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GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
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Beleuchtung

Artikelaktionen

Einführung

Grundlegende Anforderungen

Die Beleuchtung am Arbeitsplatz muss ausreichend sein, um

  • die Sehaufgabe erfüllen und
  • Gefahren rechtzeitig erkennen und abwenden zu können.

Die Beleuchtung von Arbeitsstätten sollte möglichst mit Tageslicht erfolgen. Da Tageslicht

  • örtlich (zum Beispiel betriebstechnisch bedingt, wie Fotolabore, OP- Bereiche) und
  • zeitlich (zum Beispiel tages- und jahreszeitliche Schwankungen, Nachtarbeit)

nicht immer ausreichend zur Verfügung steht, ist zusätzlich eine künstliche Beleuchtung erforderlich.

Einfluss der Beleuchtung

Die Beleuchtung hat nicht nur direkten Einfluss auf das Sehvermögen, sondern beeinflusst auch das vegetative Nervensystem und die Lebensfunktionen des Körpers, zum Beispiel Atmung, Verdauung, Hormonhaushalt.

Wahrnehmung, Konzentration und Aufmerksamkeit werden durch höhere Beleuchtungsstärken erhöht. Die Leistungsbereitschaft des Menschen nimmt zu. Der Einfluss der Beleuchtungsstärke ist umso größer, je höher der Anteil der visuellen Anforderungen und je schwieriger die Sehaufgabe ist. Durch höhere Beleuchtungsstärken können die Fehler- sowie Unfallhäufigkeit gesenkt werden.

Weitere Informationen

Quelle

"Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb"
Broschüre der BAuA

Autoren:

  • Dr.-Ing. H. Hahne
  • Dipl.-Ing. E. Tschöcke
  • Dipl.-Chem. B. Görner

Ansprechpartner