Beleuchtung
Einführung
Grundlegende Anforderungen
Die Beleuchtung am Arbeitsplatz muss ausreichend sein, um
- die Sehaufgabe erfüllen und
- Gefahren rechtzeitig erkennen und abwenden zu können.
Die Beleuchtung von Arbeitsstätten sollte möglichst mit Tageslicht erfolgen. Da Tageslicht
- örtlich (zum Beispiel betriebstechnisch bedingt, wie Fotolabore, OP- Bereiche) und
- zeitlich (zum Beispiel tages- und jahreszeitliche Schwankungen, Nachtarbeit)
nicht immer ausreichend zur Verfügung steht, ist zusätzlich eine künstliche Beleuchtung erforderlich.
Einfluss der Beleuchtung
Die Beleuchtung hat nicht nur direkten Einfluss auf das Sehvermögen, sondern beeinflusst auch das vegetative Nervensystem und die Lebensfunktionen des Körpers, zum Beispiel Atmung, Verdauung, Hormonhaushalt.
Wahrnehmung, Konzentration und Aufmerksamkeit werden durch höhere Beleuchtungsstärken erhöht. Die Leistungsbereitschaft des Menschen nimmt zu. Der Einfluss der Beleuchtungsstärke ist umso größer, je höher der Anteil der visuellen Anforderungen und je schwieriger die Sehaufgabe ist. Durch höhere Beleuchtungsstärken können die Fehler- sowie Unfallhäufigkeit gesenkt werden.
Art der Gefährdungen und deren Wirkungen
Mangelhafte Beleuchtung
Bei übermäßigen und langdauernden Belastungen des Sehapparates sowie ungenügenden Beleuchtungsbedingungen können Augenermüdung (Augenbeschwerden und Kopfschmerzen) als auch allgemeine Ermüdung (zum Beispiel Mattigkeit, herabgesetzte Aufmerksamkeit und Leistungsfähigkeit) auftreten.
Tageslicht ist der künstlichen Beleuchtung vorzuziehen. Die Sehaufgabe kann mit Tageslicht bei gleichem Niveau der lichttechnischen Parameter leichter bewältigt werden. Arbeitsplätze sollten deshalb fensternah und unter Berücksichtigung der Sehaufgabe angeordnet werden.
Blendung
Blendung wirkt sich nachteilig auf Leistung und Arbeitssicherheit aus, setzt das Sehvermögen und den Sehkomfort herab. Mit zunehmendem Alter werden die Fähigkeiten des Sehapparates reduziert, die Elastizität der Augenlinse lässt nach. Es steigt der Lichtbedarf und die Empfindlichkeit gegenüber Blendung nimmt zu.
Das sichtbare Flimmern bei Leuchtstofflampen wird als sehr lästig empfunden, bewirkt eine Störung der Wahrnehmung bewegter Teile und erhöht die Unfallgefahr.
Merkmale einer guten Beleuchtung
Die Qualität einer Beleuchtungsanlage für Arbeitsstätten kann durch Gütemerkmale gekennzeichnet werden, die sowohl in der Arbeitsstätten-Richtlinie (ASR) 7/3, Berufsgenossenschaftliche Regel (BGR) 131 Teil 1 und Teil 2, LV 41 als auch in DIN EN 12665 und DIN EN 12464-1 beschrieben sind:
- Beleuchtungsstärke
- Leuchtdichteverteilung
- Begrenzung der Blendung
- Lichtrichtung und Schattigkeit
- Lichtfarbe und Farbwiedergabe
- Flimmern.
Diese Merkmale sollten in ihrer Gesamtheit beachtet werden. Schon die Verletzung eines Gütemerkmals kann zu einer Unfallgefahr führen beziehungsweise die Erfüllung der Sehaufgabe beeinträchtigen.
