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GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
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Arbeitsschutzmaßnahmen

Reduzierung der Kältebelastung

Maßnahmen zur Reduzierung der Kältebelastung können sein:

  • Kältebelastung reduzieren
    Die Lufttemperatur ist die grundlegende und wichtigste Belastungsgröße und sollte nicht niedriger als technologisch erforderlich sein.
  • Zugluft vermeiden
    Die Luftgeschwindigkeit ist möglichst gering zu halten. DIN 33403-5 empfiehlt für vorwiegend sitzende oder stehende Tätigkeiten eine mittlere Luftgeschwindigkeit von <0,2 ± 0,1 m/s.
  • Wärmestrahler einsetzen

Arbeitsschutzmaßnahmen bei häufig wechselnden Klimabelastungen

Reduzierung der Kältebelastung

häufig wechselnde Klimabelastungen zwischen den Kältebereichen sowie zwischen Kältebereich und Außenklima einschränken, zum Beispiel durch

  • überbaute Rampen mit möglichst klimadichtem Abschluss an Lastkraftwagen
  • beheizbare Fahrerkabinen (Gabelstapler)
  • Einrichtung von Zwischenlagerräumen
  • Arbeitsteilung zwischen den Klimabereichen

Persönliche Schutzausrüstung (PSA) verwenden

Die Bekleidung ist an die jeweiligen Arbeits- und Klimabedingungen anzupassen, eventuell ist beheizbare Kälteschutzkleidung zur Verfügung zu stellen, siehe Anlage 3: Beispiele für Isolationswerte verschiedener Bekleidungen (trocken).

Aufwärmzeiten beachten

Aufwärmzeiten nach DIN 33403-5 empfohlene Kälteexpositions- und Aufwärmzeiten sind möglichst einhalten (siehe Tabelle 8.1-6).
 

Tabelle 8.1-6. Kälteexpositions- und Aufwärmzeiten nach DIN 33403-5

Kältebereich

Lufttemperatur
t (°C)
Maximale, ununterbrochene Kälteexpositionszeit
(min)
Empfohlene Aufwärmzeit
in % zur Kälteexpositionszeit
(%)
Empfohlene Aufwärmzeit (gerundete Werte)(min)

I

 

von +15

bis +10

150

 

5

 

10

 

II

 

unter +10

bis - 5

150

 

5

 

10

 

III

 

unter - 5

bis -18

90

 

20

 

15

 

IV

 

unter -18

bis -30

90

 

30

 

30

 

V unter -30 60 100 60

 

Bedingungen in Pausenräumen

  • Aufwärm- und Umkleideräume einrichten (§ 6 ArbStättV und Anhang 4.1 und 4.2 ArbStättV)
  • Raumtemperatur muss mindestens 21 °C betragen, Räume sollen trocken und zugluftfrei sein
  • eventuell Einrichtungen zur Wiedererwärmung der Hände und Füße vorsehen (Warmluftgeräte, Wärmeplatten)

Kleidung trocknen / Trockenschränke vorsehen

  • Möglichkeit schaffen, Kälteschutzkleidung abzulegen und zu trocknen
  • für Arbeit in den Kältebereichen III bis IV Einrichtungen zur Trocknung (Trockenschränke) und Erwärmung der Kleidung, Stiefel und Handschuhe vorsehen

Kontaktkälte

Kontaktkälte ist möglichst zu vermeiden.

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

Beschäftigte, die bei Temperaturen unter -25 °C arbeiten, sind gemäß Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen zu unterziehen.

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Weitere Informationen

Quelle

"Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung"
Broschüre der BAuA

Autoren:

  • Dr.-Ing. K. Bux
  • Dr. med. D. Krastel
  • Dipl.-Ing. I. Lepenies

Ansprechpartner