Beurteilungskriterien
Gründe für die Beurteilung
Die Beurteilung der Beleuchtung beziehungsweise Beleuchtungsanlagen kann erforderlich sein aus
- gesetzlichen Gründen (Vorschriften durch Gesetzeswerke, örtliche Auflagen von Behörden, Auflagen der Sachversicherer oder ähnliches),
- ergonomischen Gründen (Beanstandungen der Beschäftigten, Umsetzung neuer Erkenntnisse oder ähnliches),
- technischen Gründen (Alterung von Lampen, Verschmutzungen von Leuchten, Austausch von Schaltnetzen oder ähnlichem),
- bei Neubau, Umbau, Modernisierung, Rekonstruktion der Arbeitsstätte.
Für die Beurteilung und Planung der Beleuchtung von Arbeitsstätten sollten die oben genannten Gütemerkmale berücksichtigt werden. Dazu können beispielsweise herangezogen werden:
- die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), zum Beispiel ASR 3.4 und ASR 3.4/3
- die Berufsgenossenschaftlichen Regeln (BGR) 131 Teil 1 und Teil 2 sowie die LV 41,
- die Europäischen Normen DIN EN 12665 (2002) (Ersatz für DIN 5035-1) und DIN EN 12464-1 (2003) (Ersatz für DIN 5035-2).
Beurteilung lichttechnischer Größen
Die einzelnen Merkmale werden durch lichttechnische Größen (DIN EN 12665) gekennzeichnet, für die zahlenmäßige Angaben in der ASR 3.4 sowie ASR 3.4/3, DIN EN 12464-1 sowie BGR 131 und LV 41 enthalten sind.
In den nachfolgenden Ausführungen werden die wichtigsten für erforderlich gehaltenen Angaben zur Beurteilung der Qualität der Beleuchtung dargestellt:
1. Beleuchtungsstärke
Die Beurteilung der Beleuchtungsstärke erfolgt nach ASR 3.4, ASR 3.4/3 sowie nach DIN EN 12464-1 und DIN EN 12464-2.
Nach DIN EN 12464-1 und DIN EN 12464-2 gelten folgende Kriterien:
- Die Angabe der Beleuchtungsstärken für Arbeitsstätten in Innenräumen und im Freien erfolgt als Wartungswert der Beleuchtungsstärke Ēm.
- Die Beleuchtungsstärke darf nicht unter den Wartungswert sinken. Bei Unterschreitung sollte eine Wartung erfolgen.
- DIN EN 12464-1 und DIN EN 12464-2, Tabelle 5, Spalte 3 enthalten Wartungswerte der Beleuchtungsstärke für Art des Raumes/Bereiches, Aufgaben oder Tätigkeit.
- Beispiele für Wartungswerte der Beleuchtungsstärke Ēm in Innenräumen:
- Büroarbeitsplätze (Schreibarbeiten) 500 lx
- Montagearbeiten 300 lx
- Sanitärräume 200 lx
- Treppen 150 lx
- Verkehrswege, Flure 100 lx
- Lagerflächen 100 lx
- Beispiele für Wartungswerte der Beleuchtungsstärke Ēm im Freien:
- Elektro-, Maschinen-, Rohrinstallationen, Inspektion (Industrieanlagen) 200 lx
- Montagearbeiten auf Baustellen 100 lx
- Baubereiche, Verlegen von Entwässerungsrohren, Transport, Hilfs- und Lagerarbeiten 50 lx
- Regelmäßiger Fahrzeugverkehr, maximal 40 km/h (Verkehrsbereiche) 20 lx
- Gehwege, ausschließlich für Fußgänger 5 lx
- Der Wartungswert der Beleuchtungsstärke für ständig besetzte Arbeitsplätze darf nicht unter 200 lx liegen (DIN EN 12464-1).
Not- und Sicherheitsbeleuchtung
Die Beurteilung der Not- und Sicherheitsbeleuchtung erfolgt nach ASR 3.4/3 sowie nach BGR 216 und LV 41. BGR 216 und der LV 41 enthalten Anforderungen für die
- Sicherheitsbeleuchtung von Fluchtwegen und Arbeitsplätzen mit besonderer Gefährdung
- Antipanikbeleuchtung
- Bodennahe lichtspeichernde oder bodennahe elektrisch betriebene Sicherheitsleitsysteme. Sie dürfen nur in Verbindung mit einer Sicherheitsbeleuchtung ausgeführt werden.
