Mensch-Maschine/Rechner-Schnittstelle
Einführung
Hardware und Software
Die Mensch-Maschine/Rechner-Schnittstelle oder auch Benutzungsschnittstelle beschreibt Komponenten, die zwischen Menschen und technischen Systemen (Maschinen, Computer) eingerichtet sind. Diese Komponenten lassen den Menschen auf technische Systeme einwirken und geben ihm über die Folgen der Einwirkung Rückmeldung. Sie können in Hardware und Software unterschieden werden. Stellteile, Bildschirme und so weiter lassen sich unter dem Begriff Hardware zusammenfassen. Software betrachtet dagegen die Wechselwirkungen zwischen den Menschen und der Maschine beziehungsweise dem Rechner. Das heißt, die Informationsübertragung vorrangig mittels Computerdialogen, aber auch die dialogbezogenen Kriterien zur Anzeigengestaltung (zum Beispiel Farbgestaltung), werden unter dem Aspekt Software betrachtet.
Informationsaustausch
Informationsaustausch ist die Grundlage der Mensch-Maschine/Rechner-Kommunikation. In jedem Arbeitsprozess muss der Mensch Informationen aufnehmen, verarbeiten und in Handlungen umsetzen. Die aufzunehmenden Informationen können aus dem Arbeitsprozess direkt oder vermittelt hervorgehen (Tabelle 8.6-1):
| aufzunehmende Informationen | angesprochene Sinnesbereiche |
|---|---|
direkt über Prozessmerkmale, zum Beispiel:
| nahezu alle:
|
vermittelt durch Signale, zum Beispiel:
| im Wesentlichen:
|
Der Austausch von Informationen kann beispielsweise über das Betätigen von Hardware erfolgen. Darunter fallen neben den Stellteilen ebenfalls Eingabe- und Ausgabegeräte für die Mensch-Rechner-Kommunikation (zum Beispiel Bildschirm, Drucker, Tastatur).
Art der Gefährdungen und deren Wirkungen
Die Informationsaufnahme, -verarbeitung und -umsetzung wird maßgeblich von der Gestaltung der Hardware sowie der Software beeinflusst. Darüber hinaus sind weitere Faktoren, zum Beispiel Umgebungsbedingungen, Arbeitsorganisation, Beeinträchtigungen durch persönliche Schutzausrüstungen und Einschränkungen der individuellen Leistungsvoraussetzungen, zu berücksichtigen (siehe Abschnitt "Grenzwerte, Beurteilungskriterien" und "Arbeitsschutzmaßnahmen").
Psychische Fehlbeanspruchungen
Durch häufige Über- oder Unterforderungen bei der Informationsaufnahme und -verarbeitung sowie durch den Einsatz ungeeigneter Hardware und Software können psychische und physische Fehlbeanspruchungen mit entsprechenden Gesundheitsbeeinträchtigungen (siehe Abschnitt "Psychische Faktoren" sowie DIN EN ISO 10075) auftreten. Besonders kritisch sind in diesem Zusammenhang Abweichungen vom Normalbetrieb (Wartung, Störung, Reparatur und so weiter) wegen des erhöhten Bedarfs an Kapazitäten zur Informationsaufnahme und -verarbeitung.
Begünstigung von Fehlhandlungen
Wenn Informationen objektiv fehlen, übersehen beziehugnsweise überhört, verwechselt oder falsch wahrgenommen werden, kann dies sicherheitskritische Situationen hervorrufen. Hardware, vor allem Stellteile oder deren Software-Repräsentation, die verwechselt, falsch oder unbeabsichtigt betätigt werden, können weitere Fehlhandlungen begünstigen.
Belastungen durch Umgebungsbedingungen
Ebenso kann es durch eine ungünstige Auswahl und Aufstellung von Hardware zu einer höheren Belastung durch Emissionen, höhere Lärmpegel oder ungünstige Beleuchtung kommen.
Grenzwerte, Beurteilungskriterien
Hardware und Software sollten nach den folgenden Kriterien geprüft werden:
Informationsaufnahme Hardware
Kriterien für die Aufnahme der erforderlichen Informationen:
- Vorhandensein und Wahrnehmbarkeit von Signalen und Prozessmerkmalen, die kritische Situationen anzeigen
- Hörbarkeit beziehungsweise Sichtbarkeit von Informationen
- Unterscheidbarkeit von Informationen
- Verständlichkeit von Zeichen, Symbolen, Piktogrammen
- Sinnfälligkeit zwischen Gestaltung der Informationsmittel und Inhalt der Information
- vgl. DIN EN ISO 9241-12
Informationsaufnahme Software
Kriterien für die Aufnahme von Informationen durch die Software:
- übersichtliche, strukturierte und informatorisch nicht überladene Masken
- einheitliche Oberflächen für unterschiedliche Anwendungen
- Verfügbarkeit aller für einen bestimmten Arbeitsschritt benötigten Informationen, ohne Masken/Anwendungen wechseln zu müssen
- zuverlässige, zutreffende und verständliche Fehlermeldungen
- aktuelle und fehlerfreie Daten
- klare Systemmeldungen bzw. Systemzustände, ggf. mit -entwicklungen (Trendcharts)
-
vgl. DIN EN ISO 9241 Teile 12 bis 17 und 171
Fehlertolerante, motorisch-unterstützende Software
Kriterien für fehlertolerante, motorisch-unterstützende Software:
- Möglichkeiten, Eingaben zu korrigieren
- Möglichkeiten der Zwischenspeicherung
- Möglichkeit des unmittelbaren Zugriffs auf häufig benötigte Masken
- angemessene automatische Cursorpositionierung
- Systemvorgaben, die bei der Aufgabenerledigung angemessen sind
- kein umständlicher Wechsel zwischen unterschiedlichen Anwendungen
- vgl. DIN EN ISO 9241 Teile 110, 10 bis 20
Anforderungen an Stellteile
Kriterien für reale und virtuelle Stellteile, die die Umsetzung der Information gewährleisten:
- körperliche Überbelastung wird vermieden
- Benutzer erhält klare Rückmeldung über getätigte Eingaben (Mausklick, klar definierter Druckpunkt der Tastatur oder von Schaltern, eindeutiges Anzeigen des Aktivierungszustandes virtueller Stellteile)
- Griffigkeit und Bedienbarkeit
- Sinnfälligkeit von Funktion und Betätigungsrichtung von Stellteilen sowie zwischen der Bewegung von Stellteilen und korrespondierenden Anzeigen
- Anordnung, auch in Verbindung mit Anzeigeelementen
- Erkennbarkeit der Stellgröße
- unbeabsichtigte Betätigung wird vermieden beziehungsweise führt nicht zu irreversiblen Eingaben
- vgl. DIN EN ISO 6682, DIN EN ISO 11064-5, DIN EN 894-3
Störungen vermeiden / Beeinträchtigungen berücksichtigen
Faktoren, die die Informationsaufnahme und deren Verarbeitung beziehungsweise Umsetzung beeinträchtigen können, sind ebenfalls zu berücksichtigen (vgl. [1], [2]), zum Beispiel:
- Signalverdeckungen auf Grund ungünstiger Arbeitsumgebungsbedingungen wie Lärm, unzureichende Beleuchtung, Hitze, mechanische Schwingungen, austretende Dämpfe/Nebel, Witterungseinflüsse
- Überangebot aufzunehmender Informationen
- zeitliche Dichte der Informationsverarbeitung
- besondere Bedingungen bei Abweichungen vom Normalbetrieb
-
Behinderung der Informationsübertragung und -umsetzung durch das Tragen von persönlichen Schutzausrüstungen, zum Beispiel
- durch Handschuhe oder Schutzbekleidung erschwerte Betätigung von Stellteilen
- durch Gesichtsschutz eingeschränkte Sicht
- durch Tragen von Gehörschutz eingeschränktes Hören
-
eingeschränkte individuelle Leistungsvoraussetzungen, zum Beispiel
- Schwerhörigkeit
- altersbedingte Veränderungen des Sehvermögens ab dem 40. Lebensjahr
- eingeschränkte Kenntnisse bei Auszubildenden oder neueingestellten Beschäftigten.
Arbeitsschutzmaßnahmen - Gestaltung von Hardware
Auswahl und Gestaltung von Stellteilen
Die ergonomische Auswahl beziehungsweise Gestaltung von Stellteilen erfordert eine Analyse der Arbeitsaufgabe, da das Stellteil die Schnittstelle zwischen Mensch und Maschine/Rechner bildet.
Wichtige Parameter für die Stellteilauswahl sind beobachtbar:
- Schnelligkeit,
- Häufigkeit und
- Genauigkeit von notwendigen Handlungen.
Weitere Parameter wie
- Arbeitswiderstand,
- Kraftrichtung,
- Bewegungsform und
- Bewegungsrichtung
können durch physikalische Messungen von Kräften oder Geschwindigkeiten ermittelt werden.
Anhand dieser Merkmale können anschließend geeignete Stellteile ausgewählt (oder konstruiert) werden. So wird sichergestellt, dass die Körperstellung des Benutzers, dessen Handhaltung, Greifart oder auch Kopplungsart zwischen Benutzer und Stellteil optimal auf die erforderlichen Arbeitsschritte abgestimmt sind.
Körperliche Überbelastung vermeiden
Körperliche Überbelastungen bei der Handhabung von mechanischen Stellteilen, zum Beispiel durch lang andauernde statische Haltearbeit, zu große Stellwege oder zu schnelle Bewegungsabläufe, sind zu vermeiden, vergleiche DIN EN 894-3, [2], [3], [4].
Rückmeldung gewährleisten
Eine ausreichende Rückmeldung nach Betätigung von Stellteilen ist zu gewährleisten, zum Beispiel durch:
- Betätigungsmindestwiderstand bei manuell betätigten Stellteilen
- (zusätzliche) Anzeigen bei motorisch angetriebenen Stellteilen
Sinnfälliges Zusammenspiel zwischen Hard- und Software
Auf die Sinnfälligkeit zwischen der Bewegung von Hardware, insbesondere Stellteilen, und der ausgelösten Wirkung beziehungsweise zwischen Hard- und Software (zum Beispiel Stellteilen und Anzeigen) ist zu achten:
- Sinnfälligkeit zwischen Funktion und Bewegungsrichtung von Hardware (Stellteile und Rechner-Hardware) (siehe Tabelle 8.6-2)
- Sinnfällige Bewegung von Stellteilen und Anzeigen (siehe Abbildung 8.6-1)
Tabelle 8.6-2. Betätigungssinn und Anordnung von Stellteilen [3]
| Funktion | Bewegungsrichtung |
|---|---|
| ein | aufwärts, nach rechts, vorwärts, im Uhrzeigersinn, ziehen (Zug- und Druckschalter) |
| aus | abwärts, nach links, rückwärts, gegen den Uhrzeigersinn, drücken |
| rechts | im Uhrzeigersinn, nach rechts |
| links | gegen den Uhrzeigersinn, nach links |
| heben | aufwärts, rückwärts |
| senken | abwärts, vorwärts |
| einziehen | aufwärts, rückwärts, ziehen |
| ausfahren | abwärts, vorwärts, drücken |
| verstärken | vorwärts, aufwärts, nach rechts, im Uhrzeigersinn |
| vermindern | rückwärts, abwärts, nach links, gegen den Uhrzeigersinn |
| Ausnahme | |
| Ventil öffnen | gegen den Uhrzeigersinn |
| Ventil schließen | im Uhrzeigersinn |

Abbildung 8.6-1. Sinnfällige Zuordnungen der Bewegungsrichtung von Drehknöpfen zur Zeigerbewegung bei Anzeigen mit fester Skala (siehe BGI 523 "Mensch und Arbeitsplatz" und [3]).
Anordnung von Stellteilen
Die Anordnung von Stellteilen muss den Handhabungsanforderungen entsprechen:
- häufig zu betätigende sowie von ihrer Funktion her wichtige Stellteile (zum Beispiel NOT-AUS-Schalter) innerhalb des zentralen Greifraumes beziehungsweise Fußraumes anordnen
- Stellteile, die entweder in ihrer Funktion (zum Beispiel alle Ventile) oder im Ablauf (zum Beispiel Inbetriebnahme eines Motors) zusammengehören, in Gruppen anordnen
- bei Mehrmaschinenbedienung einheitliche Anordnung von Funktionen in den Bedienfeldern und in den Anzeigedisplays der zu bedienenden Maschinen anstreben
- vgl. DIN EN ISO 6682, DIN EN 894-3, DIN EN 61310-3/VDE 01130-103, [4]
Kennzeichnung der Stellgrößen
Die zu verstellende Größe sowie die jeweilige Einstellung müssen eindeutig erkennbar und verständlich sein:
- Kennzeichnung der Stellgröße durch Form, Größe, Oberflächenstruktur, Lage, Beschriftung, Farbe und Bildzeichen
- Kennzeichnung der Einstellung durch Lage, Zeiger, Skalen beziehungsweise Weganfangs- und -endmarken, Stellwiderstand, zusätzliche optische und akustische Signale
Unbeabsichtigte Betätigung vermeiden
Ein unbeabsichtigtes Betätigen von Stellteilen ist zu verhindern, zum Beispiel durch:
- hinreichenden Stellwiderstand (Stellkraft)
- eine vor dem Stellen zu lösende Sperre
- versenkten Einbau des Stellteils
- Stellrichtung verschieden von der Berührungsrichtung
- Einbau an Stellen geringer Berührungswahrscheinlichkeit
- hinreichenden Abstand von anderen Stellteilen
- Abdeckung des Stellteils
- Verschließen des Stellteils
Anzeigen
Für die Interaktion des Menschen mit der (haptischen / greifbaren) Hardware sind akustische und optische Anzeigen für den Informationsaustausch wichtig. Weitere Kriterien zur Anzeigengestaltung befinden sich im Abschnitt "Arbeitsschutzmaßnahmen - Gestaltung von Software".
Akustische Informationen
Akustische Informationen müssen sich ausreichend von Umgebungsgeräuschen abheben:
- Schallpegel von Gefahrensignalen (Warnsignalen, Notsignalen):
- A-Schallpegel des Signals: mindestens 15 dB höher als der A Schallpegel des Störgeräusches
- A-Schallpegel des Gefahrensignals sollte nicht kleiner als 65 dB sein
- vergleiche auch DIN EN 981, DIN EN ISO 7731
-
Schallpegel zur Sprachverständigung:
- A-Schallpegel der Sprache (beim Hörer) sollte 2 dB(A) (befriedigend) bis 10 dB(A) (gut) höher sein als der A-Schallpegel des Umgebungsgeräusches
- Nachhallzeit sollte für Büroräume 0,5 -1,0 s, für Fertigungsräume 2,0 s unterschreiten
- vergleiche auch DIN EN ISO 7731, DIN EN ISO 9921, DIN 33404-3
Optische Informationen
Optische Informationen müssen ausreichend sichtbar sein:
-
Gefahrensignale (Warnsignale, Notsignale):
- Leuchtdichte des Warnsignals bei Leuchtflächen ≥ 5 x Leuchtdichte des Hintergrundes
- Leuchtdichte des Notsignals bei Leuchtflächen ≥ 2 x Leuchtdichte des Warnsignals
- bei punktartigen Strahlungsquellen ist die erforderliche Beleuchtungsstärke in Abhängigkeit vom Hintergrund festzulegen (vergleiche DIN EN 842)
- störende Umgebungsfaktoren, zum Beispiel Dämpfe, Rauche, Nebel beachten
-
Anordnung:
- nahe der Gefahrenquelle
- direkt gegebene Signale möglichst im Gesichtsfeld
- Auftreten von Blendung, Spiegelung, Abschattung vermeiden
-
Anordnung von Anzeigeeinrichtungen:
möglichst im Gesichtsfeld, gruppiert nach- Wichtigkeit der Anzeige
- Häufigkeit der Benutzung
- Ablesefolge
vergleiche auch DIN EN 981, DIN EN 842, DIN EN 894-2,
DIN EN 61310-1/VDE 0113-101, DIN 67510-2 bis 4, DIN EN ISO 10075-2
Grafische Symbole
Graphische Symbole für Sicherheitszeichen am Arbeitsplatz: siehe BGV A8 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz", Anhang I Nr. 2 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) (Branchenspezifische Symbole werden hier nicht erfasst). Weitere Hinweise zur Gestaltung von grafischen Symbolen siehe DIN 461, DIN 43790, DIN 80416 Teile 1 bis 4.
Farbgestaltung
Farbliche Gestaltung als Informationsträger nach [5], [6], zum Beispiel:
-
psychologische Wirkung von Farben beachten, zum Beispiel
- bei monotonen reizarmen Tätigkeiten sowie bei großen Räumen mit wenig Tageslicht und bei niedrigen Temperaturen und Geräuschpegeln warme und anregende Farben einsetzen;
- bei schwerer körperlicher Arbeit, bei betriebsamen, eher hektischen Tätigkeiten in kleinen Räumen mit viel Tageslicht (zum Beispiel mit Südfenstern), bei hohen Temperaturen und bei hohem Geräuschpegel kühle und beruhigende Farben einsetzen (Wirkung von Farben im Abschnitt "Arbeitsschutzmaßnahmen - Gestaltung von Software")
- Farbgebung von Maschinen und Anlagen: farbliche Abhebung wichtiger Elemente der Maschinen/Anlagen, zum Beispiel Bedienteile oder Not-Halt-Stellteile, vom Hintergrund (Kontrastverhältnis maximieren) vergleiche auch DIN EN 61310-1, DIN 2403
Näheres zur Farbgestaltung im Abschnitt "Arbeitsschutzmaßnahmen - Gestaltung von Software".
Verständlichkeit und Unterscheidbarkeit von Informationen
Die Informationen müssen verständlich und voneinander unterscheidbar sein:
Gefahrensignale
Kriterien für Gefahrensignale (Warnsignale, Notsignale):
- Gefahrensignale müssen eindeutig sein
- Gefahrensignale müssen deutlich von anderen Signalen und voneinander unterscheidbar sein- nach Möglichkeit Kopplung von zwei Wahrnehmungskanälen (2-Kanal-Prinzip)
-
Gestaltungsempfehlungen zur Lichtfarbe:
- Warnsignal: gelb oder rot je nach Dringlichkeit
-
Notsignal: rot; wenn gleichzeitig Warnsignal rot auftritt → Anforderungen an Notsignal gemäß DIN EN 842:
- mindestens doppelte Intensität
- blinken
- Verdopplung in der gleichen Signaleinrichtung
- nach Möglichkeit Kopplung mit akustischen Signalen
-
Gestaltungsempfehlungen zur Anordnung:
-
relative Position der Leuchte, wenn mehrere Signalleuchten in einer Signalrichtung angeordnet sind:
- rotes Signal über gelben Signal anordnen
- zwei rote Signale horizontal anordnen
- vergleiche auch DIN EN 981, DIN EN ISO 7731, DIN EN 842, DIN 33404-3
-
relative Position der Leuchte, wenn mehrere Signalleuchten in einer Signalrichtung angeordnet sind:
Sinnfälligkeit bei der Anzeige von Informationen
Die Sinnfälligkeit zwischen der Gestaltung von Anzeigen und erwarteter Information muss ausreichend sein, so dass der Decodierungsaufwand bei der Informationsverarbeitung gering ist [3].

Abbildung 8.6-2. Sinnfällige Zuordnung von Zeigerbewegung zu Funktionsänderung bei Anzeigen mit fester Skala und bewegtem Zeiger [3].
Tabelle 8.6-3. Eignung gebräuchlicher Analog- und Digitalanzeigen [7]
Sicherheitskritische Prozessmerkmale
Sicherheitskritische Prozessmerkmale sollten den Beschäftigten in ihrer Bedeutung und hinsichtlich der erforderlichen Handlungen besonders erläutert werden (zum Beispiel Gerüche, Beschleunigungen, Schwingungen als Anzeichen von Überlastung von Maschinen oder von undichten Rohrleitungen).
Rechner-Hardware: Bildschirm
Als besondere Schnittstelle wird nachfolgend die Rechner-Hardware betrachtet. Sie findet sich nicht nur an klassischen Bildschirmarbeitsplätzen in herkömmlichen Büros, sondern in vielen anderen Arbeitsbereichen, zum Beispiel an CNC-Maschinen, an medizinischen Geräten wie CT und MRT, zur Prozessüberwachung und -steuerung und so weiter.
Bildschirmgröße
Bei Flachbildschirmen (LCD oder LED) entspricht die sichtbare Bildschirmdiagonale der angegebenen. Daher dürfen LCD-Monitore bis zu 2 Zoll kleiner sein (siehe Abschnitt Bildschirmgehäuse).
Die Bildschirmgröße ist in Abhängigkeit von der zu bearbeitenden Aufgabe zu wählen. Beispielsweise wird empfohlen, für Schreibarbeiten in bedeutendem Umfang, Monitore zu verwenden, welche DIN A4 Seiten in 100% als ganze Seite darstellen können. Bei Monitoren kleiner 27 Zoll kann dies auch durch Verdrehen des Monitors auf Hochformat erreicht werden. Hierfür empfiehlt es sich, einen zweiten Monitor am Arbeitsplatz bereitzustellen (siehe BGI 650).
Schriftgröße
Die Schriftgröße dem Sehabstand (mind. 50 cm) zum Bildschirm anpassen:
-
Die Zeichenhöhe (Großbuchstaben ohne Oberlänge) sollte einem Sehwinkel von mind. 22 Bogenminuten (Erkennbarkeit) und max. 31 Bogenminuten (flüssiges Lesen) entsprechen. Bei angenommener Zeichenhöhe von 27 Bogenminuten ergibt sich eine Näherung von:
Schriftgröße (in mm) = Sehabstand x 8 (in m) - Die ausreichend große Schriftgröße darf nicht über die Aufösung des Monitors erreicht werden, sondern sollte über die Software einstellbar sein (entweder Betriebssystem oder Programmspezifisch).
- Die Verwendung einer Lupenfunktion ist nicht für das kontinuierliche Arbeiten, sondern nur in Ausnahmen oder bei entsprechenden Sehbehinderungen empfohlen.
Farbverschiebungen, Verzerrungen
- Mittels Farbtemperaturauswahl kann das dargestellte Farbspektrum verschoben werden. Die Farbtemperatur des Monitors für eine natürliche Farbwiedergabe anpassen.
- Farbbildschirme mit CRT-Technologie weisen zudem oft Konvergenzfehler (Farbverschiebungen, farbige Ränder) und Linearitätsfehler (Verzerrungen) auf, die die Zeichenschärfe negativ beeinflussen (siehe Abschnitt "Arbeitsschutzmaßnahmen - Gestaltung von Software").
Flimmern
- LCD Geräte sind aufgrund ihrer technisch baulichen Eigenschaften immer flimmerfrei.
- Bei CRT-Geräten ist die Flimmerfreiheit durch geeignete Bildschirmauflösung und Bildwiederholfrequenz zu erreichen (Tab. 8.6-4)
|
Bildschrimgröße (Außenmaß) |
empfohlene Auflösung (Zeilen x Spalten) |
mindestens notwendige Bildwiederholungsfrequenz |
|---|---|---|
| 15 Zoll | mindestens 600 x 800 | mindestens 85 Hz |
| 17 Zoll | mindestens 1024 x 768 | mindestens 85 Hz |
| 19 Zoll | mindestens 1280 x 1024 | mindestens 100 Hz |
| 21 Zoll | mindestens 1280 x 1024 | mindestens 100 Hz |
Besonderheiten von Flach-Bildschirmen
Bei Flach-Bildschirmen auf Folgendes achten:
- Aktivmatrixbildschirme (TFT) verwenden, die Nachleuchtspuren (ghosting) und die dadurch verursachte schlechte Erkennbarkeit von Zeichen konstruktionsbedingt reduzieren
- je nach Anwendungsfall sollte auf eine geringe Reaktionszeit geachtet werden, um bei schnellen Bildwechseln das Verwischen von Bildelementen zu vermeiden
- Geräte wählen, bei denen die Bildgüte nicht oder nur gering vom Blickwinkel beeinflusst wird (horizontal und vertikal)
- Nur die native Auflösung verwenden, da Zeichen sonst unscharf werden. Diese Unschärfe führt zu ständigen Akkomodation der Augen und trägt somit zur Erhöhung der Belastung bei.
- Bei hochauflösenden Monitoren auf ausreichende Zeichengröße achten (Zeichengröße nicht über Auflösung einstellen, sondern über Auswahl größerer Zeichendarstellung im System)
- Bildschirmhelligkeit nicht zu hoch wählen (Kontrastverhältnis zwischen Bildschirmhintergrund und Bildschirm zwischen 1/3 bis 1/10, siehe DIN 5035-7)
- Geeignete Farbtemperatur wählen, um Natürlichkeit der Farbwiedergabe zu unterstützen
- Monitore bevorzugt mit höhenverstellbarem und neigbarem Stand wählen
Besonderheiten von CRT-Monitoren
Bei CRT-Geräten auf Folgendes achten:
- hohe Bildstabilität (kein Zittern, kein Springen von Bildpunkten)
- gute Zeichengeometrie auf dem gesamten Bildschirm und insbesondere in den Eckbereichen
Entspiegelung
- bei Flachbildschirmen, Modelle ohne glänzende Vorsatzscheiben wählen (z.B: High Gloss LCD, Ultra Bright LCD, usw.)
- glänzende oder spiegelnde Stellen des Bildschirmgehäuses vermeiden (vor allem des sichtbaren Rahmens)
- regelmäßige Reinigung der Bildschirmoberfläche durchführen
- gleiches gilt für CRT-Modelle, bei Büroanwendungen nur Bildschirme der Klasse 1 Entspiegelung verwenden
- vgl. Normenreihe DIN EN ISO 9241-300 (vormals u.a. DIN EN ISO 9241-7 und DIN EN ISO 13406-2)
-
Nicht zu empfehlen:
- aufgeraute Oberflächen verringern Zeichenschärfe und Kontrast
- Polarisationsfilter vor dem Bildschirm führen zu Doppelbildern
- feine Gitter (Micromesh-Filter) vermindern die Leuchtdichte
Spiegelungen und Blendungen werden durch richtige Aufstellung des Bildschirms und Beleuchtung am Arbeitsplatz (siehe Abschnitt "Beleuchtung, Licht") vermieden. Dabei sollten
- die Blickrichtung parallel zur Fensterfläche und zur künstlichen Beleuchtung verlaufen,
- Tageslicht und künstliche Beleuchtung seitlich auf die Arbeitsfläche fallen,
- die Beleuchtungsstärken und Kontrastverhältnisse am Arbeitsplatz beachtet werden,
- der Sehabstand entsprechend den obigen Empfehlungen eingehalten werden,
- die Bildschirmpositionierung der Körperhaltung des Nutzers angepasst sein (siehe Abschnitt "Zwangshaltungen"),
- vergleiche BildscharbV, DIN 5035-7, DIN EN ISO 9241 Teile 300 bis 307.
Positionierung des Bildschirms
Bei häufiger Nutzung sollte der Bildschirm im Blickfeld stehen (direkter Blick auf den Monitor, ohne den Kopf drehen zu müssen). Wird der Bildschirm nur gelegentlich genutzt, kann er auch am Rande des Blickfeldes (Blickwinkel maximal 15° nach rechts oder links) platziert werden. Hier sind oftmals Ständer oder Bildschirmschwenkarme nützlich (vgl. DIN EN ISO 9241-5, BGI 650).
Vorlagenhalter
Vorlagenhalter sind ebenfalls hilfreich, um ermüdende Arbeitshaltungen zu vermeiden.
Kriterien:
- ausreichend groß und stabil, entsprechend den verwendeten Vorlagen
- in Höhe und Neigung verstellbar
- freie Anordnung auf der Arbeitsfläche ermöglichen
- reflexionsarm
- Sehentfernung Vorlage-Auge entspricht Bildschirm-Auge
- zusätzlich Papierklemmen und Zeilenlineal verwenden
- vergleiche BGI 650
Strahlung
LCD-Geräte emittieren aufgrund des technischen Funktionsprinzips keine ionisierende Strahlung.
Kriterien für strahlungsarme CRT-Bildschirme:
- CRT-Geräte wählen, die strahlungsarm entsprechend schwedischer Grenzwerte nach MRP II sind
- vergleiche BildscharbV, StrlSchV, RöV, EMVG, 26. BImSchV, DIN EN ISO 9241 Teile 6, 300-307, GUV-V B11, GUV-R B11, BGI 650
Vorteile der LCD-Technologie
- flimmerfrei mit (Aktivmatrix-) TFT-Technologie
- platzsparend → empfohlener Sehabstand und Hand- und Unterarmauflage einhaltbar, flexibles Positionieren möglich
- geringes Gewicht
- stromsparend
- geringe Wärmeentwicklung durch niedrigen Energieverbrauch
- scharfes und kontrastreiches Bild
- keine Verzerrungen in den Bildschirmecken
- nur geringe Reflexionen (wenn es sich nicht um ein Multimedia- bzw. Hochglanzdisplay handelt) → weniger ermüdend und deshalb effektiver
- vor allem für Textverarbeitung, Tabellenkalkulation und Internetrecherche geeignet
Nachteile der LCD-Technologie
- mangelnde Farbechtheit → CRT: bessere Farbdarstellung (Arbeiten mit Grafikprogrammen)
- eingeschränkter Ablesewinkel für gute Bildqualität (bei günstigeren Geräten)
- bei älteren Modellen: längere Reaktionszeit / Nachleuchtspuren (ghosting)
- bauartbedingt nur eine optimale (native) Bildauflösung (bei häufigem Wechsel der Auflösungen nicht empfehlenswert)
Gestaltung des Bildschirmgehäuses
- halb- bis seidenmatt und beige bis kieselgrau (geringe Kontraste im Blickfeld)
- keine scharfen Ecken und Kanten, um Verletzungen auszuschließen
- frei und leicht dreh- und neigbar, um optimales Sehen ohne Reflexe und Zwangshaltungen zu ermöglichen (ohne Kraftaufwand; Neigbarkeit von 5° vorne bis mindestens 20° nach hinten)
- Schwenkarme oder Spezialfuß (bei Flachbildschirmen) für Höhenverstellung müssen standsicher, vibrationsfrei und sollten arretierbar sein
- Bildschirme nicht zu hoch stehend, der Blick sollte leicht gesenkt sein (oberste Zeichenzeile unterhalb der Augenhöhe)
Drehbare Flach-Bildschirme (um 90°) ermöglichen die Darstellung einer DIN A4 Seite im Hochformat (Pivot-Funktion) und sind somit vorteilhaft für die Textverarbeitung.
