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GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
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Sie befinden sich hier ... Startseite Basiswissen Was ist eine Gefährdungsbeurteilung? Rechtliche Grundlagen

Rechtliche Grundlagen

Das wichtigste Dokument der europäischen Gesetzgebung zur Gefährdungsbeurteilung ist die Rahmenrichtlinie 89/391. Diese Rahmenrichtlinie beinhaltet "allgemeine Grundsätze für die Verhütung berufsbedingter Gefahren … sowie allgemeine Regeln für die Durchführung dieser Grundsätze" (Art. 1.2.). Sie übergibt hinsichtlich aller mit der Arbeit in Verbindung stehenden Aspekte den Arbeitgebern die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer, wobei die Gefährdungsbeurteilung ein wesentlicher Aspekt des obligatorischen Arbeitsschutzes ist.

In Deutschland ist das Arbeitsschutzgesetz die gesetzliche Basis für die Gefährdungsbeurteilung.

Ihre Verpflichtung, eine Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz durchzuführen, wird in zahlreichen weiteren Rechtsgrundlagen zum Arbeitsschutz konkretisiert. Einen Auszug entsprechender Vorschriften finden Sie hier:

Gesetze/Verordnungen

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Technisches Regelwerk zu den Verordnungen zum Arbeitsschutz

Vorschriften der Unfallversicherungsträger

Eine Übersicht der Neuerscheinungen und Aktualisierungen des Regelwerks sowie der weiteren Medien der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung finden Sie auf dem Publikationsportal der DGUV. Das hier hinterlegte Regelwerk besteht aus Unfallverhütungsvorschriften, Regeln, Informationen und Grundsätzen der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand.

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Hinweis:

Gesetze und Verordnungen sind rechtsverbindlich. Die Technischen Regelwerke zu den Arbeitsschutzverordnungen sind nicht rechtsverbindlich, jedoch kann bei der Anwendung davon ausgegangen werden, dass die zutreffenden Anforderungen der jeweiligen Verordnung (z. B. BetrSichV) erfüllt sind.
Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (BGV) sind verbindliche Rechtsnormen für Mitgliedsbetriebe und Versicherte des jeweiligen Unfallversicherungsträgers.
Berufsgenossenschaftliche Regeln (BGR) und Informationen (BGI) enthalten Konkretisierungen, technische Spezifizierungen und beispielhafte Lösungen zur Umsetzung der BGV. Sie sind praktische Handlungshilfen, die aber ebenso wie Normen nicht rechtsverbindlich sind.

Detaillierte Angaben zu Rechtsbezügen zu den einzelnen Gefährdungsfaktoren finden Sie in unserer Rubrik Expertenwissen, in der jeweiligen Unterrubrik Gefährdungsfaktor / Vorschriften, Regelwerk, Literatur. 


1) Mit der Neufassung der Arbeitsstättenverordnung im Jahr 2004 wurde festgelegt, dass die alten Arbeitsstätten-Richtlinien spätestens im August 2010 außer Kraft treten sollen. Diese Frist hat der Bundesrat bis Ende 2012 verlängert, weil die als Ersatz geplanten neuen Arbeitsstätten-Regeln nicht im erwarteten Umfang vorlagen.

Bis dahin können die alten Arbeitsstätten-Richtlinien als Orientierung zur Konkretisierung der allgemeinen Schutzziele der Verordnung herangezogen werden. Bedingt durch die veränderte Struktur der Verordnung ist jedoch der direkte Bezug zwischen Paragraph und alter Arbeitsstätten-Richtlinie nicht mehr gegeben. Die in den einzelnen Arbeitsstätten-Richtlinien aufgeführten Verweise beziehen sich ausschließlich auf die alte Arbeitsstättenverordnung. Darin enthaltene Bezüge zu Normen spiegeln den Stand zum Zeitpunkt ihrer Bekanntgabe wieder.


Wie Sie nun in Ihrem Unternehmen eine Gefährdungsbeurteilung konkret durchführen, erfahren Sie in unserer Rubrik "Wie gehe ich konkret vor?"

Sollten Sie noch nicht vom Nutzen einer Gefährdungsbeurteilung überzeugt sein, dann lesen Sie unsere Beiträge in der Rubrik "Warum mache ich eine Gefährdungsbeurteilung?"

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