Unfallgefahren
Unfallgefahren können beispielsweise entstehen durch:
- unangemessene Beleuchtungsstärke, dadurch ist beispielsweise
- die Erfüllung der Sehaufgabe gefährdet
- nicht rechtzeitiges Erkennen von Stolperstellen
- Anstoßen von Personen an Gegenstände im Raum
- zu große Beleuchtungsstärkeunterschiede innerhalb des Bereiches der Sehaufgabe oder zwischen Arbeitsplatz und Umgebung oder im weiteren Umfeld
- Direktblendung, zum Beispiel unmittelbares Sehen in eine Lichtquelle
- Reflexblendung, zum Beispiel spiegelnde Oberflächen
- Beleuchtung, die Schlagschatten und Gefahrenquellen überdecken, zum Beispiel auf Treppen (räumliche Erstreckung der Stufen ist nicht klar bestimmbar)
- zu weiche oder zu große Kontraste
- unangepasste Lichtrichtung, führt zum Beispiel zu mangelnder Erkennbarkeit von Feinheiten und eventuell zur Blendung
- Farbverfälschung, zum Beispiel Erkennbarkeit von Sicherheitsfarben
- optische Täuschung durch stroboskopischen Effekt (scheinbarer Stillstand oder scheinbar langsamere Bewegung rotierender Teile bei der Beleuchtung mit Leuchtstofflampen)
Beurteilungskriterien
Gründe für die Beurteilung
Die Beurteilung der Beleuchtung beziehungsweise Beleuchtungsanlagen kann erforderlich sein aus
- gesetzlichen Gründen (Vorschriften durch Gesetzeswerke, örtliche Auflagen von Behörden, Auflagen der Sachversicherer oder ähnliches),
- ergonomischen Gründen (Beanstandungen der Beschäftigten, Umsetzung neuer Erkenntnisse oder ähnliches),
- technischen Gründen (Alterung von Lampen, Verschmutzungen von Leuchten, Austausch von Schaltnetzen oder ähnlichem),
- bei Neubau, Umbau, Modernisierung, Rekonstruktion der Arbeitsstätte.
Für die Beurteilung und Planung der Beleuchtung von Arbeitsstätten sollten die oben genannten Gütemerkmale berücksichtigt werden. Dazu können beispielsweise herangezogen werden:
- die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und Arbeitsstätten-Regeln (ASR), zum Beispiel ASR 7/3, ASR 7/4, ASR 41/3
- die Berufsgenossenschaftlichen Regeln (BGR) 131 Teil 1 und Teil 2 sowie die LV 41,
- die Europäischen Normen DIN EN 12665 (2002) (Ersatz für DIN 5035-1) und DIN EN 12464-1 (2003) (Ersatz für DIN 5035-2).
Beurteilung lichttechnischer Größen
Die einzelnen Merkmale werden durch lichttechnische Größen (DIN EN 12665) gekennzeichnet, für die zahlenmäßige Angaben in der ASR 7/3 sowie ASR 41/3, DIN EN 12464-1 sowie BGR 131 und LV 41 enthalten sind.
In den nachfolgenden Ausführungen werden die wichtigsten für erforderlich gehaltenen Angaben zur Beurteilung der Qualität der Beleuchtung dargestellt:
1. Beleuchtungsstärke
Die Beurteilung der Beleuchtungsstärke erfolgt nach ASR 7/3, ASR 41/3 sowie nach DIN EN 12464-1 und DIN EN 12464-2.
Nach DIN EN 12464-1 und DIN EN 12464-2 gelten folgende Kriterien:
- Die Angabe der Beleuchtungsstärken für Arbeitsstätten in Innenräumen und im Freien erfolgt als Wartungswert der Beleuchtungsstärke Ēm.
- Die Beleuchtungsstärke darf nicht unter den Wartungswert sinken. Bei Unterschreitung sollte eine Wartung erfolgen.
- DIN EN 12464-1 und DIN EN 12464-2, Tabelle 5, Spalte 3 enthalten Wartungswerte der Beleuchtungsstärke für Art des Raumes/Bereiches, Aufgaben oder Tätigkeit.
- Beispiele für Wartungswerte der Beleuchtungsstärke Ēm in Innenräumen:
- Büroarbeitsplätze (Schreibarbeiten) 500 lx
- Montagearbeiten 300 lx
- Sanitärräume 200 lx
- Treppen 150 lx
- Verkehrswege, Flure 100 lx
- Lagerflächen 100 lx
- Beispiele für Wartungswerte der Beleuchtungsstärke Ēm im Freien:
- Elektro-, Maschinen-, Rohrinstallationen, Inspektion (Industrieanlagen) 200 lx
- Montagearbeiten auf Baustellen 100 lx
- Baubereiche, Verlegen von Entwässerungsrohren, Transport, Hilfs- und Lagerarbeiten 50 lx
- Regelmäßiger Fahrzeugverkehr, maximal 40 km/h (Verkehrsbereiche) 20 lx
- Gehwege, ausschließlich für Fußgänger 5 lx
- Der Wartungswert der Beleuchtungsstärke für ständig besetzte Arbeitsplätze darf nicht unter 200 lx liegen (DIN EN 12464-1).
Not- und Sicherheitsbeleuchtung
Die Beurteilung der Not- und Sicherheitsbeleuchtung erfolgt nach ASR 7/4 sowie nach BGR 216 und LV 41. BGR 216 und der LV 41 enthalten Anforderungen für die
- Sicherheitsbeleuchtung von Fluchtwegen und Arbeitsplätzen mit besonderer Gefährdung
- Antipanikbeleuchtung
- Bodennahe lichtspeichernde oder bodennahe elektrisch betriebene Sicherheitsleitsysteme. Sie dürfen nur in Verbindung mit einer Sicherheitsbeleuchtung ausgeführt werden.
Sicherheitsbeleuchtung, Sicherheitsleitsysteme und Sicherheitszeichen ermöglichen, bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung den Gefahrenbereich schnell zu verlassen oder gefährliche Arbeitsabläufe sicher zu beenden. Für Fluchtwege werden sie wie folgt eingesetzt:
| Grundfläche des Raumes | Räume mit Fenstern, die überwiegend am Tag genutzt werden | Räume ohne Fenster und Räume mit Fenstern, die auch nachts genutzt werden | Räume mit erhöhter Gefährdung |
|---|---|---|---|
| < 30 m2 | SZ | SZ | |
| 30 - 100 m2 | SZ | SZL | SBF und SZL |
| > 100 - 2.000 m2 | SZ | SBF und SZ/SZL | SBF und SZ/SZL |
| > 2.000 m2 **) | SBF und SZ/SZL | SBF und SZ/SZL | SBF und SZ/SZL |
| SZ - Sicherheitszeichen SZL - Sicherheitszeichenleuchte SBF - Sicherheitsbeleuchtung der Fluchtwege *) zum Beispiel Räume, in denen mit offenen radioaktiven, explosionsgefährlichen oder toxischen Stoffen umgegangen wird **) Bei der Berechnung der Grundfläche des Arbeitsraumes sind die Grundflächen der einzelnen Räume, die jeweils kleiner als 2.000 m2 sind, zu addieren, wenn diese gemeinsame Fluchtwege, zum Beispiel Flure, Treppenhäuser oder Tunnel, haben. | |||
Planung und Bau von Notbeleuchtungssystemen
Bei Planung und Bau von Notbeleuchtungssystemen sollte die Europäische Norm DIN EN 1838 (1999) mit beachtet werden. Danach gilt für
- Fluchtwege
- Beleuchtungsstärke: Emin = 1 lx
- Einschaltverzögerung: 5 s für 0,5 x Emin und 60 s für Emin
- Nennbetriebsdauer: 60 min
- Antipanikbeleuchtung:
- Beleuchtungsstärke: Emin = 0,5 lx (gemessen auf der freien Bodenfläche)
- Einschaltverzögerung: 5 s für 0,5 x Emin; und 60 s für Emin
- Nennbetriebsdauer: 60 min
- Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung:
- Beleuchtungsstärke: Emin = 0,1 x Ēm (mindestens aber 15 lx)
(Ēm = erforderlicher Wartungswert der Beleuchtungsstärke) - Einschaltverzögerung maximal 0,5 s
- Die Nennbetriebsdauer richtet sich nach der Dauer der Gefährdung.
- Beleuchtungsstärke: Emin = 0,1 x Ēm (mindestens aber 15 lx)
Messung und Bewertung
In DIN 5035-6 und ASR 7/3 sowie ASR 41/3 sind Angaben zur Messung und Bewertung der Beleuchtung enthalten. Danach ist die Beleuchtungsstärke mittels Beleuchtungsstärkemessgerät an mehreren Punkten zu messen.
Die Messung und Berechnung von Tageslicht in Innenräumen kann nach DIN 5034 erfolgen.
Zur Charakterisierung des Tageslichtes im Innenraum wird der messtechnisch ermittelte Tageslichtquotient herangezogen. Sofern die Raumgeometrie und die Anordnung der Fenster bekannt sind, kann der Tageslichtquotient auch rechnerisch ermittelt werden.
Nach LV 41 wird empfohlen, dass an Arbeitsplätzen in Büroräumen, kleinen Werkstätten und Arbeitsräumen mit ähnlichen Abmessungen der Tageslichtquotient mindestens 1 % betragen sollte.
