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GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
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Textbausteine für Prüflisten und Formblätter

Prüffragen

  • Sind alle Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen erfasst worden?
  • Welcher Übertragungsweg besteht? Ergeben sich aus der Tätigkeit spezielle Übertragungswege?
  • Welche biologischen Arbeitsstoffe kommen vor?
  • Welches Mikroorganismenspektrum ist bei einer komplexen biologischen Belastung arbeitsschutzrelevant?
  • Welcher Risikogruppe sind die biologischen Arbeitsstoffe zuzuordnen?
  • Wurde geprüft, ob sich biologische Arbeitsstoffe mit geringerer Risikogruppe einsetzen lassen?
  • Gibt es bei biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppe 1 Gefährdungen für besondere Personengruppen?
  • Wurden sensibilisierende und toxische Wirkungen biologischer Arbeitsstoffe bei der Festlegung von Schutzmaßnahmen mit berücksichtigt?
  • Wurden für Tätigkeiten in Laboratorien und Räumen zur Haltung von Labortieren spezifische Schutzmaßnahmen gemäß Anhang II BioStoffV festgelegt?
  • Wurden für industrielle Verfahren (Biotechnologie) spezifische Schutzmaßnahmen festgelegt?
  • Ist sichergestellt, dass nur fachkundige und eingewiesene Beschäftigte mit biologischen Arbeitsstoffen umgehen?
  • Wird die Freisetzung biologischer Arbeitsstoffe durch vorrangig technische und durch organisatorische Maßnahmen vermieden beziehungsweise minimiert?
  • Wurden geeignete Hygienemaßnahmen getroffen?
  • Wurden geeignete persönliche Schutzausrüstungen bereitgestellt?
  • Liegen Betriebsanweisungen vor?
  • Liegt ein Verzeichnis aller Beschäftigten, die gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppen 3 und 4 durchführen, vor?
  • Wurden die vorgeschriebenen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen durchgeführt und wurden die Beschäftigten über weitere Angebotsuntersuchungen informiert?

Festgestellte Gefährdungen/Mängel

  • gezielter oder nicht gezielter Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen: ...
  • Durchführung gentechnischer Arbeiten: ...

Maßnahmen

  • biologische Arbeitsstoffe mit geringerem Gefährdungspotential einsetzen: ...
  • lüftungstechnische Beratung veranlassen: ...
  • Arbeitsbereiche mit Warnzeichen "Biogefährdung" kennzeichnen: ...
  • Betriebsanweisung erstellen und Einhaltung kontrollieren: ...
  • Unterweisungen durchführen: ...
  • Aerosole vermeiden: ...
  • Hautkontakt vermeiden: ...
  • Verletzungen vermeiden: ...
  • Schutzkleidung tragen: ...
  • arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durchführen: ...
  • Hygieneplan erstellen und Einhaltung kontrollieren: ...
  • arbeitstätigkeitsbezogene Qualifizierung veranlassen: ...
  • Zahl exponierter Beschäftigter begrenzen: ...
  • Notfallplan (bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppen 3 und 4): ...
  • Maßnahmen zur Desinfektion und Dekontamination: ...
  • Ess- und Trinkverbot am Arbeitsplatz einhalten / kontrollieren: ...
Artikelaktionen
Weitere Informationen

Quelle

"Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung"
Broschüre der BAuA

Autoren:

  • R. Schöneich
  • Dr. R. Jäckel

Ansprechpartner: