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GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
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Basiswissen

Wie die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten und zu verbessern sind, ist im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) geregelt. Nach § 5 ArbSchG und entsprechend der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV A1 müssen durch den Arbeitgeber die Gefährdungen am Arbeitsplatz ermittelt und beurteilt, die sich daraus ergebenden Arbeitsschutzmaßnahmen eigenverantwortlich festgelegt und deren Wirksamkeit überprüft werden. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber dazu, für alle Arbeitsplätze eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Diese Verpflichtung ist unabhängig von der Beschäftigtenzahl.

Die Gefährdungsbeurteilung ist die wesentliche Grundlage für ein systematisches und erfolgreiches Sicherheits- und Gesundheitsmanagement. Sie ist entscheidend für die Verringerung von Arbeitsunfällen und berufsbedingten Krankheiten.

Durch die Gefährdungsbeurteilung sind Sie als Arbeitgeber in der Lage, die notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit ihrer Arbeitnehmer zu ergreifen.

Zu diesen Maßnahmen zählen:

  • Vermeidung von Gefahren am Arbeitsplatz,
  • Bereitstellung von Informationen für Arbeitnehmer,
  • Bereitstellung von Schulungen für Arbeitnehmer,
  • Einführung der Organisation und der Methoden zur Durchführung notwendiger Maßnahmen.
     
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