Dokumentieren
Warum muss ich eine Dokumentation erstellen?
Nach dem Arbeitsschutzgesetz muss jeder Arbeitgeber über eine Dokumentation verfügen.
Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten
In Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten besteht eine Dokumentationspflicht nach Arbeitsschutzgesetz § 6 (1). Danach muss der Arbeitgeber über Unterlagen verfügen, die das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die darauf gestützten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung dokumentieren, sofern sein Betrieb mehr als 10 Beschäftigte hat oder die zuständige Behörde dies im Einzelfall auf Grund der besonderen Gefährdungssituation angeordnet hat.
Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten
Für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten leitet sich die Dokumentationspflicht aus anderen Rechtsvorschriften ab; so zum Beispiel aus der Gefahrstoffverordnung, der Biostoffverordnung, der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung und der Unfallverhütungsvorschrift BGV A2.
Vertreter des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI), der Unfallversicherungsträger und des zuständigen Bundesministeriums (ehemals BMWA, heute BMAS) haben zudem eine Vereinbarung getroffen, die besagt:
"Kleine Betriebe mit 10 oder weniger Beschäftigten erfüllen die Anforderungen an die Dokumentation, wenn der Arbeitgeber
- zur Erfüllung seiner Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG zumindest eine Hilfe zur Gefährdungsbeurteilung nutzt, die sein Unfallversicherungsträger oder die zuständige staatliche Arbeitsschutzbehörde zur Verfügung stellt, oder
- in Erfüllung seiner Pflichten nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und den dieses Gesetz konkretisierenden Unfallverhütungsvorschriften
- an der Regelbetreuung teilnimmt und die ihn beratenden Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte oder überbetriebliche Dienste ihm Unterlagen zur Gefährdungsbeurteilung überlassen, oder
- an einem alternativen Betreuungsmodell (z. B. einem Unternehmermodell) seines Unfallversicherungsträgers teilnimmt und er die im Rahmen dieses Modells vorgesehenen Instrumente für die Gefährdungsbeurteilung anwendet."
Weitere Gründe für eine Dokumentation
Unabhängig von der gesetzlichen Vorgabe gibt es eine Reihe weiterer Gründe, die dafür sprechen, die Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren:
- Die Dokumentation erleichtert es Ihnen, Maßnahmen, Verantwortliche und die Termine für die Durchführung der Arbeitsschutzmaßnahmen festzuhalten.
- Sie hilft, die Beschäftigten über bestehende Gefährdungen zu informieren und im sicherheits- und gesundheitsgerechten Handeln zu unterweisen.
- Sie ist die Grundlage für die Arbeit der Fachkraft für Arbeitssicherheit, des Betriebsarztes und der Sicherheitsbeauftragten sowie des Arbeitsschutzausschusses.
- Sie ist die Grundlage für das Informationsrecht des Betriebs- oder Personalrates.
- Sie zählt als Nachweis der Pflichtenerfüllung gegenüber den prüfenden staatlichen Behörden und Ihrer Berufsgenossenschaft.
- Sie sichert Sie rechtlich ab. Falls sich ein Unfall ereignen sollte, können Sie mit Ihrer Dokumentation nachweisen, dass Sie die Gefährdungsbeurteilung durchgeführt haben.
Wenn Sie die sieben Schritte zur Gefährdungsbeurteilung wie beschrieben durchführen und dokumentieren, haben Sie die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes erfüllt!

