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GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
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Sie befinden sich hier ... Startseite Basiswissen Wie gehe ich vor? Schritt 2: Ermitteln Wie gehe ich vor?

Wie gehe ich vor?

Voraussetzung für alle weiteren Schritte der Gefährdungsbeurteilung ist es, die Gefährdungen in Ihrem Betrieb zu erkennen und zu erfassen. Die Ermittlung der Gefährdungen sollte immer vor Ort an den einzelnen Arbeitsplätzen und unter Einbeziehung der betroffenen Mitarbeiter erfolgen.

Es gibt zwei Methoden der Gefährdungsermittlung:

  • die direkte (vorausschauende oder präventive) Methode, zum Beispiel mittels Arbeitsplatzbegehungen und/oder Befragungen und
  • die indirekte (zurückschauende) Methode, zum Beispiel mittels Unfalluntersuchungen und/oder Untersuchung arbeitsbedingter Erkrankungen.

Direkte (vorausschauende oder präventive) Methode

Bei der direkten Methode werden Arbeitssysteme und -abläufe auf Gefährdungen untersucht, die noch nicht zu Unfällen geführt haben. Präventiv Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen zu verhindern, ist das oberste Gebot!

Die direkte Ermittlung von Gefährdungen erfolgt in sechs Schritten:

1. Ermittlung der relevanten Gefährdungsfaktoren

Ermitteln Sie alle Gefährdungen und Belastungen (gekennzeichnet durch Gefährdungsfaktoren), welche die Beschäftigten am Arbeitsplatz betreffen können. Dabei müssen auch Mängel im betrieblichen Arbeitsschutzmanagement aufgedeckt werden, die das Auftreten von Gefährdungen begünstigen.

Hinweis:

Näheres zum Thema Betriebliches Arbeitsschutzmanagement finden Sie in der Rubrik Welche Rolle spielt die betriebliche Organisation? Ausführliche Informationen zu Gefährdungsfaktoren finden Sie in der Rubrik Expertenwissen.

2. Ermittlung der Gefahrenquellen

Ermitteln Sie die Ursache für die möglichen Gefährdungen - die Gefahrenquelle.

3. Ermittlung der gefahrbringenden Bedingungen

Ermitteln Sie die Gegebenheiten, die ein Zusammentreffen des Gefährdungsfaktors mit dem Menschen ermöglichen (gefahrbringende Bedingungen). Es sind meist bekannte Bedingungen.

4. Beachtung besonderer Leistungsvoraussetzungen bei den Beschäftigten

Prüfen Sie, ob besondere individuelle Leistungsvoraussetzungen der Beschäftigten zu berücksichtigen sind, z.B. bei Jugendlichen, älteren Arbeitnehmern, werdenden Müttern, Behinderten oder bei Beschäftigten, die der deutschen Sprache nicht vollständig mächtig sind.

Beispiel:

Während einige Gefährdungsfaktoren "nicht alternskritisch" sind, müssen bestimmte Gefährdungsfaktoren auch in Abhängigkeit vom Alter der Beschäftigten betrachtet werden.1)
So sind zum Beispiel elektrische Gefährdungen, Gefahrstoffe, biologische Gefährdungen usw. nicht alternskritisch zu sehen, während Gefährdungen durch spezielle physikalische Einwirkungen (zum Beispiel Ganzkörper- oder Hand-Arm-Vibrationen), physische Belastungen (Heben und Tragen von Lasten) und psychische Belastungen alternskritisch zu betrachten sind.

5. Informationssammlung

Prüfen Sie, ob es für die ermittelten Gefährdungsfaktoren staatliche oder berufsgenossenschaftliche Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften usw.) oder Technische Regeln gibt, die eingehalten werden müssen (z.B. Arbeitsplatzgrenzwerte bei Gefahrstoffen).
Existieren derartige Vorgaben, müssen diese eingehalten werden!

Bei Nichteinhaltung müssen sofort Schutzmaßnahmen ergriffen werden (siehe Schritte 4 und 5: "Maßnahmen festlegen" und "Maßnahmen durchführen").