Sicherheitsbeleuchtung, Sicherheitsleitsysteme und Sicherheitszeichen ermöglichen, bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung den Gefahrenbereich schnell zu verlassen oder gefährliche Arbeitsabläufe sicher zu beenden. Für Fluchtwege werden sie wie folgt eingesetzt:
| Grundfläche des Raumes | Räume mit Fenstern, die überwiegend am Tag genutzt werden | Räume ohne Fenster und Räume mit Fenstern, die auch nachts genutzt werden | Räume mit erhöhter Gefährdung |
|---|---|---|---|
| < 30 m2 | SZ | SZ | |
| 30 - 100 m2 | SZ | SZL | SBF und SZL |
| > 100 - 2.000 m2 | SZ | SBF und SZ/SZL | SBF und SZ/SZL |
| > 2.000 m2 **) | SBF und SZ/SZL | SBF und SZ/SZL | SBF und SZ/SZL |
| SZ - Sicherheitszeichen SZL - Sicherheitszeichenleuchte SBF - Sicherheitsbeleuchtung der Fluchtwege *) zum Beispiel Räume, in denen mit offenen radioaktiven, explosionsgefährlichen oder toxischen Stoffen umgegangen wird **) Bei der Berechnung der Grundfläche des Arbeitsraumes sind die Grundflächen der einzelnen Räume, die jeweils kleiner als 2.000 m2 sind, zu addieren, wenn diese gemeinsame Fluchtwege, zum Beispiel Flure, Treppenhäuser oder Tunnel, haben. | |||
Planung und Bau von Notbeleuchtungssystemen
Bei Planung und Bau von Notbeleuchtungssystemen sollte die Europäische Norm DIN EN 1838 (1999) mit beachtet werden. Danach gilt für
- Fluchtwege
- Beleuchtungsstärke: Emin = 1 lx
- Einschaltverzögerung: 5 s für 0,5 x Emin und 60 s für Emin
- Nennbetriebsdauer: 60 min
- Antipanikbeleuchtung:
- Beleuchtungsstärke: Emin = 0,5 lx (gemessen auf der freien Bodenfläche)
- Einschaltverzögerung: 5 s für 0,5 x Emin; und 60 s für Emin
- Nennbetriebsdauer: 60 min
- Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung:
- Beleuchtungsstärke: Emin = 0,1 x Ēm (mindestens aber 15 lx)
(Ēm = erforderlicher Wartungswert der Beleuchtungsstärke) - Einschaltverzögerung maximal 0,5 s
- Die Nennbetriebsdauer richtet sich nach der Dauer der Gefährdung.
- Beleuchtungsstärke: Emin = 0,1 x Ēm (mindestens aber 15 lx)
Messung und Bewertung
In DIN 5035-6 und ASR 3.4 sowie ASR 3.4/3 sind Angaben zur Messung und Bewertung der Beleuchtung enthalten. Danach ist die Beleuchtungsstärke mittels Beleuchtungsstärkemessgerät an mehreren Punkten zu messen.
Die Messung und Berechnung von Tageslicht in Innenräumen kann nach DIN 5034 erfolgen.
Zur Charakterisierung des Tageslichtes im Innenraum wird der messtechnisch ermittelte Tageslichtquotient herangezogen. Sofern die Raumgeometrie und die Anordnung der Fenster bekannt sind, kann der Tageslichtquotient auch rechnerisch ermittelt werden.
Nach LV 41 wird empfohlen, dass an Arbeitsplätzen in Büroräumen, kleinen Werkstätten und Arbeitsräumen mit ähnlichen Abmessungen der Tageslichtquotient mindestens 1 % betragen sollte.
2. Leuchtdichteverteilung
Leuchtdichte
Die Leuchtdichte L in Candela/m2 (cd/m2) ist ein Maß für den Helligkeitseindruck, den das Auge von einer Fläche hat. Sie ist abhängig von der Beleuchtungsstärke und vom Reflexionsgrad der Oberfläche.
