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GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
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Art der Gefährdungen und deren Wirkungen

Vorkommen

Mikroorganismen wie zum Beispiel Bakterien, Viren oder Pilze treten je nach Verwendungsart auch als luftgetragene Partikel, oft an Staubpartikel gebunden, auf (Bioaerosole). Des Weiteren können sie als Verunreinigungen in Arbeitsstoffen, Zellkulturen, Proben von Körperflüssigkeiten, Abwasser usw. oder als Anhaftungen an Werkzeugen und Geräten oder ähnlichem vorkommen.

Aufnahme

Die Aufnahme von biologischen Arbeitsstoffen mit Gefährdungspotential kann bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen durch Einatmen, durch Verschlucken, durch Kontakt mit der unverletzten oder verletzten Haut bzw. Schleimhaut sowie durch Stiche oder Bisse erfolgen.

Wirkungen

Dadurch können beim Menschen Infektionen, sensibilisierende oder toxische Wirkungen hervorgerufen werden. 

Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen

Tätigkeiten sind das Herstellen und Verwenden von biologischen Arbeitsstoffen sowie der berufliche Umgang mit Menschen, Tieren, Pflanzen, biologischen Produkten und Gegenständen, wenn dabei biologische Arbeitsstoffe freigesetzt werden können und Beschäftigte mit den biologischen Arbeitsstoffen direkt in Kontakt kommen können.

Zur Ermittlung der Gefährdung ist zu unterscheiden zwischen gezielten und nicht gezielten Tätigkeiten.

Gefährdungsbeurteilung bei gezielten Tätigkeiten

Gezielte Tätigkeiten liegen vor, wenn

  • der biologische Arbeitsstoff mindestens der Spezies nach bekannt ist,
  • die Tätigkeiten auf einen oder mehrere biologische Arbeitsstoffe unmittelbar ausgerichtet sind und
  • die Exposition der Beschäftigten im Normalbetrieb hinreichend bekannt oder abschätzbar ist.

Gezielte Tätigkeiten liegen typischerweise bei der Forschung und der industriellen Nutzung von biologischen Arbeitsstoffen (Biotechnologie) vor.

Gefährdungsbeurteilung bei nicht gezielten Tätigkeiten

Bei nicht gezielten Tätigkeiten ist eine Exposition gegenüber biologischen Arbeitsstoffen möglich, die Handhabung dieser Stoffe aber nicht Zweck der Tätigkeit. Typisch für nicht gezielte Tätigkeiten ist eine Exposition gegenüber einer Vielzahl von biologischen Arbeitsstoffen, bei der die einzelnen Komponenten oft nicht bekannt sind.

Nicht gezielte Tätigkeiten können beispielsweise vorliegen im Rahmen von:

  • Arbeiten in Nahrungsmittelproduktionsanlagen,
  • Arbeiten in der Land- und Forstwirtschaft,
  • Tätigkeiten, bei denen Kontakt mit Tieren bzw. Erzeugnissen tierischen Ursprungs besteht,
  • Arbeiten im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege,
  • Arbeiten zur Abfallentsorgung und
  • Arbeiten in Abwasserkläranlagen. 
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Weitere Informationen

Quelle

"Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung"
Broschüre der BAuA

Autoren:

  • R. Schöneich
  • Dr. R. Jäckel

Ansprechpartner: