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GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
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Sie befinden sich hier ... Startseite Basiswissen Was ist eine Gefährdungsbeurteilung? Wann ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen?

Wann ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen?

Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung sollte keine einmalige Aktion sein, sondern Bestandteil der kontinuierlichen Sicherheitsarbeit.

Sie ist durchzuführen

  • vor Aufnahme der Tätigkeiten - als anlassbezogene Erstbeurteilung an allen bestehenden Arbeitsplätzen
  • bei maßgeblichen Veränderungen im Betrieb, wie zum Beispiel
    • der Planung neuer Arbeitsplätze und Arbeitsstätten,
    • der Änderung von Arbeitsverfahren,
    • der Änderung der Arbeitsorganisation,
    • dem Einsatz anderer Arbeitsstoffe,
    • der Neubeschaffung von Maschinen, Geräten und Einrichtungen,
    • bei wesentlichen Instandsetzungsmaßnahmen
  • in regelmäßigen Abständen, insbesondere bei
    • Änderung von Rechtsvorschriften,
    • neuen arbeitswissenschaftliche Erkenntnissen bzw. Veränderungen des Standes der Technik
  • zur Festlegung von Prüffristen für Arbeitsmittel
  • wenn sich eine Aktualisierung auf Grund der Ergebnisse der arbeitsmedizinischen Vorsorge als notwendig erweist
  • nach Störfällen und Haverien sowie
  • nach dem Auftreten von Arbeitsunfällen, Beinaheunfällen, Berufskrankheiten oder Fehlzeiten infolge arbeitsbedingter Gesundheitsbeeinträchtigungen
     
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