Der betriebswirtschaftliche Nutzen für Ihr Unternehmen
Die Verhütung von Unfällen ist nicht eine Frage gesetzlicher Vorschriften, sondern unternehmerischer Verantwortung und zudem ein Gebot wirtschaftlicher Vernunft.
Werner von Siemens,1880
Ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit kann angesichts eines immer geringer werdenden Angebots an qualifizierten und motivierten Fachkräften - gerade für Klein- und Mittelbetriebe - schwerwiegende wirtschaftliche Folgen haben.
Die daraus resultierenden Aufwendungen für das Aufrechterhalten eines reibungslosen Betriebsablaufs kosten Ihr Unternehmen in der Regel mehr als sinnvolle Vorkehrungen zum Arbeitsschutz gekostet hätten. Das sind zum einen Lohnkosten für verletzte Mitarbeiter (Arbeitslohn plus gesetzliche, tarifliche und freiwillige Zusatzleistungen). Weitere Kosten können unter anderem anfallen für Sachkosten, Maschinenausfallzeiten und Produktionsstillstand oder Versicherungskosten. Neben persönlichem Leid können auch Folgekosten durch höhere Versicherungsprämien und schlimmstenfalls sogar Strafverfahren verursacht werden.
Hinweis:
Ausgehend vom Arbeitsunfähigkeitsvolumen im Jahr 2008 schätzt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin die volkswirtschaftlichen Produktionsausfälle auf insgesamt 43 Milliarden Euro bzw. den Ausfall an Bruttowertschöpfung auf 78 Milliarden Euro. Mit einer durchschnittlichen Arbeitsunfähigkeit von 12,7 Tagen je Arbeitnehmer ergaben sich im Jahr 2008 insgesamt 456,8 Millionen Arbeitsunfähigkeitstage.
Quelle: Volkswirtschaftliche Kosten durch Arbeitsunfähigkeit 2008
Mit der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung werden Sie zwar keine kurzfristige Gewinnmaximierung bewirken, doch kann die Gefährdungsbeurteilung – richtig eingesetzt - ein Mittel sein, langfristig Kosten in Ihrem Unternehmen zu senken. Denn: Störungen in Ihrem Betriebsablauf aufgrund von Fehlzeiten der Mitarbeiter durch arbeitsbedingte Erkrankungen, Arbeitsunfälle oder auch Arbeitsunfähigkeit können Sie durch Erkennen von Gefährdungen und Belastungen frühzeitig entgegenwirken.
Maßnahmen zum Arbeitsschutz müssen auch nicht zwangsläufig mit zusätzlichen Kosten verbunden sein. Vorkehrungen, wie zum Beispiel das richtige Aufstellen von Maschinen, die Verwendung vorhandener Schutzeinrichtungen oder das Tragen von Schutzbekleidung oder Gehörschutz, sind in der Regel kostenneutral.
Man muss sie "nur" durchführen!




