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GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
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Art der Gefährdungen und deren Wirkungen

Mangelhafte Beleuchtung

Bei übermäßigen und langdauernden Belastungen des Sehapparates sowie ungenügenden Beleuchtungsbedingungen können Augenermüdung (Augenbeschwerden und Kopfschmerzen) als auch allgemeine Ermüdung (zum Beispiel Mattigkeit, herabgesetzte Aufmerksamkeit und Leistungsfähigkeit) auftreten.

Tageslicht ist der künstlichen Beleuchtung vorzuziehen. Die Sehaufgabe kann mit Tageslicht bei gleichem Niveau der lichttechnischen Parameter leichter bewältigt werden. Arbeitsplätze sollten deshalb fensternah und unter Berücksichtigung der Sehaufgabe angeordnet werden.

Blendung

Blendung wirkt sich nachteilig auf Leistung und Arbeitssicherheit aus, setzt das Sehvermögen und den Sehkomfort herab. Mit zunehmendem Alter werden die Fähigkeiten des Sehapparates reduziert, die Elastizität der Augenlinse lässt nach. Es steigt der Lichtbedarf und die Empfindlichkeit gegenüber Blendung nimmt zu.

Das sichtbare Flimmern bei Leuchtstofflampen wird als sehr lästig empfunden, bewirkt eine Störung der Wahrnehmung bewegter Teile und erhöht die Unfallgefahr.

Merkmale einer guten Beleuchtung

Die Qualität einer Beleuchtungsanlage für Arbeitsstätten kann durch Gütemerkmale gekennzeichnet werden, die sowohl in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A3.4Berufsgenossenschaftliche Regel (BGR) 131 Teil 1 und Teil 2, LV 41 als auch in DIN EN 12665 und DIN EN 12464-1 beschrieben sind:

  • Beleuchtungsstärke
  • Leuchtdichteverteilung
  • Begrenzung der Blendung
  • Lichtrichtung und Schattigkeit
  • Lichtfarbe und Farbwiedergabe
  • Flimmern.

Diese Merkmale sollten in ihrer Gesamtheit beachtet werden. Schon die Verletzung eines Gütemerkmals kann zu einer Unfallgefahr führen beziehungsweise die Erfüllung der Sehaufgabe beeinträchtigen.

Unfallgefahren

Unfallgefahren können beispielsweise entstehen durch:

  • unangemessene Beleuchtungsstärke, dadurch ist beispielsweise
    • die Erfüllung der Sehaufgabe gefährdet
    • nicht rechtzeitiges Erkennen von Stolperstellen
    • Anstoßen von Personen an Gegenstände im Raum
  • zu große Beleuchtungsstärkeunterschiede innerhalb des Bereiches der Sehaufgabe oder zwischen Arbeitsplatz und Umgebung oder im weiteren Umfeld
  • Direktblendung, zum Beispiel unmittelbares Sehen in eine Lichtquelle
  • Reflexblendung, zum Beispiel spiegelnde Oberflächen
  • Beleuchtung, die Schlagschatten und Gefahrenquellen überdecken, zum Beispiel auf Treppen (räumliche Erstreckung der Stufen ist nicht klar bestimmbar)
  • zu weiche oder zu große Kontraste
  • unangepasste Lichtrichtung, führt zum Beispiel zu mangelnder Erkennbarkeit von Feinheiten und eventuell zur Blendung
  • Farbverfälschung, zum Beispiel Erkennbarkeit von Sicherheitsfarben
  • optische Täuschung durch stroboskopischen Effekt (scheinbarer Stillstand oder scheinbar langsamere Bewegung rotierender Teile bei der Beleuchtung mit Leuchtstofflampen)
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Weitere Informationen

Quelle

"Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung"
Broschüre der BAuA

Autoren:

  • Dr.-Ing. H. Hahne
  • Dipl.-Ing. E. Tschöcke
  • Dipl.-Chem. B. Görner

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