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GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
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Sie befinden sich hier ... Startseite Expertenwissen Brand- und Explosionsgefährdungen Explosionsfähige Atmosphäre Grenzwerte, Beurteilungskriterien

Grenzwerte, Beurteilungskriterien

Explosionsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Explosion gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre ist das Vorhandensein eines brennbaren Stoffes und Luft (Luftsauerstoff als Oxidationsmittel) in einer gefährlichen explosionsfähigen Mischung (Gas-, Dampf-, Nebel- oder Staub-Luft-Gemische) sowie einer wirksamen Zündquelle.

Mit einer unmittelbaren Explosionsgefährdung ist zu rechnen, wenn brennbare Gase, Flüssigkeiten oder Stäube freigesetzt werden oder entstehen können und mit Luft eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre bilden und das mögliche Auftreten einer wirksamen Zündquelle nicht sicher verhindert wird.

Brennbare Flüssigkeiten bilden dann eine explosionsfähige Atmosphäre, wenn deren Dämpfe und Nebel sich in Luft entsprechend ausbreiten. Bei der Beurteilung ihrer Entstehung und Ausbreitung sind die örtlichen und betrieblichen Verhältnisse (zum Beispiel Temperaturen) zu beachten.

Explosionsgefahren beurteilen

Bei der Beurteilung der Explosionsgefahren durch brennbare Stäube sollte man Abfallstäube besonders betrachten, weil Abfallstäube hinsichtlich ihrer Zusammensetzung und Menge sowie Korngrößen mitunter erheblich differieren können.

Brennbare Stäube können als abgelagerte Stäube oder im aufgewirbelten Zustand vorliegen. Zu berücksichtigen ist, dass aufgewirbelter Staub unter bestimmten Umständen sedimentieren und somit zu Staubablagerungen unterschiedlicher Schichten-Zusammensetzung führen kann, und dass mit dem Aufwirbeln des abgelagerten Staubes zu rechnen ist. Für abgelagerte beziehungsweise aufgewirbelte Stäube gibt es unterschiedliche sicherheitstechnische Kenngrößen (zum Beispiel VDI-Richtlinie 2263 Blatt 1).

Kenngrößen und Stoffdaten

Zur Beurteilung der Explosionsgefährdung durch die einzelnen Stoffe ist die Kenntnis der Kenngrößen und Stoffdaten erforderlich. Die Kenngrößen erhält man aus Sicherheitsdatenblättern für Gefahrstoffe und Nachschlage- sowie Tabellenwerken [3], [4], [5], [6].

Abbildung 5.2-1: Schema zur Erkennung möglicher Explosionsgefahren und Explosionsschutzmaßnahmen.

Abbildung 5.2-1. Schema zur Erkennung möglicher Explosionsgefahren und Explosionsschutzmaßnahmen.

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Weitere Informationen

Quelle

"Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung"
Broschüre der BAuA

Autoren:

  • Dipl.-Ing. R. Fähnrich

Ansprechpartner: