Meine Verantwortung als Arbeitgeber
Arbeitsschutz ist Chefsache. Um die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter zu erhalten und Dritte nicht zu gefährden, sind Sie als Arbeitgeber gemäß Arbeitsschutzgesetz und der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV A1 verpflichtet, die Arbeitsbedingungen in Ihrem Unternehmen unter Arbeitssicherheitsgesichtspunkten zu beurteilen und erforderliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Das wichtigste Instrument zur Umsetzung dieser Verpflichtung ist die Gefährdungsbeurteilung.
Sie können die Gefährdungsbeurteilung selbst durchführen oder zuverlässige und fachkundige Personen damit beauftragen. Die Beauftragung muss genau beschreiben, welche Aufgaben übertragen werden. Sie muss schriftlich erfolgen und die Verantwortungsbereiche und die Befugnisse im Rahmen Ihrer Unternehmensorganisation konkret definieren.
Doch unabhängig davon, wer die Gefährdungsbeurteilung durchführt, die rechtliche Verantwortung für die Beurteilung liegt in jedem Fall bei Ihnen, dem Arbeitgeber. Sie sind verpflichtet, die Durchführung zu kontrollieren. Überzeugen Sie sich in regelmäßigen Abständen davon, ob und wie die Beauftragten ihrer Verantwortung nachkommen.
Sicher ist Arbeitsschutz erst einmal mit zusätzlichem Aufwand verbunden. Sie werden viele Gründe dafür aufführen, eine Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Unternehmen zu unterlassen oder zu vertagen. Ganz vorn steht sicher das Argument der damit verbunden Kosten.
Doch der Aufwand lohnt sich, denn im Verhältnis zum Nutzen ist er gering!
Auf den folgenden Seiten finden Sie einige Argumente, die dazu beitragen sollen, Sie zum Umdenken zu bewegen und Arbeitsschutz nicht nur als "lästiges Anhängsel" oder als ein "bürokratisches Muss" zu sehen, sondern als nützliches Instrument zur Risikominderung in Ihrem Unternehmen.
Schutz der Mitarbeiter vor gesundheitlichen Gefährdungen
Mit Arbeitsplätzen, die sicher und ergonomisch eingerichtet sind, lassen sich Risiken für Ihre Mitarbeiter vermeiden oder reduzieren. Damit werden Sie den wichtigsten Arbeitsschutzzielen, dem Erhalt des Lebens, der Gesundheit und des Wohlbefindens Ihrer Mitarbeiter am Arbeitsplatz gerecht. Sie verhindern persönliches Leid und hohe Soziallasten.
Der betriebswirtschaftliche Nutzen für Ihr Unternehmen
Ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit kann - gerade für Klein- und Mittelbetriebe - schwerwiegende wirtschaftliche Folgen haben.
Die daraus resultierenden Aufwendungen für das Aufrechterhalten eines reibungslosen Betriebsablaufs kosten Ihr Unternehmen in der Regel mehr als sinnvolle Vorkehrungen zum Arbeitsschutz gekostet hätten. Das sind zum einen Lohnkosten für verletzte Mitarbeiter (Arbeitslohn plus gesetzliche, tarifliche und freiwillige Zusatzleistungen). Weitere Kosten können unter anderem anfallen für Sachkosten, Maschinenausfallzeiten und Produktionsstillstand oder Versicherungskosten. Neben persönlichem Leid können auch Folgekosten durch höhere Versicherungsprämien und schlimmstenfalls sogar Strafverfahren verursacht werden.
Durch frühzeitiges Erkennen von Gefährdungen und Belastungen können Sie Störungen in Ihrem Betriebsablauf aufgrund von Fehlzeiten der Mitarbeiter durch arbeitsbedingte Erkrankungen, Arbeitsunfälle oder auch Arbeitsunfähigkeit entgegenwirken.
Maßnahmen zum Arbeitsschutz müssen auch nicht zwangsläufig mit zusätzlichen Kosten verbunden sein. Vorkehrungen, wie zum Beispiel das richtige Aufstellen von Maschinen, die Verwendung vorhandener Schutzeinrichtungen oder das Tragen von Schutzbekleidung oder Gehörschutz, sind in der Regel kostenneutral.
Man muss sie "nur" durchführen!
Erhöhte Wettbewerbsfähigkeit durch motivierte Mitarbeiter
Arbeitsschutz sollte nicht als "Alibiaktion" in Ihren Unternehmen praktiziert werden. Sie sollten dafür sorgen, dass Ihre Beschäftigten wissen, wie wichtig Ihnen selbst dieses Thema ist. Denn Mitarbeiter, die sich an ihrem Arbeitsplatz sicher fühlen, sind auch leistungsfähiger und motivierter. Sie werden nicht durch eine unsichere Arbeitsumgebung in ihrer Arbeit behindert oder gefährdet. Sie können Fehler vermeiden, sich auf das Wesentliche konzentrieren, besser und effizienter arbeiten.
Das trägt dazu bei, die Arbeitsabläufe in Ihrem Unternehmen dauerhaft stabil zu halten und dadurch wettbewerbsfähig zu bleiben.
Rechtssicherheit
Arbeitgeber
Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation sind rechtsverbindlich vorgeschrieben. Mit der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung sind Sie in der Lage, die für den Arbeitsschutz notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und verlässlich zu dokumentieren. Mit der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung kommen Sie der gesetzlichen Forderung gemäß Arbeitsschutzgesetz nach und können jederzeit die Ergebnisse der durch Sie festgelegten Maßnahmen für Überprüfungen durch die zuständigen Behörden vorweisen. Im Schadensfall können Sie belegen, welche Arbeitsschutzmaßnahmen für Ihre Mitarbeiter festgelegt wurden.
Hinweis:
Pflichtverletzungen bleiben nicht folgenlos. Bei Verdacht auf grob fahrlässiges Verhalten des Unternehmers können beispielsweise auch Folgekosten für Rechtsanwalt, Gericht, Entschädigungen und Bußgeld anfallen.
Entsprechende Bußgeld- und Strafvorschriften sind im Arbeitsschutzgesetz in § 25 und § 26 geregelt.
Arbeitnehmer
Nicht nur für den Arbeitgeber ist die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung von Bedeutung. Auch Arbeitnehmer können von der Durchführungspflicht profitieren. Insbesondere in Streitfällen kann die Gefährdungsbeurteilung als Nachweis über Gefährdungen an ihrem Arbeitsplatz eingesetzt werden. Im Fall der Fälle kann dieser Nachweis ausschlaggebend sein für den Anspruch auf Versicherungsleistungen zur Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmer beziehungsweise für die Entschädigung von Hinterbliebenen. Dieser Aspekt sollte jeden Arbeitnehmer motivieren, aktiv an der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung mitzuwirken und die aus der Beurteilung abgeleiteten Maßnahmen einzuhalten. Ihm sollte bewusst sein, dass es in erster Linie um seine Sicherheit, um seine Gesundheit und sein Recht geht.