Rechner-Hardware: mobile Endgeräte
(Notebooks, Netbooks, Convertibles, Tablets, Smartphones)
Viele moderne mobile Endgeräte sind mit Touchfunktionen ausgerüstet. Die Verwendung von Touchdisplays mit oder ohne Stift (Pen), Multitouch, etc. kann eine ergonomisch sinnvolle Ergänzungen stationärer oder mobiler Arbeitsplätze darstellen. Bei der Verwendung von Touchdisplays mit oder ohne Stift im Rahmen einer dauerhaften, wiederkehrenden und nicht untergeordneten Verwendung wird eine Trennung von Bildschirm und alternativem Eingabegerät (Touchdisplay) empfohlen.
Touchdisplays sind nur für ausgewählte Tätigkeiten zu empfehlen. Sie sind verschmutzungsanfällig oder bei der Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung nur eingeschränkt verwendbar.
Bei der Auswahl sind z. B. zu beachten:
- der Arbeitsaufgabe angemessene Displaygröße und Interaktionsform wählen (filigraner Stift und Handschuhe)
- verschmutzungsanfällig
- im Außeneinsatz können Reflexblendung und mangelnde Helligkeit die Handhabung erschweren
- Gefahr zusätzlicher Belastungen/Zwangshaltungen durch Gewicht und Bedienung vor allem handgehaltener Touchdisplays
- Sperrung der Eingabe über Touchdisplay, um Fehlbedienungen oder versehentliche Eingabe zu vermeiden
- ältere Systeme haben Probleme bei der Erkennung der Handschrift und mit der Sensibilität in den Bildschirmecken
- für flexiblen Einsatz ist neben der Erkennung der Handschrift eine virtuelle Tastatur empfehlenswert
- sensumotorische Rückmeldungen (z. B. leichte Vibrationen) kann 2-Kanal-Prinzip (visuell, akustisch) ergänzen.
Für die dauerhafte, wiederkehrende und nicht untergeordnete Benutzung an festen Arbeitsplätzen sind mobile Endgeräte ohne Zusatzausstattung nicht geeignet. Dies gilt auch für Telearbeit, vgl. BildscharbV und Hinweisen zu deren Auslegung.
Erforderliche Zusatzaustattung
- Notebookständer ohne integrierte Tastatur mit flexibler Höheneinstellung für eine optimale Körper- und Kopfhaltung; geeignet zur Nutzung ohne externen Monitor, wenn die LCD-Anzeige des Endgerätes ausreichend groß ist (siehe Abschnitt Monitor)
- Docking Station als Ladestation oder zum Anschluss an ein Netzwerk, von Peripherie (wie Bildschirme, Drucker, Tastatur, Maus und so weiter)
- getrennt aufstellbarer ausreichend großer Bildschirm bei kleinen LCD-Anzeigen, um unnötige Belastungen, wie der Augen oder Fehlhaltungen, zu vermeiden
- getrennt und frei aufstellbare Tastatur und Maus - ausreichend Platz zur Aufstellung der Peripherie
- für rückenschonenden Transport: Notebooktrolleys und –rucksäcke für schwere Notebooks (> 3 kg), Notebooktaschen nur für kurze Wege
- vergleiche BildscharbV, DIN EN ISO 9241-4, DIN 2137-12, BGI 650
Rechner-Hardware: Drucker, Kopierer, Scanner, Faxgeräte, Multifunktionsgeräte
Anforderungen
Alle Geräte sollten
- günstigerweise nicht am Arbeitstisch stehen, sondern in einem separaten, gut durchgelüfteten Raum (Schutz vor Lärm, Papierstaub, Tonerpartikel und Ozon und Forderung der Bewegung am Arbeitsplatz)
- von vorn zu bedienen sein (Ein-Aus-Schaltung, Papiereinzug und so weiter)
- ein mattes bis seidenmattes helles Gehäuse besitzen (Reflexionsgrad: 20-50%)
- auch für Recyclingpapier verwendbar sein (Prüfsiegel „Blauer Engel“)
- lärmarm sein (< 30 dB(A) im Standby, maximal 63 dB(A)), zum Beispiel S/W-Laserdrucker, keine Matrixdrucker (gegebenenfalls nur mit Schallschutzhaube)
- hinsichtlich Emissionen, Verbrauch, Geräuschentwicklung (im eingeschalteten Zustand und beim Ausdrucken), Energieverbrauch (Wärmeentwicklung beachten) und Tonerverbrauch schon bei der Beschaffung begutachtet werden
- ein Prüfsiegel (Blauer Engel, BG PRÜFZERT, Eco-Kreis) besitzen (siehe "Prüfzeichen")
- regelmäßig von Fachpersonal gewartet und ordnungsgemäß bedient werden
Weitere Kriterien:
- geschulte Mitarbeiter mit Wechsel der Tonerkartuschen und Beseitigung kleiner Störungen betrauen
- geschlossene Tonersysteme verwenden
- Betriebsanweisung erstellen und Mitarbeiter unterweisen
-
vergleiche BildscharbV Anhang Nr. 17, ArbStättV Anhang 3.7, 2002/96/EG, ElektroG,
DIN EN ISO 7779, DIN EN 60950, DIN 33870-1, BGI 820, [8], [20]
Rechner-Eingabe: Tastatur
Unergonomische Arbeitshaltungen vermeiden
Zur Vermeidung ergonomisch ungünstiger Arbeitshaltungen oder Zwangshaltungen sollte die Tastatur
- getrennt vom Bildschirm aufstellbar und frei anzuordnen sein,
- neigbar sein,
- eine Bauhöhe von höchstens 30 mm aufweisen (gemessen an der mittleren Tastereihe),
- die Möglichkeit zur Handauflage mit einer Tiefe von 50 bis 100 mm bestehen,
- um eine zusätzliche Handgelenkauflage (zum Beispiel Gel) ergänzt werden.
Technische Anforderungen an die Tastatur
Um ein fehlerfreies und ergonomisches Betätigen der Tastatur zu gewährleisten, sollte
- die Tastatur rutschfest und standsicher sein
- die Beschriftung der Tastatur der Anzeigenart entsprechen, das heißt Positivdarstellung ist zu empfehlen
- die Beschriftung abriebfest sein
- die Tastatur einen Reflexionsgrad von 20-50 % aufweisen (reflexionsarme Oberfläche)
- der Tastenbetätigungsdruck bei 0,25-1,5 N liegen
- die Form der Tasten konkav sein, um die Griffigkeit zu erhöhen
- der Tastenhub zwischen 2 und 4 mm liegen und einen eindeutigen Druckpunkt aufweisen
- der Durchmesser der Tasten bei 12-15 mm liegen
- möglichst das Zehn-Finger-System genutzt werden
- der Buchstabenbereich deutlich vom numerischen und dem Sonderfunktionsbereich getrennt sein
- häufig benutze Tasten für Eingabe (return), Rückwärtslöschen und Hochstellen (shift) größer gestaltet sein
- häufiger eine Betätigungspause eingelegt und Schreibgeschwindigkeit auch mal reduziert werden
- vergleiche DIN 2137 Teile 1 und 6, DIN EN ISO 9241-4, BGI 650
Rechner-Eingabe: Maus
Anatomische Anpassung
Die Maus sollte der Anatomie der Hand angepasst sein, das heißt
- zum Handballen rund geformt, Mausoberseite in der Mitte gewölbt und der Größe der gewölbten Hand entsprechend
- zu den Fingern hin breiter auslaufend, so dass Finger gespreizt werden können
- vordere Maushälfte niedriger als hintere
- bei älteren Modellen, Platzierung der Rollkugel im vorderen unteren Gehäusebereich für bessere Feinmotorik
- Maustasten leicht zu erreichen und ohne Kraftaufwand zu bedienen
- Handgelenk darf nicht bei der Bedienung verdreht werden müssen und nicht auf Tischkante drücken
- Unterscheidung nach Rechts- und Linkshändern
Anordnung der Maus
- neben der Tastatur möglichst körpernah zum Vermeiden von angespannten Haltungen und Belastungen im Arm-/ Schulter-Bereich
- Unterarm am besten ganz auf Arbeitstisch aufliegend
- Kabel zwischen Maus und Rechner ausreichend lang, um Bewegungen nicht einzuschränken
- optimal: optische Funkmäuse → kein Kabel, prompte Reaktion, kaum Reinigung und je nach Untergrund kein Mousepad notwendig
-
Mousepad
- guter Kontakt zwischen Maus und Unterlage ermöglichend
- rutschfest, damit Kontrolle nicht verloren geht
- nicht zu spröde, sonst erheblicher Kraftaufwand
- nicht zu dick und nicht aus Oberflächenmaterialien, die sich kalt anfühlen
Anwendung der Maus
- Geschwindigkeitsregelungen und Einstellungsmöglichkeiten der Treiber-Software nutzen → ausladende Bewegungen für Cursorbewegung über Bildschirm vermeiden
- Doppelklick weitgehend vermeiden (Klicksparfunktion im Treiber)
- Tastenkombinationen (Shortcuts) nutzen, zum Beispiel STRG+S für Speichern unter WORD
- zwischen den Eingabegeräten Maus und Tastatur wechseln
- Hände nur an der Maus, wenn nötig
- kleine Pausen einlegen
Auch die Verwendung alternativer Eingabegeräte, wie vertikale Maus, Trackball, Joystick, Tablett und Stift, Touchpad oder Pionter, sollten den ergonomischen Anforderungen genügen.
vgl. DIN EN ISO 9241-9, BGI 650
Rechner-Eingabe: Spracheingabe
Alternativ zu Tastatur und Maus können Bedienung und Informationseingabe am Computer mittels Spracheingabe erfolgen. Spracheingabesysteme zählen als Software, benötigen aber ein Mikrofon zur akustischen Befehlsgabe. Mittels dieser Technologie können ergonomisch ungünstige Zwangshaltungen im Zusammenhang mit Tastatur und Maus vermieden werden.
Spracheingabesoftware kann neben der alleinigen Verwendung auch parallel zu Maus und Tastatur benutzt werden. Die größtenteils eingesetzte benutzerabhängige Spracheingabe muss vom Benutzer trainiert werden bevor sie verwendet werden kann. Potenzielle Verständigungsschwierigkeiten zwischen Software und Benutzer in der ersten Zeit der Benutzung können eine zusätzliche Belastung darstellen.