2. Leuchtdichteverteilung
Leuchtdichte
Die Leuchtdichte L in Candela/m2 (cd/m2) ist ein Maß für den Helligkeitseindruck, den das Auge von einer Fläche hat. Sie ist abhängig von der Beleuchtungsstärke und vom Reflexionsgrad der Oberfläche.
Um eine ausgewogene Leuchtdichteverteilung im Gesichtsfeld zu erreichen, ist die Abstimmung der Beleuchtungsstärke des unmittelbaren Umgebungsberei-ches auf die Beleuchtungsstärke der Sehaufgaben erforderlich. Dieses Verhältnis der Beleuchtungsstärkewerte ist in DIN EN 12464-1 und DIN EN 12464-2, jeweils in Tabelle 1 angegeben.
Nach DIN EN 12464-1 werden für die Hauptflächen eines Raumes Reflexionsgrade für
- Decken von 0,6 bis 0,9,
- Wände von 0,3 bis 0,8,
- Arbeitsflächen von 0,2 bis 0,6 und
- Böden von 0,1 bis 0,5
empfohlen.
Messung und Bewertung
Die Leuchtdichten sind mit einem Leuchtdichtemessgerät oder einem Beleuchtungsstärkemessgerät (mit Leuchtdichtevorsatz) bestimmbar.
Das Verhältnis sollte zwischen den Leuchtdichten im Arbeitsfeld und im Arbeitsumfeld 3:1 oder im weiteren Umfeld 10:1 nicht überschreiten.
3. Blendungsbegrenzung
Direktblendung und Reflexblendung vermeiden
Blendung wird durch eine ungünstige Leuchtdichteverteilung beziehungsweise durch zu hohe Leuchtdichten hervorgerufen.
Blendung darf weder durch Lampen oder Leuchten (Direktblendung), noch durch Spiegelung hoher Leuchtdichten auf reflektierenden Flächen (Reflexblendung) auftreten.
Messung und Bewertung
Die Bewertung der Direktblendung durch Leuchten einer Beleuchtungsanlage kann in Innenräumen nach dem Unified Glare Rating-Verfahren (UGR) und im Freien nach der GR-Methode vorgenommen werden.
Die UGR-Werte beziehungsweise GR-Werte sind in DIN EN 12464-1 und DIN EN 12464-2, jeweils in Tabelle 5, Spalte 4 beziehungsweise 5 für Art des Raumes/Bereiches, Aufgabe und Tätigkeit angegeben.
Mindestabschirmwinkel einhalten
Bei unten offenen Leuchten und Leuchten mit klaren, nicht strukturierten Abdeckungen sollte der Mindestabschirmwinkel nach DIN EN 12464-1, Tabelle 2 eingehalten werden.
4. Lichtrichtung und Schattigkeit
Für eine gute Erkennbarkeit von Formen und Strukturen ist eine angemessene Schattenwirkung Voraussetzung.
Die Schattigkeit wird beeinflusst durch die Anzahl, Verteilung und Anordnung der Leuchten im Raum.
5. Lichtfarbe und Farbwiedergabe
Die Lichtfarbe künstlicher Lichtquellen wird in 3 Gruppen eingeteilt:
- warmweiß (ww)
- neutralweiß (nw)
- tageslichtweiß (tw)
In DIN EN 12464-1, Tabelle 5, Spalte Bemerkungen, ist teilweise die Farbtemperatur (Tcp) als Bewertungsgröße für die Lichtfarbe von Lampen angeben.
Farbwiedergabe-Index
Die Anforderungen hinsichtlich der Farbwiedergabe lassen sich durch die Wahl von Lampen mit geeigneten Farbwiedergabeeigenschaften erfüllen.
Nach DIN EN 12464-1 und DIN EN 12464-2 wird die Farbwiedergabe von Lichtquellen durch den Farbwiedergabe-Index (Ra) charakterisiert. Ra ist eine Kennzahl von 0 bis 100, die beste Farbwiedergabe ist bei Ra = 100.
Die Mindestwerte für Farbwiedergabe-Indizes sind für Art der Räume/Bereiche, Aufgaben beziehungsweise Tätigkeiten in DIN EN 12464-1 und DIN 12464-2, jeweils Tabelle 5, Spalte 5 beziehungsweise 6, angegeben.
Arbeitsschutzmaßnahmen
Anforderungen an die Beleuchtung
In Anhang Nummer 3.4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) werden die Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsstätten genannt. Danach müssen Arbeitsstätten möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und mit Einrichtungen für eine der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten angemessenen künstlichen Beleuchtung ausgestattet sein. Die Beleuchtungsanlagen sind so auszuwählen und anzuordnen, dass sich dadurch keine Unfall- oder Gesundheitsgefahren ergeben können. Des Weiteren müssen Arbeitsstätten, in denen die Beschäftigten bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung Unfallgefahren ausgesetzt sind, eine ausreichende Sicherheitsbeleuchtung haben. Im Anhang Nummer 3.5 der ArbStättV werden unter anderem Anforderungen zur Vermeidung von Blendungen genannt. Danach müssen Fenster, Oberlichter und Glaswände je nach Art der Arbeitsstätte Abschirmungen gegen übermäßige Sonneneinstrahlung ermöglichen.
Die Literatur (siehe "Vorschriften, Regelwerk") enthält eine Reihe von Empfehlungen zur Beleuchtung, unter anderem zu:
Tageslicht
Zur Berücksichtigung von Tageslicht sollten Arbeitsräume so errichtet werden, dass möglichst ausreichend Tageslicht durch Fenster, Türen oder Oberlichter einfällt. Voraussetzung dafür ist ein ausreichender Abstand zu benachbarten Gebäuden. Der Mindestabstand wird durch das Bauordnungsrecht der Länder geregelt.
Zur Beleuchtung mit Tageslicht enthält die LV 41 Empfehlungen für die bauliche Gestaltung von Arbeitsräumen:
- Büroräume und ähnliche, kleine Arbeitsräume (≤ 100 m2)
- Raumtiefe senkrecht zur Fensterfront ≤ 5,0 m
- Gesamte Fensterfläche: möglichst nicht nur mindestens 12,5 %
(Rohbaumaß nach Musterbauordnung), sondern ≥ 15 % der Raumgrundfläche - (Abweichungen nach oben erfordern gegebenenfalls zusätzlich klimatische Maßnahmen)
- Unterkante der durchsichtigen Fensterfläche ≤ 0,9 m bei Sitzarbeitsplätzen, ≤ 1,25 m bei Steharbeitsplätzen
- Breite des einzelnen Fensters ≥ 1,0 m
- Höhe der durchsichtigen Fensterfläche ≥ 1,25 m
- Werkhallen und ähnliche, große Arbeitsräume (> 100 m2)
- Zusätzlich zu den Fensterflächen werden Oberlichter mit 8 % der Grundfläche empfohlen
Auswahl des Beleuchtungssystems
Hinsichtlich der Auswahl des Beleuchtungssystems empfiehlt die BGR 131 zur Sicherstellung eines ausreichenden Beleuchtungsniveaus folgende Beleuchtungskonzepte:
- Raumbezogene Beleuchtung, wenn ein Raum in seiner ganzen Ausdehnung weitgehend gleichmäßig auszuleuchten ist, wobei besondere Erfordernisse einzelner Raumteile nicht berücksichtigt sind. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn eine flexible Anordnung der Arbeitsplätze vorgesehen ist.
- Arbeitsbereichsbezogene Beleuchtung dient zur allgemeinen Beleuchtung von Bereichen eines Raumes, bei denen an bestimmten Arbeitsplätzen unterschiedliche Beleuchtungsbedingungen erforderlich sind.
- Teilflächenbezogene Beleuchtung zur Beleuchtung einer speziellen Sehaufgabe. Hierzu können zusätzlich Arbeitsplatzleuchten verwendet werden.
Beleuchtungsgestaltung
Zur Gestaltung der Beleuchtung gelten die folgenden Grundsätze:
- Sicherung einer ausreichend hohen Beleuchtungsstärke nach Art der Sehaufgabe oder Tätigkeit beziehungsweise des Raumes oder Bereiches.
- Am Arbeitsplatz sollten in der Mitte des Gesichtsfeldes die helleren und außen die dunkleren Flächen liegen.
- Die Leuchtdichten (Flächenhelligkeiten) aller größeren Flächen und Gegenstände im Gesichtsfeld sollten möglichst gleicher Größenordnung sein.
- Flächenhelligkeiten in den häufigsten Blickrichtungen sollten durch Farb- und Lichtgebung ausgeglichen werden.
