreiben ...