Rechner-Hardware: Beschaffung und Entsorgung von Hardware
Beschaffung und Entsorgung
Zu beachtende Aspekte:
- Auswahl nach angestrebtem Einsatzzweck, zum Beispiel:
- einfaches und preiswertes Nachrüsten der Leistung durch den Anwender möglich → Erhöhung der Lebensdauer
- Prüfsiegel und/oder Umweltzeichen (siehe "Prüfzeichen")
- Rücknahme des Altgerätes durch Hersteller oder Spende an gemeinnützige Einrichtungen (zum Beispiel Schulen, Vereine) schon bei der Beschaffung berücksichtigen
- Multifunktionsgeräte anstatt vieler Einzelgeräte
Prüfzeichen
Prüfzeichen erteilen Auskunft über bestimmte Qualitätskriterien wie Strahlungsarmut, Ergonomie, Umweltverträglichkeit und so weiter (siehe auch Tabelle 8.6-5 Teil 1 und Teil 2)
Geräte weisen elektrische Sicherheit auf, wenn sie folgende Prüfzeichen haben und die Prüffristen eingehalten werden: GS, VDE, BG PRÜFZERT oder ENEC.
Während das CE-Zeichen in den europäischen Richtlinien für alle Geräte vorgechrieben ist, gibt es zahlreiche freiwillige (private) Prüfzeichen
Vergleiche 93/68/EWG, 2004/108/EG, 2006/95/EG, BetrSichV, BGV A3, BGI 597-2, BGI 5001
Tabelle 8.6-5. Übersicht über die häufigsten privaten Prüfzeichen im Bereich Bildschirmarbeit, Stand 2008, [12]


Arbeitsschutzmaßnahmen - Gestaltung von Software
Allgemeines
Software stellt eine Spezialform einer Anzeige dar, insofern sind neben den bereits beschriebenen Anforderungen an Anzeigen (siehe Abschnitt "Arbeitsschutzmaßnahmen - Gestaltung von Hardware") zusätzlich die folgenden Empfehlungen zu geben.
Bewertung vornehmen
Um eine Software ausreichend bewerten und anschließend eventuell eine Entscheidung zur Beschaffung treffen zu können, bietet sich unter anderem ein Fragebogen an [13], [14] und [15]. Dieser ist im Abschnitt Textbausteine für Prüflisten und Formblätter enthalten
Für die Gestaltung von Web-Anwendungen und Multimedia gibt es ebenfalls Gestaltungskriterien, die an dieser Stelle nicht erfasst sind [14].
Barrierefreiheit/Zugänglichkeit (Accessibility)
Barrierefreie Software und barrierefreies Internet zeichnen sich dadurch aus, dass sie für eine möglichst weit gefasste Gruppe von in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind (siehe §4 BGG). Barrieren betreffen den gesamten Bereich der menschlichen Fähigkeiten und beschränken sich nicht nur auf Benutzer, die formal als behindert gelten (zum Beispiel siehe demografischer Wandel). Trotz der Barrieren soll ein hohes Ausmaß an Effektivität, Effizienz und Zufriedenstellung erreicht werden.
Wichtige Ansätze zur Verbesserung der Zugänglichkeit:
- Anwendung eines benutzerorientierten Ansatzes bei der Gestaltung
- Befolgen eines kontextbasierten Gestaltungsprozesses, das heißt Betrachtung der Arbeitsaufgabe, des Menschen, der Arbeitsmittel und der Umgebung bei der Gestaltung
-
Vorsehen von Möglichkeiten zur Individualisierung (individueller Anpassung)
(siehe ISO 9241-110) - Angebot von auf den individuellen Benutzer zugeschnittenen Anweisungen und Schulungen
- Näheres unter DIN EN ISO 9241-17 und [16]
Visuelle Softwaregestaltung
Für die Informationsdarstellung sind zuerst fachliche Überlegungen unter Beteiligung der späteren Nutzer, bezogen auf die gesamte Software/Anwendung, notwendig:
- Welches mentales Modell des Prozesses ist für die Informationsdarstellung zu beachten?
- Welche Daten gehören zusammen?
- Welche Daten gehören in welche Reihenfolge?
- Welche Daten gehören zu welchen Vorgängen?
- Gibt es vorgangsübergreifende Daten und ähnliches?
- Welche Daten sind Kerndaten, welche Zusatzinformationen?
- Welche Aufteilung innerhalb der Fenster?
Faustregeln:
- Gruppen von Datenblöcken bilden
- einheitliche Unterteilung des gesamten Bildschirms in Arbeitsinformationen, Status- beziehungsweise Systeminformationen und Steuerungsinformationen
-
durchschnittliche Aufmerksamkeitsverteilung am Bildschirm beachten: wichtige Daten möglichst oben links (siehe Abbildung 8.6-3)
Abbildung 8.6-3. Aufmerksamkeitsverteilung am Bildschirm im 4:3 Format [14].
- Bündigkeit als Gestaltungsprinzip benutzen (Zahlen linksbündig; Spaltenüberschriften wie Spalteninhalt)
- so viel Informationen wie möglich und so viel wie nötig unterbringen: maximal 30-40% des zur Verfügung stehenden Platzes nutzen
- pixelgenau arbeiten: Gestaltungsraster für Masken erstellen mit Abständen (zu Rändern, der Elemente untereinander)
- sparsame Kodierungen (zum Beispiel Farbe, Fettschrift, Helligkeit, Form, Umrandung, Gestalt, Blinken, Feldinvertierung)
- Zahlen gliedern: numerische Zahlen mit mehr als 4 Ziffern in 2er-, 3er- oder 4er-Gruppen gliedern (zum Beispiel 66 234), Ausnahme: Postleitzahlen als 5er-Gruppe und Bankleitzahlen (zum Beispiel 250 100 30)
- bei Auflistung von Gegenständen, Eigenschaften und so weiter vorzugsweise Ziffern wählen
- Bezeichnungen einheitlich verwenden und positionieren, möglichst kurze Wörter
- Anwendung eines Styleguide als Qualitätssicherungsinstrument empfohlen, in dem Gestaltungsentscheidungen festgelegt sind
Tastatursteuerung
Routinetätigkeiten sollten über die Tastatur gesteuert werden, um physiologische Belastungen ("Mausarm") zu minimieren. Tastatursteuerung (Abbildung 8.6-9) möglich über:
- Zugriffstasten (Mnemonic) für alle Menüeinträge, Tool Bar und Push Buttons (zum Beispiel führt das Drücken der Taste "N" bei geöffnetem Kontextmenü "Datei" zum Ausführen des Befehls "Neu")
- Schnelltasten (Accelerator Keys oder Shortcuts) nur in Pull Down/Kaskadenmenüs (zum Beispiel Strg + C)

Abbildung 8.6-9. Tastatursteuerung über Zugriffstasten und Schnelltasten (in Anlehnung an [14]).
Gestaltung der Grafischen Benutzeroberfläche
Grafische Benutzeroberflächen
Die grafische Benutzungspberfläche (auch GUI: graphical user interface) ist für die visuelle Kommunikation von Informationen und Verhalten der Soft- oder Hardware essentiell. Die Elemente des GUI sind Interaktionsobjekte (z.B. Schaltflächen, Bildlaufleisten, Listen, Diagramme, Ein-/Ausgabefelder) und sollten somit erwartungskonform verwendet und zugänglich gestaltet werden. Das schließt z. B. eine schnelle visuelle Informationsaufnahme (wie Vergleich von Ist- und Soll-Wert) ein.
Da Benutzungsoberflächen softwarespezifisch sind, ist es wichtig, dass diese auch auf verschiedenen Endgeräten (meistens mit kleinerer Auflösung als ein Standard-Monitor) oder in anderen Darstellungsformen gut wahrnehmbar sind.
Für detaillierte Informationen siehe BITV; DIN EN ISO 9241 Teile 12 bis 17, 20, 110, 151 und 171. Regeln für die Anwendung in [14] und [17].
Gestaltungsprinzipien
Zur belastungsarmen Gestaltung von GUIs sollten folgende Prinzipien Berücksichtigung finden:
- Benutzung visueller Eigenschaften um Objekte zu gruppieren und um eine klare Hierarchie zu erzeugen
- Auf jeder Organisationsebene der Software vergleichbare visuelle Strukturen (und Informationsfluss) darstellen
- kontinuierliche sowie zweckmäßige Funktionszuweisung und Darstellung von Objekten und Informationen
- zusammenhängende, wiederkehrende und sinnvolle Visualisierungen nutzen
- nicht erforderliche Informationen und unstrukturierte Darstellung vermeiden
Dazu stehen folgende visuelle Eigenschaften als Gestaltungsvariablen des GUI Designs zur Verfügung:
- Form
- Größe
- Kontrast
- Farbe
- Lage
- Orientierung/Ausrichtung
- Textur/Struktur.
Lesbare Schrift
Die Lesbarkeit einer Schrift [14] ist abhängig von:
- Sehabstand
- Licht- und Kontrastverhältnisse im Umfeld des Monitors
- Schriftart (gut lesbar sind serifenlose Proportionalschriften)
- Schriftstil (Hervorhebungen, wie fett oder kursiv, sind für längere Textpassagen ungeeignet, Unterstreichungen können mit einem Link verwechselt werden)
- Pixelgröße beziehungsweise Pixelabstand
- Zeichengröße und -schärfe
- (innerer) Zeichenkontrast
- Groß- und Kleinschreibung verwenden
- vertikal und horizontal benachbarte Zeichen dürfen sich nicht berühren (einschließlich Ober- und Unterlängen)
- siehe Abschnitt "Arbeitsschutzmaßnahmen - Gestaltung von Hardware: Bildschirm und Barrierefreiheit"
Verwendung von Farben
Die Verwendung von mehr als 7 Farben in der Bildschirmdarstellung reduziert in der Regel den Hintergrund-Zeichenkontrast und verschlechtert somit die kontextuelle Zurordnung und Wahrnehmbarkeit [14].