- Im Gesichtsfeld einer arbeitenden Person, das heißt dem Teil der Umgebung, der mit ruhendem Kopf und ruhenden Augen überblickt werden kann, soll sich kein Leuchtkörper befinden.
- Bei allen Leuchten sollte durch Abschirmungen die Blendwirkung begrenzt werden, zum Beispiel durch Reflektoren, Raster beziehungsweise Einbauten.
- Der Winkel zwischen horizontaler Blickrichtung und einer Verbindungslinie Auge-Leuchtkörper sollte mehr als 30° betragen.
- Zur Vermeidung von Blendungen durch Spiegelungen sollte der Arbeitsplatz zur Lichtquelle (oder Lichtquelle zum Arbeitsplatz) so angeordnet sein, dass die häufigste Blickrichtung nicht mit reflektiertem Licht zusammenfällt.
- Auf reflektierende Farben und Materialien an Maschinen, Apparaten, Tischflächen, Schalttafeln und so weiter sollte zur Vermeidung von Spiegelungen verzichtet werden.
- Es sollten ausgewogene Schatten mit weichen Rändern angestrebt werden, dabei sollte der Hauptanteil des Lichtes seitlich von oben einfallen.
Reduktion des Flimmerns
- Leuchtstofflampen mit sichtbarem Flimmern oder Flackern sind zu ersetzen.
- Gegen den stroboskopischen Effekt sind Maßnahmen zu treffen, zum Beispiel Dreiphasenschaltung, elektronische Vorschaltgeräte mit hohen Frequenzen.
Arbeitsplatzbeleuchtung
Für die Gestaltung der Arbeitsplatzbeleuchtung gilt:
- bevorzugt Tageslichtbeleuchtung vorsehen
- ausgewogene Verhältnisse zwischen Allgemein-/Arbeitsplatzbeleuchtung und diffuser/direkter Beleuchtung vorsehen
- generell seitlichen Lichteinfall bevorzugen
- Leuchtstofflampen bevorzugen, da sie eine höhere Lichtausbeute als Glühlampen (Wärmeentwicklung) besitzen
- Bei der Auswahl der Arbeitsplatzbeleuchtung auf sicherheitstechnische, ergonomische und lichttechnische Erfordernisse achten
- Blendung durch Abschirmung der Leuchten vermeiden
Sonnenschutz
Gegen Blendung durch Sonnenlicht und Wärmestrahlung ist ein wirksamer Sonnenschutz vorzusehen beziehungsweise zu planen.
- primär durch entsprechende Gestaltung des Gebäudes und Anordnung des Arbeitsplatzes, zum Beispiel Gebäudeorientierung, Vordächer, Sonnenschutzglas
- sekundär durch mit dem Gebäude verbundene einstellbare Einrichtungen, zum Beispiel Außenjalousien, Markisen oder mittels Verschattung durch Bäume
- tertiär durch nachträgliche Maßnahmen, zum Beispiel Rollos, Jalousien, Textil-Lamellen
Vorschriften, Regelwerk, Literatur
Gesetze, Verordnungen
Technisches Regelwerk zu den Arbeitsschutzverordnungen
- ASR 7/3: Künstliche Beleuchtung
- ASR 7/4: Sicherheitsbeleuchtung
- ASR 41/3: Künstliche Beleuchtung für Arbeitsplätze und Verkehrswege im Freien
Weitere Regeln der Technik
- BGI 523: Mensch und Arbeitsplatz
- BGI 650: Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung
- BGI 774: Arbeitssystem Büro Hilfen für das systematische Planen und Einrichten von Büros
- BGI 827: Sonnenschutz im Büro
- BGI 856: Beleuchtung im Büro; Hilfen für die Planung von Beleuchtungsanlagen von Räumen mit Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen
- BGR 131-1: Natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten; Teil 1: Handlungshilfen für den Unternehmer
- BGR 131-2: Natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten; Teil 2: Leitfaden zur Planung und zum Betrieb der Beleuchtung
- BGR 216: Optische Sicherheitsleitsysteme (einschließlich Sicherheitsbeleuchtung)