Um eine ausgewogene Leuchtdichteverteilung im Gesichtsfeld zu erreichen, ist die Abstimmung der Beleuchtungsstärke des unmittelbaren Umgebungsbereiches auf die Beleuchtungsstärke der Sehaufgaben erforderlich. Dieses Verhältnis der Beleuchtungsstärkewerte ist in DIN EN 12464-1 und DIN EN 12464-2, jeweils in Tabelle 1 angegeben.
Nach DIN EN 12464-1 werden für die Hauptflächen eines Raumes Reflexionsgrade für
- Decken von 0,6 bis 0,9,
- Wände von 0,3 bis 0,8,
- Arbeitsflächen von 0,2 bis 0,6 und
- Böden von 0,1 bis 0,5
empfohlen.
Messung und Bewertung
Die Leuchtdichten sind mit einem Leuchtdichtemessgerät oder einem Beleuchtungsstärkemessgerät (mit Leuchtdichtevorsatz) bestimmbar.
Das Verhältnis sollte zwischen den Leuchtdichten im Arbeitsfeld und im Arbeitsumfeld 3:1 oder im weiteren Umfeld 10:1 nicht überschreiten.
3. Blendungsbegrenzung
Direktblendung und Reflexblendung vermeiden
Blendung wird durch eine ungünstige Leuchtdichteverteilung beziehungsweise durch zu hohe Leuchtdichten hervorgerufen.
Blendung darf weder durch Lampen oder Leuchten (Direktblendung), noch durch Spiegelung hoher Leuchtdichten auf reflektierenden Flächen (Reflexblendung) auftreten.
Messung und Bewertung
Die Bewertung der Direktblendung durch Leuchten einer Beleuchtungsanlage kann in Innenräumen nach dem Unified Glare Rating-Verfahren (UGR) und im Freien nach der GR-Methode vorgenommen werden.
Die UGR-Werte beziehungsweise GR-Werte sind in DIN EN 12464-1 und DIN EN 12464-2, jeweils in Tabelle 5, Spalte 4 beziehungsweise 5 für Art des Raumes/Bereiches, Aufgabe und Tätigkeit angegeben.
Mindestabschirmwinkel einhalten
Bei unten offenen Leuchten und Leuchten mit klaren, nicht strukturierten Abdeckungen sollte der Mindestabschirmwinkel nach DIN EN 12464-1, Tabelle 2 eingehalten werden.
4. Lichtrichtung und Schattigkeit
Für eine gute Erkennbarkeit von Formen und Strukturen ist eine angemessene Schattenwirkung Voraussetzung.
Die Schattigkeit wird beeinflusst durch die Anzahl, Verteilung und Anordnung der Leuchten im Raum.
5. Lichtfarbe und Farbwiedergabe
Die Lichtfarbe künstlicher Lichtquellen wird in 3 Gruppen eingeteilt:
- warmweiß (ww)
- neutralweiß (nw)
- tageslichtweiß (tw)
In DIN EN 12464-1, Tabelle 5, Spalte Bemerkungen, ist teilweise die Farbtemperatur (Tcp) als Bewertungsgröße für die Lichtfarbe von Lampen angeben.
Farbwiedergabe-Index
Die Anforderungen hinsichtlich der Farbwiedergabe lassen sich durch die Wahl von Lampen mit geeigneten Farbwiedergabeeigenschaften erfüllen.
Nach DIN EN 12464-1 und DIN EN 12464-2 wird die Farbwiedergabe von Lichtquellen durch den Farbwiedergabe-Index (Ra) charakterisiert. Ra ist eine Kennzahl von 0 bis 100, die beste Farbwiedergabe ist bei Ra = 100.
Die Mindestwerte für Farbwiedergabe-Indizes sind für Art der Räume/Bereiche, Aufgaben beziehungsweise Tätigkeiten in DIN EN 12464-1 und DIN 12464-2, jeweils Tabelle 5, Spalte 5 beziehungsweise 6, angegeben.




