Grenzwerte, Beurteilungskriterien
Gefährdungsabschätzung
Für eine grobe Einschätzung des Gesundheitsrisikos unter Berücksichtigung auch höherer Luftgeschwindigkeiten kann Abbildung 8.1-3 als Anhaltspunkt dienen.

(1) große Gefährdung
(2) erhöhte Gefährdung für Erfrierungen ungeschützter Körperteile
(3) geringe Gefährdung bei hinreichender Bekleidung
(4) Gefahr durch Unterschätzung der notwendigen Schutzmaßnahmen
Abbildung 8.1-3. Bereiche kalter Klimabedingungen mit verschieden großer Gefährdung des Menschen.
Einflussgrößen
Folgende Einflussgrößen, die sich nach DIN-Fachbericht 128 und DIN 33403-5 ermitteln beziehungsweise an Hand von Tabellen abschätzen lassen, sind für thermische Belastungen an Kältearbeitsplätzen maßgebend:
- Lufttemperatur
- Luftgeschwindigkeit
- Wärmestrahlung
- energetische Arbeitsbelastung
- Wärmeisolation der Bekleidung
- Expositionszeit
Mittlere Hauttemperatur
Die thermischen Belastungen bei Kältearbeit sollten so gering wie möglich sein oder im Erträglichkeitsbereich liegen. Erträgliche Bedingungen sind nach DIN 33403-5 dann gegeben, wenn die mittlere Hauttemperatur (gemessen nach DIN EN ISO 9886) nicht unter 30°C absinkt.
Besonders häufig treten lokale Unterkühlungen an Kopf, Gesicht (Nase, Kinn, Ohren), Händen (Finger) und Füßen (Zehen) auf. Die Schutzmaßnahmen sollten mindestens sicherstellen, dass an keiner dieser Körperstellen die Hauttemperatur unter + 12°C absinkt.




