Welche Unterlagen kann ich nutzen?
Erfinden Sie das Rad nicht neu. Nutzen Sie, wenn vorhanden, die Unterlagen von bereits im Betrieb durchgeführten Gefährdungsbeurteilungen. Sie können zum Beispiel Gefahrstoffverzeichnis, Ersatzstoffprüfung und Betriebsanweisung übernehmen und in Ihrer Gefährdungsbeurteilung darauf verweisen.