- DIN 5034-1:1999 Tageslicht in Innenräumen : Allgemeine Anforderungen
- DIN 5034-2:1985 Tageslicht in Innenräumen : Grundlagen
- DIN 5034-3:2007 Tageslicht in Innenräumen : Berechnung
- DIN 5034-3:1994 Tageslicht in Innenräumen : Vereinfachte Bestimmung von Mindestfenstergrößen für Wohnräume
- DIN 5034-5:1993 Tageslicht in Innenräumen : Messung
- DIN 5034-6:2007 Tageslicht in Innenräumen : Vereinfachte Bestimmung zweckmäßiger Abmessungen von Oberlichtöffnungen in Dachflächen
- DIN 5035-3:2006 Beleuchtung mit künstlichem Licht : Beleuchtung im Gesundheitswesen
- DIN 5035-6:2006 Beleuchtung mit künstlichem Licht : Messung und Bewertung
- DIN 5035-7:2004 Beleuchtung mit künstlichem Licht: Beleuchtung von Räumen mit Bildschirmarbeitsplätzen
- DIN 5035-8:2007 Beleuchtung mit künstlichem Licht : Arbeitsplatzleuchten – Anforderungen, Empfehlungen und Prüfung
- DIN EN 12464-1:2003 Licht und Beleuchtung - Beleuchtung von Arbeitsstätten : Arbeitsstätten in Innenräumen
- DIN EN 12464-2:2007 Licht und Beleuchtung - Beleuchtung von Arbeitsstätten : Arbeitsplätze im Freien
- DIN EN 12665:2002 Licht und Beleuchtung - Grundlegende Begriffe und Kriterien für die Festlegung von Anforderungen an die Beleuchtung
- DIN EN 13032-1:2004 Licht und Beleuchtung - Messung und Darstellung photometrischer Daten von Lampen und Leuchten : Messung und Datenformat
- DIN EN 13032-1 Berichtigung 1:2006 Licht und Beleuchtung - Messung und Darstellung photometrischer Daten von Lampen und Leuchten : Messung und Datenformat
- DIN EN 13032-2:2005 Licht und Beleuchtung - Messung und Darstellung photometrischer Daten von Lampen und Leuchten : Darstellung der Daten für Arbeitsstätten in Innenräumen und im Freien
- DIN EN 13032-2 Berichtigung 1:2007 Licht und Beleuchtung - Messung und Darstellung photometrischer Daten von Lampen und Leuchten : Darstellung der Daten für Arbeitsstätten in Innenräumen und im Freien
- DIN EN 13032-3:2007 Licht und Beleuchtung - Messung und Darstellung photometrischer Daten von Lampen und Leuchten : Darstellung von Daten für die Notbeleuchtung von Arbeitsstätten
- DIN EN 1838:1999 Angewandte Lichttechnik : Notbeleuchtung
- LV 41: Handlungsanleitung zur Beleuchtung von Arbeitsstätten: Gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für Tageslicht in Gebäuden, künstliches Licht in Gebäuden, künstliches Licht im Freien, Sicherheitsbeleuchtung.
LASI 2005 (LASI-Veröffentlichungen)
Literatur
- [1] Becker-Biskaborn, G.-U.:
Ergonomische Erkenntnissammlung für den Arbeitsschutz im Informationssystem in 2 Bänden
Bremerhaven: Wirtschaftsverl. NW 1975.
(Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Unfallforschung: Forschung, Fb 142) - [2] Compes, P.C.; Kretzschmar, E.; Elias, B.:
Innenraumbeleuchtung mit künstlichem Licht
Bremerhaven: Wirtschaftsverlag NW 1979.
(Bundesanstalt für Arbeitsschutz: Sonderschrift, S 5) - [3] Müller, St.:
Planung und Messung der Beleuchtung von Arbeitsplätzen im Freien
Bremerhaven: Wirtschaftsverlag NW 1993.
(Bundesanstalt für Arbeitsschutz: Forschung, Fb 674) - [4] Rüschenschmidt, H.:
Beleuchtung und Farbe am Arbeitsplatz
Bochum: Stumpf 1988 - [5] Schmidt-Clausen, HJ.-J.; Hartge, J.E.:
Einflüsse gerichteter und diffuser Arbeitsplatzbeleuchtung auf die Erkennbarkeit
Bremerhaven: Wirtschaftsverlag NW 1986.
