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GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
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Wie muss die Dokumentation vorgehallten werden?

Die Dokumentation sollte nachvollziehbar und transparent sein; für die Art und Weise der Dokumentation sind im Arbeitsschutzgesetz jedoch keine Formvorschriften festgelegt. 

In der Regel ist die Dokumentation eine schriftliche Unterlage. Sie kann aber auch in elektronischer Form vorgehalten werden. Nutzen Sie elektronische Formen der Dokumentation, so ist sicherzustellen, dass die Dokumente jederzeit verfügbar und gegen unautorisierte Veränderungen geschützt sind.

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