6. Überprüfung, ob eine Gefährdung vorliegt

Prüfen Sie, ob ein erkannter verletzungsbewirkender oder krankheitsbewirkender Faktor tatsächlich Auswirkungen auf Beschäftigte haben kann.

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Indirekte (zurückschauende) Methode

Unfalluntersuchungen und vertiefte Ereignisanalysen (Root Cause Analysis)

Bei der indirekten Methode werden Erkenntnisse aus bereits aufgetretenen Ereignissen, d. h. Unfällen und Beinaheunfällen, in die Gefährdungsermittlung mit einbezogen. Dies können bei der Erstbeurteilung auch Ereignisse aus anderen Betrieben mit vergleichbaren Tätigkeiten sein. Ansonsten dient diese Vorgehensweise der Aktualisierung einer bestehenden Gefährdungsbeurteilung.

Herleiten des Unfallherganges / Ermitteln der Unfallursache(n)

Um aus Ereignissen zu lernen und nachhaltige Lösungen zu finden, ist es wichtig die vordergründigen Ursachen zu hinterfragen und die tatsächlichen hintergründigen Ursachen zu ermitteln. Hierzu sollte der Unfallhergang über folgende Kernfragen reproduziert werden:

  • Was ist passiert?
  • Was ist abgelaufen?
  • Wo lief etwas schief und warum?
  • Welche Hauptursachen erkennen wir?
  • Was können wir unternehmen?

Die Durchführung von vertiefenden, ganzheitlichen Analysen, die über "einfache" Unfalluntersuchungen hinaus gehen, ist in vielen Fällen sinnvoll. Sie liegt besonders nahe bei Ereignissen, die mit höheren Risiken verbunden sind oder die komplex erscheinen.

Grundsätzlich sind bei allen Unfalluntersuchungen, insbesondere jedoch bei vertiefenden Ereignisanalysen, folgende Qualitätsmerkmale wesentlich:

  • Sorgfältige Ermittlung aller relevanten Fakten
  • Einbezug von beteiligten/betroffenen Mitarbeitern und Experten in den Analyseprozess
  • Vermeiden von Schuldzuweisungen
  • Berücksichtigung auch von indirekten Einflüssen, die aus der Unternehmensorganisation, dem Arbeitssystem oder aus kulturellen Aspekten resultieren.

Zuordnung von Gefahrenquellen und gefahrbringenden Bedingungen

Aus dem Unfallhergang und den ermittelten tatsächlichen Ursachen sind die Gefahrenquellen und die Bedingungen zum Wirksamwerden zu bestimmen.

Es ist zu überprüfen, ob

  • Gefahrenquellen und Bedingungen ergänzt und
  • entsprechend Schutzmaßnahmen erweitert und hinsichtlich ihrer Wirksamkeit überdacht werden müssen oder
  • es angezeigt erscheint, Verfahrens- und Arbeitsabläufe sowie das Schutzkonzept neu zu gestalten.

Bei der Gestaltung der Verfahrens- und Arbeitsabläufe sowie des Schutzkonzeptes ist das vorrangige Ziel, Gefahrenquellen von vornherein sicher auszuschließen, zum Beispiel durch Substitution von Gefahrstoffen oder durch Gewährleistung inhärenter Prozesssicherheit.

Informationsquellen

Anleitungen zur Untersuchung von Ereignissen und einer nachhaltigen Lösungsfindung befinden sich insbesondere unter dem Stichwort "Root-Cause-Analysis" in Informationsschriften von Beratungsfirmen zur Anlagen- und Betriebssicherheit.
Informationen zu Ereignissen in anderen Betrieben sowie weitere Hinweise zur Betriebs- und Anagensicherheit finden Sie auf den Internetseiten:

 

1) Quelle: "Alternsgerechte Arbeit gestalten", Arbeitshilfe IG Metall , NRW, Fankfurt am Main, 2007

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