(Bundesanstalt für Arbeitsschutz: Forschung, Fb 453) - [6] Hahne, H.: Tageslicht und Sonnenschutz im Büro :
Hinweise für die ergonomische Arbeitsplatzgestaltung
Dortmund: BAuA 2000
(BAuA-Quartbroschüre) - [7] Feld, K.-H.:
Gestaltung von Ausbildungswerkstätten für metallverarbeitende Berufe : Hinweise für praktische ergonomische Gestaltungsmaßnahmen
Dortmund: BAuA 2002 (Technik, 3)
(BAuA-Quartbroschüre) - [8] Bodmann, H. W.; Eberbach, K.:
Verbesserung der innerbetrieblichen Verkehrssicherheit
Dortmund: BAuA1988 (Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse, 64: Lichttechnische Gestaltung von Halleneinfahrten)
Textbausteine für Prüflisten und Formblätter
Prüffragen
- Erfolgt eine angemessene Nutzung des Tageslichtes in Innenräumen?
- Sind die Arbeitsplätze fensternah angeordnet?
- Ist das Beleuchtungssystem zweckmäßig ausgelegt beziehungsweise angeordnet?
- Sind die Arbeitsplätze durch eine künstliche Beleuchtung ausreichend hell (Beleuchtungsstärke) beleuchtet?
- Ist die Arbeitsstätte durch eine Allgemeinbeleuchtung ausreichend gleichmäßig beleuchtet (Kontraste)?
- Sind die Beleuchtungsanlagen ausreichend gegen Blendung geschützt?
- Werden Blendung und Reflexionen auf reflektierenden Flächen vermieden?
- Ist eine angemessene Schattenwirkung gewährleistet?
- Wird Flimmern / Flackern bei Leuchtstofflampen vermieden?
- Ist die Lichtfarbe der Beleuchtungsanlage für die entsprechende Raum- und Tätigkeitsart geeignet?
- Ist die erforderliche Stufe der Farbwiedergabeeigenschaften der Lampen eingehalten?
- Sind die Arbeitsplätze gegen unzuträgliche Blendung und Wärmestrahlung durch direkte Sonneneinstrahlung geschützt?
- Ist eine ausreichende Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege und Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung vorhanden?
Festgestellte Gefährdungen/Mängel
- Tageslicht in Innenräumen wird nicht angemessen genutzt
- Beleuchtungssystem ist unzweckmäßig ausgelegt / angeordnet
- Beleuchtungsstärke ist unzureichen
- bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung besteht Unfallgefahr
- Kontraste sind zu groß oder zu klein (Leuchtdichteverteilung im Gesichtsfeld ist unausgewogen)
- Direktblendung durch nichtabgeschirmte Lampen oder Leuchten
- Reflexblendung durch Spiegelung hoher Leuchtdichten auf reflektierenden Flächen
- zu geringe oder zu tiefe Schattigkeit (Formen und Oberflächenstrukturen werden schlecht erkannt durch nicht angemessene Schattenwirkung)
- Flimmern / Flackern bei Leuchtstofflampen
- Stroboskopischer Effekt bei der Beobachtung bewegter Teile
- Lichtfarbe beziehungsweise Farbwiedergabeeigenschaft der Lampen ist ungeeignet
- Sonnenschutz ist nicht ausreichend / fehlt
- Sicherheitsbeleuchtung ist nicht ausreichend / fehlt
Maßnahmen
- Fachleute konsultieren ...
- Arbeitsplätze günstig zu den Fenstern anordnen ...
- Beleuchtungsanlage ändern / neu projektieren ...
- Messung der Innenraumbeleuchtung durchführen / veranlas-sen ...
- Leuchten regelmäßig warten / reinigen ...
- Beleuchtungsstärke nach Art der Tätigkeit und räumlichen Bedingungen anpassen ...
- Sicherheitsbeleuchtung auf Rettungswegen einrichten ...
- Sicherheitsbeleuchtung an Arbeitsplätzen mit besonderer Gefährdung einrichten ...
- große Kontraste (Unterschiede der Leuchtdichten) im Gesichtsfeld beseitigen ... (durch Oberflächengestaltung von Wänden und Decke, Reflexionsgrade, Farbe)
- Blendung beseitigen / begrenzen ... (durch Abschirmung von Blendquellen)
- angemessene Schattigkeit anstreben ...
(durch entsprechende Anzahl, Verteilung und Anordnung der Leuchten im Raum) - Leuchtstofflampen mit sichtbarem Flimmern / Flackern ersetzen ...
- stroboskopischen Effekt beseitigen ... (durch Zwei- oder Dreiphasenschaltung, Vorschaltgeräte mit HF-Betrieb)
- Lichtfarbe und Farbwiedergabe im Raum sowie Farbgebung des Raumes überprüfen / aufeinander abstimmen ...
- wirksamen Sonnenschutz vorsehen ...