Deshalb:
- Farben zurückhaltend verwenden, erst alle anderen Gestaltungsmöglichkeiten ausschöpfen (Kontrolle der Farbunterscheidbarkeit auch in Schwarz-Weiß-Darstellung)
- zur sicheren Unterscheidbarkeit maximal schwarz/weiß und 6 Farben gleichzeitig verwenden
- gut voneinander unterscheidbare Farben verwenden
- keine gesättigten (rot, blau) und nur aufeinander abgestimmte Farben verwenden (kein rot auf blau oder grün, kein gelb auf grün oder weiß, kein schwarz auf blau oder rot beziehungsweise umgekehrt)
- relativ geringen Helligkeitskontrast (= Leuchtdichtekontrast) anstreben; besonders bei größeren Flächen auf dem Bildschirm, Farben mit ähnlicher Helligkeit verwenden (angenehm: helle Farben für große Flächen und dunkle Farben für kleine Flächen)
- Hintergrund von Fensterobjekten nicht bunt gestalten, Grauton im Mittel zwischen Schwarz und Weiß als Hintergrundfarbe am besten geeignet
- konsistente Kodierung mit Farbe, das heißt nie zwei Farben mit derselben Bedeutung und jede Farbe stets in derselben Bedeutung verwenden
- standardmäßig die vom Betriebssystem vorgegebenen Farben verwenden, Anpassung an individuelle Bedürfnisse nur in begründeten Ausnahmefällen
- Kodierungsplan erstellen, wenn Farbe zur Kodierung notwendig
| Farbe | Bedeutung |
|---|---|
| Rot | „Alarm“ - blinkend, falls sofortige Reaktion erforderlich |
| Gelb | „Vorsicht“ - Grenzsituation, Vorsicht geboten |
| Grün | „in Ordnung“ - volle Funktionsfähigkeit, Zustand korrekt |
| Weiss | „unbestimmt“ - nicht definierbarer Zustand, Übergang, Darstellung von Alternativen |
| Blau | „Hilfsfarbe“ - am besten vermeiden |
Gestaltung von Masken
Prüfung der Maskengestaltung durch Benutzer:
- Wo bin ich?
- Wie kam ich hierhin?
- Was kann ich hier tun?
- Wohin und wie kann ich navigieren?
Gestaltgesetze
beachte: Tab. 8.6-7, Abb. 8.6-4 bis 8.6-6
| Gesetz | Beschreibung | Bedeutung für Informationsgestaltung |
|---|---|---|
| Gesetz der Nähe/Gleichheit | in einer Menge gleichartiger Elemente schließen sich in unserer Wahrnehmung die räumlich nahe beieinander liegenden zusammen (auch wenn sie sich in Form, Größe, Farbe unterscheiden) | logisch zusammengehörige Informationen auch örtlich zusammen gruppieren; Unterschiede in der Hierarchie oder ähnliches durch räumliche Trennung |
| Gesetz der Gleichartigkeit | bei Darbietung verschiedener Elemente werden gleiche oder gleichartige Elemente in einer Gruppe zusammengefasst wahrgenommen | zusammengehörige Informationen gleichartig darstellen |
| Gesetz der guten Gestalt | der Mensch bevorzugt in seiner Wahrnehmung gute Gestalten (symmetrisch, …) | Normalwerte als gute Gestalt darstellen; Abweichungen verzerrt darstellen |

Abbildung 8.6-4. Gesetz der Nähe [14].

Abbildung 8.6-5. Gesetz der Gleichartigkeit [14].

Abbildung 8.6-6. Gesetz der guten Gestalt [14].
Gestaltung von Icons
Bei der Gestaltung von Icons spielt das Design und/oder Corporate Design eine wichtige Rolle. Aus ergonomischer Sicht muss das Icon jedoch nicht gefallen, sondern nachweislich funktionieren. Das heißt, es muss ohne Erklärung verstanden werden und unverwechselbar sein [14].
Icons sollten unter anderem
- ein Referenzobjekt oder ein charakteristisches Merkmal in stark abstrahierter visueller Form darstellen (z. B. ein Globus für das Internet).
- kultur- und bildungsneutral sein,
- den Aktivierungszustand deutlich anzeigen,
- ebenfalls in der Toolbar unter dem Menü vorhanden sein
- mit einem Text (Quickinfo) versehen sein, der erscheint, wenn man mit der Maus über das Icon fährt
Gestaltung von Texten
Bei der Verwendung von Texten sollte folgendes beachtet werden:
- Vokabular soll sich an der Aufgabe des Benutzers orientieren und für diesen verständlich sein (z. B. deutsche Begriffe)
- keine Abkürzungen verwenden, wenn genügend Platz vorhanden oder der Benutzer nur selten auf dieser Maske ist, Abkürzung muss sprechbar sein (z. B. begründet durch Benutzung technischer Hilfsmittel), bei der Bedeutungszuweisung kann ein Mouseover-Text unterstützen
- Text in Frageform bejahend formulieren (zum Beispiel "Möchten Sie die Daten nicht sichern?" → "Möchten Sie die Daten sichern?")
- kurze, einfache und klare Sätze verwenden (entsprechend dem Sprachgebrauch)
- Verben nicht substantivieren
- Nachrichten oder Meldungen sollten spezifische Informationen enthalten oder die Situation eindeutig beschreiben, nicht nur zum Beispiel "Eingabefehler"
- zuerst das Ergebnis angeben, dann auszuführende Aktion beschreiben (zum Beispiel "Zum Löschen von … drücken Sie …")
- Ton freundlich und positiv halten und nicht belehrend klingend (nicht verwenden: "dürfen", "müssen", "sollen", "gehören", "falsch", "unzulässig", "unvollständig", "nicht erlaubt")
Gestaltung von Dialogen
Die ergonomische Dialoggestaltung kann durch folgende 7 Grundsätze bewertet werden. Diese Grundsätze sollen helfen zu vermeiden, dass der Benutzende typische Nutzungsprobleme erfährt (alle Punkte nach DIN EN ISO 9241-110):
1. Aufgabenangemessenheit
Ein interaktives System ist aufgabenangemessen, wenn es den Benutzer unterstützt, seine Arbeitsaufgabe zu erledigen, d. h. wenn Funktionalität und Dialog auf den charakteristischen Eigenschaften der Arbeitsaufgabe basieren, anstatt auf der zur Aufgabenerledigung eingesetzten Technologie.
2. Selbstbeschreibungsfähigkeit
Ein Dialog ist in dem Maße selbstbeschreibungsfähig, in dem für den Benutzer zu jeder Zeit offensichtlich ist, in welchem Dialog, an welcher Stelle im Dialog er sich befindet, welche Handlungen unternommen werden können und wie diese ausgeführt werden können.
3. Erwartungskonformität
Ein Dialog ist erwartungskonform, wenn er den aus dem Nutzungskontext heraus vorhersehbaren Benutzerbelangen
sowie allgemein anerkannten Konventionen entspricht.
4. Lernförderlichkeit
Ein Dialog ist lernförderlich, wenn er den Benutzer beim Erlernen der Nutzung des interaktiven
5. Steuerbarkeit
Ein Dialog ist steuerbar, wenn der Benutzer in der Lage ist, den Dialogablauf zu starten sowie seine Richtung und Geschwindigkeit zu beeinflussen, bis das Ziel erreicht ist.
6. Fehlertoleranz
Ein Dialog ist fehlertolerant, wenn das beabsichtigte Arbeitsergebnis trotz erkennbar fehlerhafter Eingaben entweder mit keinem oder mit minimalem Korrekturaufwand seitens des Benutzers erreicht werden kann.
Fehlertoleranz wird mit den Mitteln erreicht
- Fehlererkennung und -vermeidung (Schadensbegrenzung);
- Fehlerkorrektur oder
- Fehlermanagement, um mit Fehlern umzugehen, die sich ereignen.
7. Individualisierbarkeit
Ein Dialog ist individualisierbar, wenn Benutzer die Mensch-System-Interaktion und die Darstellung von Informationen ändern können, um diese an ihre individuellen Fähigkeiten und Bedürfnisse anzupassen.
Für detailliertere Informationen:
- BildscharbV
- BITV 2.0
- BGI 852 Teile 1, 3 und 4
- DIN EN ISO 9241 Teile 8, 11-17, 129, 143, 154, 171 und 210
- DIN EN ISO 10075-1
- [14], [18], [19] und [24]
Vorschriften, Regelwerk, Literatur
Gesetze, Verordnungen
- Sechsundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV)
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV)
- Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
- Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)
- Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG)
- Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG)
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- Röntgenverordnung (RöV)
- Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
Berufsgenossenschaftliche Vorschriften
- BGV A3: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, Stand 2005
- BGV A8: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz, Stand 2002
- GUV-V B11: Elektromagnetische Felder, Stand 2002
Regeln der Technik
- DIN 461:1973 Graphische Darstellung in Koordinatensystemen
- DIN 1450:1993 Schriften - Leserlichkeit
- DIN 2137-6:2003 (inkl. DIN 2137-6 Berichtigung 1) Büro- und Datentechnik - Tastaturen: Deutsche Tastatur für die Daten- und Textverarbeitung sowie für Schreibmaschinen; Tastenanordnung und Belegung mit Funktionen
- DIN 2137-12:2004 Büro- und Datentechnik - Tastaturen: Deutsche Tastatur für die Daten- und Textverarbeitung; Tastenanordnung und Belegung für tragbare Rechner
- DIN 2403:2007 Kennzeichnung von Rohrleitungen nach dem Durchflussstoff
- DIN 33404-3:1982 Gefahrensignale für Arbeitsstätten - Teil 3: Akustische Gefahrensignale : Einheitliches Notsignal : Sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfung
- DIN 33414-4:1990 Ergonomische Gestaltung von Warten - Teil 4: Gliederungsschema, Anordnungsprinzipien
- DIN 33870-1:2012 Bürogeräte - Anforderungen und Prüfungen für die Aufbereitung von gebrauchten Tonermodulen für elektrofotografische Drucker, Kopierer und Fernkopierer - Teil 1: Monochrome Druckgeräte (Schwarz/Weiß)
- DIN 43790:1991 Grundregeln für die Gestaltung von Strichskalen und Zeigern
- DIN 67510-2:2002 Langnachleuchtende Pigmente und Produkte -Teil 2: Messung von langnachleuchtenden Produkten am Ort der Anwendung
- DIN 67510-3:2011 Langnachleuchtende Pigmente und Produkte - Teil 3: Bodennahes langnachleuchtendes Sicherheitsleitsystem
- DIN 67510-4:2008 Langnachleuchtende Pigmente und Produkte : Produkte für langnachleuchtende Sicherheitsleitsysteme - Teil4: Markierungen und Kennzeichnungen
- DIN EN 80416-1:2009 Allgemeine Grundlagen für graphische Symbole auf Einrichtungen - Teil 1: Gestaltung graphischer Symbole für die Registrierung
