Einführung
Der Brandschutz nimmt im betrieblichen Arbeitsschutz einen hohen Stellenwert ein, weil es bei Bränden zu schweren Personen- und Sachschäden kommen kann. Brandschutzmaßnahmen sind einerseits nach dem Bau- und Arbeitsstättenrecht zu treffen. Darüber hinaus können Maßnahmen infolge der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) (in Verbindung mit der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)) notwendig sein. Bei der Gefährdungsbeurteilung ist in diesem Zusammenhang auch immer eine mögliche Explosionsgefährdung zu betrachten.
Für die Beurteilung der Brandgefährdung durch brennbare Feststoffe, Flüssigkeiten und Gase existieren – anders als beispielsweise zur Beurteilung der Explosionsgefährdung – bislang keine konkreten Durchführungsanweisungen beziehungsweise Hilfestellungen durch zum Beispiel Technische Regeln. Das nachfolgende Kapitel enthält in dem Zusammenhang Aspekte der bis zum Redaktionsschluss noch unveröffentlichten Arbeitsentwürfe der TRGS "Brandgefährdungsbeurteilung - Erkennen und Vermeiden von Brandgefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und Schutzmaßnahmen" und der ASR A2.2 "Schutz bei Entstehungsbränden". Darüber hinaus müssen die im Abschnitt "Vorschriften, Regelwerk, Literatur" aufgeführten Vorschriften und Regelwerke hinzugezogen werden.




