Grenzwerte, Beurteilungskriterien
Hardware und Software sollten nach den folgenden Kriterien geprüft werden:
Informationsaufnahme Hardware
Kriterien für die Aufnahme der erforderlichen Informationen:
- Vorhandensein und Wahrnehmbarkeit von Signalen und Prozessmerkmalen, die kritische Situationen anzeigen
- Hörbarkeit beziehungsweise Sichtbarkeit von Informationen
- Unterscheidbarkeit von Informationen
- Verständlichkeit von Zeichen, Symbolen, Piktogrammen
- Sinnfälligkeit zwischen Gestaltung der Informationsmittel und Inhalt der Information
- vergleiche DIN EN ISO 9241-12
Informationsaufnahme Software
Kriterien für die Aufnahme von Informationen durch die Software:
- übersichtliche, strukturierte und informatorisch nicht überladene Masken
- einheitliche Oberflächen für unterschiedliche Anwendungen
- Verfügbarkeit aller für einen bestimmten Arbeitsschritt benötigten Informationen, ohne Masken/Anwendungen wechseln zu müssen
- zuverlässige, zutreffende und verständliche Fehlermeldungen
- aktuelle und fehlerfreie Daten
- klare Systemmeldungen bzw. Systemzustände, ggf. mit -entwicklungen (Trendcharts)
-
vergleiche DIN EN ISO 9241 Teile 12 bis 17 und 171
Fehlertolerante, motorisch-unterstützende Software
Kriterien für fehlertolerante, motorisch-unterstützende Software:
- Möglichkeiten, Eingaben zu korrigieren
- Möglichkeiten der Zwischenspeicherung
- Möglichkeit des unmittelbaren Zugriffs auf häufig benötigte Masken
- angemessene automatische Cursorpositionierung
- Systemvorgaben, die bei der Aufgabenerledigung angemessen sind (z.B. kein automatisches Beenden oder Weiterleiten zu Eingabefeldern)
- kein umständlicher Wechsel zwischen unterschiedlichen Anwendungen
- vergleiche BITC 2.0, DIN EN ISO 9241 Teile 110, 10 bis 20
Anforderungen an Stellteile
Kriterien für reale und virtuelle Stellteile, die die Umsetzung der Information gewährleisten:
- körperliche Überbelastung wird vermieden
- Benutzer erhält klare Rückmeldung über getätigte Eingaben (Mausklick, klar definierter Druckpunkt der Tastatur oder von Schaltern, eindeutiges Anzeigen des Aktivierungszustandes virtueller Stellteile)
- Griffigkeit und Bedienbarkeit
- Sinnfälligkeit von Funktion und Betätigungsrichtung von Stellteilen sowie zwischen der Bewegung von Stellteilen und korrespondierenden Anzeigen
- Anordnung, auch in Verbindung mit Anzeigeelementen
- Erkennbarkeit der Stellgröße
- unbeabsichtigte Betätigung wird vermieden beziehungsweise führt nicht zu irreversiblen Eingaben
- vergleiche DIN EN ISO 6682, DIN EN ISO 11064-5, DIN EN 894-3
Störungen vermeiden / Beeinträchtigungen berücksichtigen
Faktoren, die die Informationsaufnahme und deren Verarbeitung beziehungsweise Umsetzung beeinträchtigen können, sind ebenfalls zu berücksichtigen (vergleiche [1], [2]), zum Beispiel:
- Signalverdeckungen auf Grund ungünstiger Arbeitsumgebungsbedingungen wie Lärm, unzureichende Beleuchtung, Hitze, mechanische Schwingungen, austretende Dämpfe/Nebel, Witterungseinflüsse
- Überangebot aufzunehmender Informationen
- zeitliche Dichte der Informationsverarbeitung
- besondere Bedingungen bei Abweichungen vom Normalbetrieb
-
Behinderung der Informationsübertragung und -umsetzung durch das Tragen von persönlichen Schutzausrüstungen, zum Beispiel
- durch Handschuhe oder Schutzbekleidung erschwerte Betätigung von Stellteilen
- durch Gesichtsschutz eingeschränkte Sicht
- durch Tragen von Gehörschutz eingeschränktes Hören
-
eingeschränkte individuelle Leistungsvoraussetzungen, zum Beispiel
- Schwerhörigkeit
- altersbedingte Veränderungen des Sehvermögens ab dem 40. Lebensjahr
- eingeschränkte Kenntnisse bei Auszubildenden oder neueingestellten Beschäftigten.