- DIN EN 574:2008 Sicherheit von Maschinen : Zweihandschaltungen : Funktionelle Aspekte : Gestaltungsleitsätze
- DIN EN 842:2009 Sicherheit von Maschinen : Optische Gefahrensignale : Allgemeine Anforderungen, Gestaltung und Prüfung
- DIN EN 894-2:2009 Sicherheit von Maschinen : Ergonomische Anforderungen an die Gestaltung von Anzeigen und Stellteilen - Teil 2: Anzeigen
- DIN EN 894-3:2010 Sicherheit von Maschinen : Ergonomische Anforderungen an die Gestaltung von Anzeigen und Stellteilen - Teil 3: Stellteile
- DIN EN 894-4:2010 Sicherheit von Maschinen - Ergonomische Anforderungen an die Gestaltung von Anzeigen und Stellteilen - Teil 4: Lage und Anordnung von Anzeigen und Stellteilen
- DIN EN 981:2009 Sicherheit von Maschinen : System akustischer und optischer Gefahrensignale und Informationssignale
- DIN EN 60447:2004/VDE 0196:2004 Grund- und Sicherheitsregeln für die Mensch-Maschine-Schnittstelle : Kennzeichnung - Bedienungsgrundsätze
- DIN EN 60950-1:2006 (inkl. DIN EN 60950-1 Berichtigung 1:2012) Einrichtungen der Informationstechnik - Sicherheit - Teil 1: Allgemeine Anforderungen
- DIN EN 60950-1,Beiblatt 1:2007 Sicherheitsaspekte für xDSL-Signale in Stromkreisen für den Anschluss an Telekommunikationsnetze - (DSL: digitale Teilnehmerleitung)
- DIN EN 60950-21:2003 Einrichtungen der Informationstechnik - Sicherheit - Teil 21: Fernspeisung
- DIN EN 60950-22:2006 (inkl. DIN EN 60950-22 Berichtigung 1:2009) Einrichtungen der Informationstechnik - Sicherheit - Teil 22: Einrichtungen für den Außenbereich
- DIN EN 60950-23:2006 (inkl. DIN EN 60950-23 Berichtigung 1:2009) Einrichtungen der Informationstechnik - Sicherheit - Teil 23: Große Einrichtungen zur Datenspeicherung
- DIN EN 61310-1:2008/VDE 0113-101:2008 Sicherheit von Maschinen - Teil 1: Anzeigen, Kennzeichen und Bedienen : Anforderungen an sichtbare, hörbare und tastbare Signale
- DIN EN 61310-3:2008/VDE 0113-103:2008 Sicherheit von Maschinen - Teil 3: Anzeigen, Kennzeichen und Bedienen : Anforderungen an die Anordnung und den Betrieb von Bedienteilen (Stellteilen)
- DIN EN ISO 6385:2004 Ergonomie – Grundsätze der Ergonomie für die Gestaltung von Arbeitssystemen (ISO/DIS 6385:2004)
- DIN EN ISO 6682:2009 Erdbaumaschinen - Stellteile - Bequemlichkeitsbereiche und Reichweitenbereiche
- DIN EN ISO 7731:2008 Ergonomie - Gefahrensignale für öffentliche Bereiche und Arbeitsstätten – Akustische Gefahrensignale
- DIN EN ISO 7779:2011 Akustik - Geräuschemissionsmessung an Geräten der Informations- und Telekommunikationstechnik
- DIN EN ISO 9241-1:2002 Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeiten mit Bildschirmgeräten - Teil 1: Allgemeine Einführung
- DIN EN ISO 9241-4:1999 Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeiten mit Bildschirmgeräten - Teil 4: Anforderungen an die Tastatur
- DIN EN ISO 9241-4 Berichtigung 1:2002 Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeiten mit Bildschirmgeräten - Teil 4: Anforderungen an die Tastatur
- DIN EN ISO 9241-5:1999 Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeiten mit Bildschirmgeräten - Teil 5: Anforderungen an Arbeitsplatzgestaltung und Körperhaltung
- DIN EN ISO 9241-6:2001 Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeiten mit Bildschirmgeräten - Teil 6: Leitsätze für die Arbeitsumgebung
- DIN EN ISO 9241-9:2002 Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeiten mit Bildschirmgeräten - Teil 9: Anforderungen an Eingabemittel, ausgenommen Tastaturen
- DIN EN ISO 9241-11:1999 Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeiten mit Bildschirmgeräten - Teil 11: Anforderungen an die Gebrauchstauglichkeit; Leitsätze
- DIN EN ISO 9241-12:2000 Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeit mit Bildschirmgeräten - Teil 12: Informationsdarstellung
- DIN EN ISO 9241-13:2000 Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeiten mit Bildschirmgeräten - Teil 13: Benutzerführung
- DIN EN ISO 9241-14:2000 Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeiten mit Bildschirmgeräten - Teil 14: Dialogführung mittels Menüs
- DIN EN ISO 9241-15:1999 Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeiten mit Bildschirmgeräten - Teil 15: Dialogführung mittels Kommandosprachen
- DIN EN ISO 9241-16:2000 Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeiten mit Bildschirmgeräten - Teil 16: Dialogführung mittels direkter Manipulation
- DIN EN ISO 9241-17:2000 Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeiten mit Bildschirmgeräten - Teil 17: Dialogführung mittels Bildschirmformularen
- DIN EN ISO 9241-20:2009 Ergonomie der Mensch-System-Interaktion - Teil 20: Leitlinien für die Zugänglichkeit der Geräte und Dienste in der Informations- und Kommunikationstechnologie
- DIN EN ISO 9241-110:2008 Ergonomie der Mensch-System-Interaktion - Teil 110: Grundsätze der Dialoggestaltung
- DIN EN ISO 9241-129:2011 Ergonomie der Mensch-System-Interaktion - Teil 129: Leitlinien für die Individualisierung von Software
- DIN EN ISO 9241-143:2010 Ergonomie der Mensch-System-Interaktion - Teil 143: Formulardialoge
- DIN EN ISO 9241-151:2008 Ergonomie der Mensch-System-Interaktion - Teil 151: Leitlinien zur Gestaltung von Benutzungsschnittstellen für das World Wide Web
- DIN EN ISO 9241-154:2011 Ergonomie der Mensch-System-Interaktion - Teil 154: Dialogführung mittels Sprachdialogsystemen
- DIN EN ISO 9241-171:2008 Ergonomie der Mensch-System-Interaktion - Teil 171: Leitlinien für die Zugänglichkeit von Software
- DIN EN ISO 9241-210:2011 Ergonomie der Mensch-System-Interaktion - Teil 210: Prozess zur Gestaltung gebrauchstauglicher interaktiver Systeme
- DIN EN ISO 9241-300:2009 Ergonomie der Mensch-System-Interaktion - Teil 300: Einführung in die Anforderungen an elektronische optische Anzeigen
- DIN EN ISO 9241-302:2009 Ergonomie der Mensch-System-Interaktion - Teil 302: Terminologie für elektronische optische Anzeigen
- DIN EN ISO 9241-303:2012 Ergonomie der Mensch-System-Interaktion - Teil 303: Anforderungen an elektronische optische Anzeigen
- DIN EN ISO 9241-304:2009 Ergonomie der Mensch-System-Interaktion - Teil 304: Prüfverfahren zur Benutzerleistung für elektronische optische Anzeigen
- DIN EN ISO 9241-305:2009 Ergonomie der Mensch-System-Interaktion - Teil 305: Optische Laborprüfverfahren für elektronische optische Anzeigen
- DIN EN ISO 9241-306:2009 Ergonomie der Mensch-System-Interaktion - Teil 306: Vor-Ort-Bewertungsverfahren für elektronische optische Anzeigen
- DIN EN ISO 9241-307:2009 Ergonomie der Mensch-System-Interaktion - Teil 307: Analyse- und Konformitätsverfahren für elektronische optische Anzeigen
- DIN EN ISO 9921:2004 Ergonomie - Beurteilung der Sprachkommunikation
- DIN EN ISO 10075-1:2000 Ergonomische Grundlagen bezüglich psychischer Arbeitsbelastung : Allgemeines und Begriffe
- DIN EN ISO 10075-2:2000 Ergonomische Grundlagen bezüglich psychischer Arbeitsbelastung : Gestaltungsgrundsätze
- DIN EN ISO 11064-5:2008 Ergonomische Gestaltung von Leitzentralen - Teil 5: Anzeigen und Stellteile
- GUV-R B11: Elektromagnetische Felder, Stand 2002
- BGI 523: Mensch und Arbeitsplatz, Stand 2007
- BGI 597-2: Arbeit und Gesundheit: "Umgang mit elektrischem Gerät", Stand 2010
- BGI 650: Bildschirm- und Büroarbeitplätze – Leitfaden für die Gestaltung, Stand 2007
- BGI 820: Laserdrucker; sicher betreiben, Stand 2006
- BGI 852-1: Nutzungsqualität von Software - Grundlegende Informationen zum Einsatz von Software in Arbeitssystemen, Stand 2003
- BGI 852-3: Einrichten von Software – Leitfaden und Check für Benutzer, Stand 2003
- BGI 852-4: Software-Kauf und Pflichtenheft – Leitfaden und Arbeitshilfen für Kauf, Entwicklung und Beurteilung von Software, Stand 2003
- BGI 5001: Büroarbeit - sicher, gesund und erfolgreich; Praxishilfen für die Gestaltung, Stand 2010
- BGI 5018: Gesundheit im Büro - Fragen und Antworten, Stand 2008
Literatur
-
[1]Schlick, C., Luczak, H., Bruder, R.:
Arbeitswissenschaft.
Heidelberg: Springer 2010 -
[2] Nohl, J.:
Verfahren zur Sicherheitsanalyse
Wiesbaden: Deutscher Universitäts-Verlag 1989 -
[3] Schmidtke, H.:
Ergonomie
München: Carl Hauser Verlag 1993. -
[4] Dangelmaier, M.; Muntzinger, W. F.; Solf, J. J.:
Eignung von handbetätigten Stellteilen für translatorische und rotatorische Stellbewegungen
Dortmund: BAUA 1990 (Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse, 83: Stellteile) -
[5] Neumann, J., Timpe, K.-P.:
Psychologische Arbeitsgestaltung
VEB Deutscher Verlag der Wissenschaften 1976 -
[6] Frieling, E.; Sonntag, K.:
Lehrbuch Arbeitspsychologie
2. vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage
Bern: Huber 1999 -
[7] Kern, P.:
Ergonomie. Seminarunterlagen, Universität Stuttgart, Institut für Arbeitswissenschaft und Technologiemanagement (IAT)
1992 In: Bullinger, H.-J.: Ergonomie. Produkt- und Arbeitsplatzgestaltung. Stuttgart: Teubner 1994 -
[8] Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit:
Gefahrstoff-Information Büro
Erfurt: TMSFG 2001 -
[9] Keller Chandra, S.:
Ergonomische Anforderungen an Eingabemittel für Geräte und Informationstechnik
St. Augustin: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung 2008 (BGIA-Report, 3/2008) -
[10] Martin, p., Prümper, J., von Harten, G.:
Ergonomie Prüfer zur Beurteilung von Büro- und Bildschirmarbeitsplätzen (mit Fragebogen und Prüflisten auf CD-ROM).
