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GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
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Arbeitsschutzmaßnahmen

Technische Maßnahmen

  • Gebäudegestaltung
    Dachüberstände, Auskragungen, Jalousien, absorbierendes oder reflektierendes Fensterglas können die Sonnenstrahlung erheblich abschirmen.

  • Luftführung
    Natürliche Lüftung oder lüftungstechnische Anlagen (Ventilatoren, Luftduschen) sorgen für Abkühlung durch erhöhten Luftwechsel oder höhere Luftgeschwindigkeiten.
  • Luftkühlung
    In räumlich engumgrenzten Bereichen (Steuerstände, Krankabinen) sollte die zugeführte Luft gekühlt werden. Die Temperaturdifferenz zwischen dem gekühlten Raum und der Umgebung sollte nicht mehr als 4 bis 6°C betragen.
  • Klimatisierung
    Die Klimatisierung von Arbeitsplätzen und -bereichen ist anzustreben. Strahlungswärme muss auf andere Art beseitigt werden.
  • Wärmestrahlenschutz
    Die Wärmestrahlung sollte verringert werden, zum Beispiel durch:
    • Anlagenkapselung
    • Schutzgläser
    • Drahtgewebe
    • Hitzeschutzschirm
    • Kettenvorhänge

Ergonomisch-organisatorische Maßnahmen:

  • Reduzierung der Arbeitsschwere
    Reduzierung der Muskelarbeit großer Muskelgruppen (Arm-, Bein- und Rumpfmuskulatur) auf das unbedingt erforderliche Maß.
  • Muskel-Erholungszeiten
    Viele kurze muskuläre Pausen im klimabelasteten Bereich sind effektiver als wenige, längere.
  • Entwärmungsphasen
    Die Entwärmungsphasen sollten länger als 10 min sein. Das Klima in den Aufenthaltsräumen sollte im Behaglichkeitsbereich liegen (Anlage 5: Entwärmungsphasen).
  • persönliche Schutzausrüstung
    Lassen sich durch technische und ergonomisch-organisatorische Maßnahmen die Klimabelastungen nicht weiter reduzieren, müssen persönliche Schutzausrüstungen getragen werden, die den jeweiligen Anforderungen (§ 4 ArbSchG; PSA-BV) bestmöglich anzupassen sind.
  • Akklimatisation, Hitzegetränke
    Eine langsame Gewöhnung an Hitzearbeit (Akklimatisation) und eine ausreichende Getränkeaufnahme tragen wesentlich zur Herabsetzung der Hitzebeanspruchung bei.
  • Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
    Für Beschäftigte, die Tätigkeiten mit extremer Hitzebelastung ausüben, sind regelmäßig arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach ArbMedVV zu veranlassen .
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Weitere Informationen

Quelle

"Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung"
Broschüre der BAuA

Autoren:

  • Dr.-Ing. K. Bux
  • Dr. med. D. Krastel
  • Dipl.-Ing. I. Lepenies

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