Frankfurt/Main: Bund-Verlag 2008. -
[11] Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin:
Wohlbefinden im Büro - Arbeits- und Gesundheitsschutz bei der Büroarbeit.
7. Auflage. Dortmund: BAuA 2010. -
[12] Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin:
Qualitätszeichen für technische Produkte im Büro
Informationshilfe für die Beschaffung. Gd 33.
Dortmund: BAuA 2008 (BAuA-Quartbroschüre) -
[13] Dzida, W.:
Gebrauchstauglichkeit von Software Ergo Norm. Ein Verfahren zur Konformitätserklärung von Software auf der Grundlage von DIN EN ISO 9241 Teil 10 und 11
Bremerhaven: Wirtschaftsverlag NW 2001 (Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: Forschungsbericht, Fb 921) -
[14] Rudlof, C.:
Handbuch Software-Ergonomie. Usability Engineering
2. Auflage Tübingen: Unfallkasse Post und Telekom 2006. -
[15] Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin:
(K)Eine wie die andere? - Handlungshilfe zum Kauf von ergonomischer Software, inkl. CD-ROM.
F2294. Dortmund 2010. -
[16] Deutsches Institut für Normung e.V.:
DIN Fachbericht 124 - Gestaltung barrierefreier Produkte.
Berlin: Beuth 2002 -
[17] Cooper, A., Reimann, R., Cronin, D.:
About Face - The Essentials of Interaction Design.
3. Auflage. Indianapolis: Wiley 2007 -
[18] Deutsches Institut für Normung e.V.: DIN-Taschenbuch 354 – Software-Ergonomie Empfehlungen für die Programmierung und Auswahl von Software
Berlin: Beuth 2004 (CD-ROM) -
[19] Herczeg, M.:
Software-Ergonomie. Grundlagen der Mensch-Maschine-Kommunikation
München: Oldenbourg 2004
Internetangebote/Links
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[20] Gesundheitliche Bewertung Tonerstaub Nr. 014/2008
Berlin: Bundesamt für Risikobewertung 2008 -
[21] Lern- und Informationsprogramm "Ergonomie im Büro",
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft -
[22] DGUV-Test Einkaufsführer "Geprüfte Produkte",
Prüf- und Zertifizierungssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung - DGUV Test -
[23] "Büroarbeit – sicher, gesund und erfolgreich. Praxishilfen für die Gestaltung.",
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft -
[24] INFO-MAP Software nutzerfreundlich einstellen und gestalten - Version 2.0/2010-08
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
Textbausteine für Prüflisten und Formblätter
Prüffragen zur Hardware
- Werden körperliche Überlastungen und Zwangshaltungen bei der Handhabung von mechanischen Stellteilen vermieden?
- Ist eine ausreichende Rückmeldung nach der Betätigung von Stellteilen gewährleistet?
- Ist die Sinnfälligkeit zwischen der Bewegung von Stellteilen und der ausgelösten Wirkung gegeben?
- Entspricht die Griffigkeit von Stellteilen den Anforderungen der Tätigkeit?
- Entspricht die Anordnung der Stellteile den Handhabungsanforderungen?
- Ist die Sinnfälligkeit zwischen Stellteilen und Anzeigen gegeben?
- Sind die zu verstellenden Größen sowie die jeweilige Einstellung eindeutig erkennbar und verständlich?
- Wird die unbeabsichtigte Betätigung von Stellteilen vermieden?
- Sicherheitseinrichtungen an Stellteilen können nicht manipuliert werden?
- Persönliche Schutzausrüstung oder individuelle Leistungsmerkmale beeinträchtigen nicht die Wahrnehmung von Informationen oder die Betätigung von Stellteilen?
- Werden kritische Situationen durch Gefahrensignale rechtzeitig angezeigt und ist deren Wahrnehmung durch das 2-Kanal-Prinzip gesichert?
- Können aus Prozessmerkmalen (zum Beispiel Gerüche, Vibrationen) Rückschlüsse auf sicherheitskritische Situationen geschlossen werden und ist den Beschäftigten deren Bedeutung bekannt?
- Sind akustische Informationen ausreichend hörbar?
- Ist die Sprachverständigung gesichert?
- Sind optische Informationen ausreichend sichtbar, zum Beispiel wechseln digitale Anzeigen so langsam, dass diese lesbar sind?
- Sind Informationen verständlich und eindeutig voneinander unterscheidbar?
- Ist die Sinnfälligkeit zwischen der Gestaltung von Anzeigen und der erwarteten Informationen gegeben?
Prüffragen zur Software
Allgemeines
- Sind die dargestellten Elemente scharf und klar zu identifizieren?
- Sind die Elemente und Informationen z.B. auch unter anderen Auflösungen gut wahrnehmbar?
- Wird die Positivdarstellung verwendet?
- Unterstützt die Software das mentale Modell der Aufgabenerledigung durch die Nutzenden?
Zugänglichkeit
- Verschiedene Ein- und Ausgabegeräte können mit der Software verwendet werden?
- Die Software ist auch mit individuellen Leistungseinschränkungen (z. B. Farbblindheit) effizient, effektiv, zufriedenstellend nutzbar?
- Ist die Wahrnehmbarkeit von Informationen individuell möglich, wird z. B. im 2-Kanal-Prinzip präsentiert?
- Die Informationsdichte kann individuell angepasst werden?
Gestaltung Grafischer Benutzersoberflächen
- Entspricht die Zeichengröße min. 16 Bogenminuten?
- Werden Kodierungen (Farben, Größe, etc.) sparsam benutzt?
- Ist die Verwendung von Kodierungen und Strukturen einheitlich?
Gestaltung von Icons
- Ein Icon repräsentiert nur eine Funktion?
- Ist Aktivierungszustand oder die Anwahl von Icons für alle Nutzenden deutlich erkennbar?
Gestaltung von Texten
- Sind Texte unter normalen Arbeitsbedingungen lesbar?
- Besteht zwischen den Wörtern ein Abstand von einem Leerzeichen?
- Werden Schriftarten mit unverwechselbaren Zeichen verwendet?
Gestaltung von Dialogen
- Aufgabenangemessenheit: - z. B. Die Software und deren Darstellung enthält alle für ihren Einsatz benötigten Funktionen und Informationen?
- Selbstbeschreibungsfähigkeit: - z. B. Rückmeldungen, Sicherheitsabfragen, Warnungen oder Fehlermeldungen sind in der Software und deren Darstellung eindeutig unterscheidbar?
- Erwartungskonformität: - z. B. Die Software interstützt die Aufgabenerledigung durch einheitliche Darstellungen?
- Lernförderlichkeit - z. B. Programmbefehle oder -abläufe sind leicht zu merken?
- Steuerbarkeit - z. B. Laufende Vorgänge können angehalten oder abgebrochen werden?
- Fehlertoleranz - z. B. Die Software warnt vor dem Auslösen potenziell gefährlicher Aktionen? oder Zur Behebung von Fehlersituationen gibt die Software Hinweise?
- Individualisierbarkeit - z. B. Die Eingabeeigenschaften (z. B. Geschwindigkeit) von Eingabegeräten (z. B. Maus, Tastatur) können durch Nutzende eingestellt werden?
Festgestellte Gefährdungen/Mängel Hardware
- Stellteilhandhabung erfordert zu hohe körperliche Belastung
- Rückmeldung nach Betätigung der Stellteile ist unzureichend
- Stellteile sind nicht griffig
- Bewegung der Stellteile ist nicht sinnfällig
- Anordnung der Stellteile und Anzeigen ist ungünstig
- Stellgrößen und Anzeigen sind schwer zu erkennen/unverständlich
- unbeabsichtigte Betätigung der Stellteile ist möglich
Festgestellte Gefährdungen/Mängel Software
- Informationsaufnahme, -verarbeitung und -umsetzung durch ungeeignete Software erschwert
- Signale für die Anzeige sicherheitskritischer Situationen fehlen/haben Funktionsstörungen
- akustische Informationen sind zu leise oder undeutlich (zum Beispiel Gefahrensignale, Sprachverständigung)
- optische Informationen sind schlecht zu erkennen (zum Beispiel Gefahrensignale, Anzeigen, Schriften, Symbole, Farben)
- Signale werden durch ungünstige Arbeitsumgebungsbedingungen verdeckt (zum Beispiel Persönliche Schutzausrüstung, Signalton durch Störlärm; Signallampen durch Dämpfe)
- Informationen sind schlecht voneinander zu unterscheiden
- Zeichen/Symbole/Piktogramme sind unverständlich
- Anzeigen sind nicht sinnfällig
- Bedeutungen sicherheitskritischer Prozessmerkmale sind unzureichend bekannt (zum Beispiel Gerüche, Beschleunigungen, Laufgeräusche von Motoren)
Maßnahmen
- ergonomische Software und Hardware beschaffen
- Hardware richtig aufstellen und verwenden
- akustische Signale verstärken und Störgeräusche reduzieren ...
- optische Gefahrensignale besser sichtbar machen ... (zum Beispiel Leuchtdichte erhöhen; störende Umgebungsfaktoren [Dämpfe, Rauche, Nebel, Blendung, Abschattung] vermeiden; Gefahrensignale nahe der Gefahrenquelle anordnen; Gefahrensignale im Gesichtsfeld anordnen)
- Anzeigen im Gesichtsfeld anordnen; nach Wichtigkeit, Benutzungshäufigkeit und Ablesefolge gruppieren ...
- Lesbarkeit der Schrift/Symbole/Piktogramme verbessern ...
- Beschäftigte unterweisen über sicherheitstechnische Prozessmerkmale, erforderliche Handlungsweisen, Signale, Umgang mit Software und Hardware...
- Stellteile entsprechend den Handhabungsanforderungen anordnen ...
- unbeabsichtigte Betätigung von Stellteilen verhindern …
- Griffigkeit von Stellteilen verbessern ...
- körperliche Belastungen bei der Handhabung von Stellteilen reduzieren




